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Geschrieben von Anja4 am 20.11.2014, 17:17 Uhr

gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos

hallo,

gestern war die Verhandlung vorm Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere Kinder. Die Großen durften alleine entscheiden und wir sind der Entscheidung nachgekommen.
Der fast 3 jährige wurde ja nicht wirklich befragt.
Die Richterin fragte also uns, warum wir glauben, dass der Kleine bei mir/ihm besser aufgehoben wäre, usw.
Wir erläuterten, diskutierten, tauschten Vorwürfe aus, wie das so ist wenn man sie scheiden lässt.
Zum Schluß kam die Richterin auf das Schreiben vom Jugendamt zurück, wo wir Ende Oktober ein Gespräch hatten.
Darin hat sie treffend erwähnt, dass wir gemeinsam beschlossen haben, dass die Kinder nach und nach in den Haushalt der Mutter übersiedeln und das mit größerer Wohnung dann alle, also auch der Kleine zu mir kommt. Auch erwähnte die Dame vom Jugendamt, das mein Mann wenig kompromissbereit ist, was diese Übersiedlung vom Kleinsten angeht, das er auch nicht kompomissbereit ist was meinen Umgang angeht (so hat er zB mir das Kind 6 Wochen vorenthalten), dass er nicht erreichbar ist um Kontakte abzusprechen oder mal mit seinen Kindern, die bei mir leben zu sprechen, das ich pflichtbewußt und verantwortungsbewußt erscheine ABER dass das Jugendamt sich nicht entscheiden kann, wo das Kind besser aufgehoben ist, also bleibt er beim Vater. ???????
Was steckt da für eine Logik hinter???? Die Dame erwähnt nichts gutes über meinen Mann, aber über mich, wieso dann so eine Entscheidung?
Jetzt bekommt der Kleine eine Verfahrenshelferin und diese wird meinen Mann besuchen und (anscheinend) alle Orte wo der Kleine sich sonst aufhält, sprich KiGa, Oma und sie wird mich besuchen wenn der Kleine bei mir ist um zu gucken wie er sich bei mir so verhält.
Hattet ihr sowas schonmal? Also eine Verfahrenshilfe? Was macht die alles genau? Kennt ihr auch solche Fehlentscheidungen vom Jugendamt?
Ja Fehlentscheidung, denn der Vater verbringt seine Zeit lieber vorm dem TV oder PC als mal auf dem Spielplatz o.ä.
Seine 3 Argumente, warum der Kleine bei ihm leben sollte, waren 1. fast 1 min Schweigen, 2. weil er ja schon seit einem 3/4 Jahr bei ihm lebt und 3. weil er Arbeitslos ist, kann er sich viel besser tagsüber um den Kleinen kümmern als ich.
Ich bin berufstätig, arbeite 8 Nächte im Monat im Krankenhaus und habe in der Zeit einen Babysitter im Haus.
Ich könnte bitte dringend Rat gebrauchen. Meine 3 Kinder hier (7,9,10) waren gestern sehr traurig als ich ohne ihren Bruder kam, ich habe denen erzählt, dass es soviel zu besprechen gab und das deswegen die Verhandlung vertagt wurde.
Danke
ANJA
Bei Interesse maile ich gerne das Schreiben vom Jugendamt

 
17 Antworten:

Re: ab welchem Alter werden die Kinder mehr gehört? o.T.

Antwort von Anja4 am 20.11.2014, 17:28 Uhr

:o(

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Re: gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos

Antwort von Susanne.75 am 20.11.2014, 18:30 Uhr

Ehrlich gesagt sehe ich da keine Fehlentscheidung, weil da doch noch gar keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Es soll doch jetzt durch die Verfahrenshilfe ein genaueres Bild eingeholt werden, wo der Kleine am Besten aufgehoben ist. Und da ist es doch absolut richtig, daß er erstmal da bleibt, wo er seit einem 3/4 Jahr lebt. Die Zeit ist im Leben eines 3jährigen eine unendlich lange Zeit, es ist 1/4 seines Lebens. An ein Leben woanders kann er sich nicht erinnern.
Man kann ihn doch nicht jetzt umsiedeln und dann stellt die Verfahrenshilfe nachher fest, daß es beim Vater doch besser wäre und dann soll er wieder zurück? Das geht nicht und ist nicht im Sinne des Kindes.

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Re: gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos

Antwort von mf4 am 20.11.2014, 18:38 Uhr

Ein Kind mir noch nicht einmal 3 Jahren soll befragt werden?
Die Tragweite ist doch einem so kleinen Kind noch gar nicht bewusst?

Meine Kinder sind 10 und 11, leben fast 8 Jahre nur mit mir. Och verwette nicht meinen Hintern, dass sie eindeutig sagen würden, Mama sei besser als Papa... für sie sind wir nämlich gleich wichtig.

Dein Kind hat das letzte 3/4 Jahr nur bei ihm gelebt, was fast 1/3 seines Lebens ist und vielleicht alles woran man sich mit fast 3 erinnert...
ich finde die Entscheidung okay, dass er bleibt wo er sein gewohntes Umfeld hat.
Es muss ja auch mal einen Zeitpunkt gegeben haben, da war es für dich okay 1 der Kinder wo anders leben zu lassen.
Ich bin ganz ehrlich... bei dem Wetter grad... wer geht da gern auf den Spielplatz? Du? Ich nicht!

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Re: gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos

Antwort von Pamo am 20.11.2014, 18:50 Uhr

Da sieht man, dass das was Frau Bader oftmals im Rechtsforum sagt ganz klar Hand und Fuß hat: Wenn einer der Elternteile Tatsachen schafft, dann wird es für den anderen schwer.

Bei deinem Kleinen geht es jetzt nicht nur darum, wer der bessere Elternteil ist, sondern darum dass ihm sein gewohntes Umfeld erhalten wird. Denn das Umfeld, das du ihm bieten willst, ist leider erst mal pure Theorie. Selbst wenn das bisherige Umfeld nicht besonders toll, sondern mäßig bis normal ist, so gilt es als Selbstwert, dass das Kind dieses Umfeld eben gewöhnt ist.

Bitte besprich dich ausgiebig mit einem guten Anwalt wie du jetzt weiter vorgehst. Die Zeit spielt gegen dich, du solltest das Verfahren auf keinen Fall aufhalten, sondern eher sogar beschleunigen.

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Re: gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.11.2014, 21:37 Uhr

Das Jugendamt entscheidet nicht, es legt die Fakten dar. Und ein Urteil - also eine Entscheidung des Gerichts - gibt es (noch) nicht.

Ich verstehe Deine Enttäuschung. Mir ging es erstmal genau so, als der Richter bei der ersten Anhöring noch kein Urteil fällte. Auch bei uns wurde dann eine Verfahrenspflegerin bestellt. Im Nachhinein war das folgerichtig und gut so. Gerade wenn es, wie jetzt bei Euch, darum geht, das Kind aus der derzeitigen Umgebung zu reißen, muß schon genauer hingeschaut werden - und das kann eine Verfahrenspflegerin deutlich besser als das Jugendamt.

Trink einen Tee und besprich Dich mit Deiner Anwältin. Schau vor allem, daß das alles jetzt zügig weitergeht - die Zeit spielt gegen Dich, aber noch ist der Ausgang des Verfahrens komplett offen.

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was ist daran falsch?

Antwort von Sternenschnuppe am 21.11.2014, 8:29 Uhr

Sorry, aber Du hast doch Fakten geschaffen indem Du ohne das Kind ausgezogen bist!
Das ist nachweisbar.

Nun ist es am Gericht mit Hilfen herauszufinden was für das Kind das Beste ist.
Da reicht Deine Aussage dass das aber anders abgemacht war nicht aus.
Er kümmert sich seit 9 Monaten, das ist in dem Alter eine lange Zeit.
Es zählt nicht was vor einem Jahr war, sondern was jetzt und in der Zukunft ist.

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Re: Wieso sprachlos?

Antwort von Holly Friday am 21.11.2014, 21:31 Uhr

Verstehe ich alles nicht.
Du hast die Familie verlassen, deshalb bist du natürlich keine Rabenmutter, aber hast dich in eine doofe Position manövriert.
Und wenn man ein Kind mit gerade zwei Jahren beim Vater zurücklässt, geht man doch davon aus, dass es ihm dort gut geht, oder?
Und wieso ist jetzt auf einmal alles schlecht?
Und warum hast du den Kleinen sechs Wochen nicht gesehen?
Wer sollte ein Treffen verhindern können, wenn nicht das JA dagegen war?
Das lässt man sich doch nicht so einfach gefallen, wenn man Interesse hat.
Vielleicht liegt da der Hund begraben, würde ich denken.

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Re: gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos

Antwort von fsw am 21.11.2014, 21:59 Uhr

Bei uns im Freundeskreis dauerte es 3!!! Jahre,bis Gutachter,Verfahrenspfleger für das Kind und Gericht eine Entscheidung fällten.Leider! Leidtragend war/ ist das Kind.Das Kind ist sehr verstört.Alles zum Wohle des Kindes!

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Re: gestern Verhandlung ... Jugendamt macht mich sprachlos

Antwort von fsw am 21.11.2014, 22:07 Uhr

Dass der Papa arbeitslos ist,spielt sicher keine Rolle.Wie viele Andere sind es auch...?

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Re: was ist daran falsch?

Antwort von Anja4 am 24.11.2014, 12:09 Uhr

hallo,
ich bin nicht ohne das kind ausgezogen, es ist schwer das alles jetzt hier zu papier zu bringen, hier kann man ja nur kleine einblicke geben.

mein mann ist mit den kindern vor 9 monaten in unser haus zurückgekehrt, weil ich haus und wohnung nichtmehr tragen konnte. mittlerweile hatte er sein studium abgebrochen und war nicht willig arbeiten zu gehen. es war so einfach nicht mehr bezahlbar. es war abgesprochen,, dass die kinder bei zeiten zu mir ziehen werden. ich habe also fleissig gearbeitet, meine freien wochenenden bei meinen kindern verbracht, schulden abgebaut, meinen job gefestigt, ein haus gefunden und dann ging es los, die größeren kinder, die sich mehr artikulieren konnten waren zum schuljahreswechsel also wieder bei mir und den kleinen hat er mir nciht rausgegeben, da kam dann lieber ein brief vom anwalt, die großen konnte er nicht aufhalten um sein leben weiter zu finanzieren, aber den kleinen, der der sich nicht äußern kann, den kann er so bei sich halten.
es ist bestimmt für einige schwer nachzuvollziehen, es hätte bestimmt einen anderen weg gegeben, einen besseren? wer weiß?
ich habe nach 6 kindern wieder voll fuß gefasst in meinem beruf, das wollte ich festigen um den kindern auch was zu bieten, jetzt ist es soweit und es wird vom mann blockiert.

ich hatte mir hilfe erhofft, und nicht vorwürfe. Wäre es besser gewesen, nur meinen mann vor die tür zu setzen und hartz4 zu beziehen, weil ich mir job und betreuung nicht leisten konnte zu dem zeitpunkt? finde ich nicht. es sollte zur überbrückung sein. Jetzt bekommt er seinen Verfahrensbeistand und die Dame wird dann die Entscheidung mit tragen.

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Re: was ist daran falsch?

Antwort von Pamo am 24.11.2014, 12:20 Uhr

Das hast du jetzt aber sehr verständlich geschildert. Moralisch bist du ganz klar auf der sicheren Seite.

Aber es geht beim Gesetz nicht um Moral.

Fakt ist, das Kind hatte über längere Zeit den Lebensmittelpunkt beim Vater - aus welchen Gründen auch immer - und wenn die beiden sorge- und aufenthaltsbestimmungsrechtberechtigten Eltern sich nicht mehr einigen können, dann bestimmt ein Richter wem das Kind zugesprochen wird. Und das ist in aller Regel derjenige, bei dem das Kind derzeit das Lebensumfeld hat.

Selbst wenn du die Vereinbarung mit dem Vater schriftlich fixiert und notariell beglaubigt vorliegen gehabt hättst ("Kinder nur temporär bei Vater bis Mutter beruflich sattelfest ist, dann kommen Kinder zur Mutter"), dann ist das null und weniger vor Gericht wert, wenn eben einer der beiden mit dieser Vereinbarung nicht mehr einverstanden ist. Aus welchen Gründen auch immer.

Deswegen spricht Frau Bader immer von "Tatsachen schaffen". Unabhängig von der Moral, von Motiven, von Gründen, verständlich oder nicht.

An deiner Stelle würde ich dran bleiben, so oft wie möglich Umgang mit dem Kind pflegen, wenn der Anwalt eine Möglichkeit sieht erneut das ABR beantragen und ansonsten darauf hoffen, dass der KV bald keine Lust mehr auf das Kind hat und es dir freiwillig gibt.

Alles Gute...

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Re: Wieso sprachlos?

Antwort von Anja4 am 24.11.2014, 12:20 Uhr

hallo,
einen beitrag über dir habe ich schon etwas geschrieben. hier möchte ich dir noch was sagen zu den 6 wochen zB
mein mann hat mir per telefon mitgeteilt, dass er mich nicht sehen möchte und dass ich auch nicht kommen darf. ich habe gesagt, gut, dann bringe ich die kinder, denn die wollen auch ihren vater sehen und ich möchte ja auch meine kinder sehen, die bei ihm sind. das wäre ihm egal, war seine antwort, er möchte mich nciht sehen. normalerweise bin ich recht schlagfertig, aber dazu fiel mir nichts mehr ein und ich habe das so hingenommen. habe dann kontakt mit dem dortigen jugendamt aufgenommen. an die hatte mein mann sich auch schon gewandt.
dann hatte ich zwei wochenenden dienst. und das nächste freie wochenende habe ich mich wieder angekündigt bei ihm. den montag drauf hatten wir einen gemeinsamen termin beim dortigen jugendamt, zu dem das amt ihn zwingen musste, da er keine lust dazu hatte.
ich hatte hier schon die polizei gefragt, was ich tun kann, falls er mich nicht ins haus lässt zu den kindern und auch die dame vom jugendamt habe ich gefragt was wäre wenn. sie sagte, dann dürfte ich die kinder auch nehmen und das wochenende woanders verbringen wenn er mich nicht reinlässt.
der fall der fälle traf ein, ich stand vor der tür, meine kinder waren bei seinen eltern und er ließ mich nciht rein. ich habe ihm vom jugendamt erzählt und gesagt, dass ich dann die kinder übers wochenende mitnehme. er sagte nein. dann habe ich die polizei gerufen, die immerhin dafür sorgte, dass ich ins haus durfte über tag (unser gemeinsames haus übrigens) und dass er die kinder von seiner mutter holen musste. montag hat dann das jugendamt festgelegt, dass ich die kinder selbstverständlich für die herbstferien mit zu mir nehmen darf.

also bitte urteile nicht über ich und halte mir vor, ich hätte kein interesse !!!
seit dem schuljahresbeginn wohnen ja jetzt drei weitere unserer kinder bei mir, er hat in dieser zeit bis dato nicht einmal persönlich angerufen, geschweige denn sich mal nach den kindern erkundigt, wie die schule läuft, alle gesund und sowas, was man halt so fragt wenn man interesse hat. ich rufe oft an, erreiche nur den AB werde nie zurückgerufen, kann meine kinder nicht sprechen, meine kinder hier können ihren vater nicht sprechen. beim jugendamt habe ich erwähnt, dass immer nur der AB ran geht und dass ich so wenigstens nachweisen kann, das ich mich kümmere. Na rate mal was seit dem tag nicht mehr ans telefon geht? richtig,, der Anrufbeantworter. ich bekomme nur steine in den weg gelegt und wollte von euch hier gerne hilfe und tips haben.
es ist schwer eine solch verfahrene situation zu papier zu bringen, aber es scheint mir so als ginge urteilen schneller als konstruktive hilfe zu bieten.
schade.
ich hoffe, ich konnte so mehr einblick in meine situation bringen.
bei bedarf maile ich gerne das schreiben des jugendamtes, denn ich habe mir nichts vorzuwerfen. dieses schreiben spricht zu 95% für mich und trotzdem diese entscheidung ... das war das was mich sprachlos macht.
LG

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Nein, Pamo

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 14:13 Uhr

Tut mir leid, aber das ist so nicht richtig.

Sie braucht das ABR nicht "nach Möglichkeit" irgendwann erneut beantragen, denn das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wurde noch kein Urteil gefällt. Der Richter möchte - zusätzlich zu dem vorhandenen Gutachten vom Jugendamt - noch ein weiteres Gutachten von einem Verfahrenspfleger, bevor er ein Urteil fällt. Es ist NICHTS entschieden!!!

Ich stimme Dir zu, daß es für das Verfahren ungünstig war, den KV "falsche" Tatsachen schaffen zu lassen. Aber noch ist nichts verloren. Dranbleiben ist richtig, nachweisbar ständig Interesse und Kompetenz zeigen, dem Verfahrenspfleger die Schokoladenseite zeigen - dann kann das immer noch gut ausgehen.

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Re: Nein, Pamo

Antwort von Pamo am 24.11.2014, 14:19 Uhr

Ich würde auch keinesfalls jetzt das alleinige ABR beantragen. Aber evtl. in Zukunft irgendwann, wenn auch der Anwalt sagt dass es jetzt Aussicht auf Erfolg hat. So hab ich das gemeint. OK?

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Re: Nein, Pamo

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 14:38 Uhr

Sorry, immer noch nicht :-).

Es wurde kein Urteil gesprochen - soll heißen, derzeit läuft noch das ursprüngliche Verfahren über das ABR. Es ist noch nicht entscheiden, wer den Prozess gewinnt. Es kann sein, daß sie das ABR am Ende DIESES Prozesses bekommt - dann muß sie weder jetzt noch irgendwann mal einen (neuen) Antrag stellen.

Ein Gleichnis:
Sie sitzen alle noch im Zug und fahren. Der Richter hat noch nicht entschieden, wo der Zug hinfahren wird. Der Verfahrenspfleger darf noch seine Meinung zum Fahrziel sagen, bevor der Richter endgültig entscheidet. Und wenn der Verfahrenspfleger ein für sie günstiges Gutachten schreibt (darum soll sie ihm ihre Schokoladenseite zeigen) und der Richter diesem Gutachten dann folgt (was wahrscheinlich ist), dann wird bereits DIESER Zug dahin fahren, wo sie hin will, und sie muß nie wieder eine neue Fahrkarte kaufen. Jetzt klar?

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Re: Nein, Pamo

Antwort von Pamo am 24.11.2014, 15:38 Uhr

Ja, wenn sie es jetzt schon kriegt, dann braucht sie es wirklich nicht mehr zu beantragen.

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Re: Nein, Pamo

Antwort von Anja4 am 26.11.2014, 16:12 Uhr

Danke

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