Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 24.11.2014, 12:20 Uhr

was ist daran falsch?

Das hast du jetzt aber sehr verständlich geschildert. Moralisch bist du ganz klar auf der sicheren Seite.

Aber es geht beim Gesetz nicht um Moral.

Fakt ist, das Kind hatte über längere Zeit den Lebensmittelpunkt beim Vater - aus welchen Gründen auch immer - und wenn die beiden sorge- und aufenthaltsbestimmungsrechtberechtigten Eltern sich nicht mehr einigen können, dann bestimmt ein Richter wem das Kind zugesprochen wird. Und das ist in aller Regel derjenige, bei dem das Kind derzeit das Lebensumfeld hat.

Selbst wenn du die Vereinbarung mit dem Vater schriftlich fixiert und notariell beglaubigt vorliegen gehabt hättst ("Kinder nur temporär bei Vater bis Mutter beruflich sattelfest ist, dann kommen Kinder zur Mutter"), dann ist das null und weniger vor Gericht wert, wenn eben einer der beiden mit dieser Vereinbarung nicht mehr einverstanden ist. Aus welchen Gründen auch immer.

Deswegen spricht Frau Bader immer von "Tatsachen schaffen". Unabhängig von der Moral, von Motiven, von Gründen, verständlich oder nicht.

An deiner Stelle würde ich dran bleiben, so oft wie möglich Umgang mit dem Kind pflegen, wenn der Anwalt eine Möglichkeit sieht erneut das ABR beantragen und ansonsten darauf hoffen, dass der KV bald keine Lust mehr auf das Kind hat und es dir freiwillig gibt.

Alles Gute...

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.