Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 14:13 Uhr

Nein, Pamo

Tut mir leid, aber das ist so nicht richtig.

Sie braucht das ABR nicht "nach Möglichkeit" irgendwann erneut beantragen, denn das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wurde noch kein Urteil gefällt. Der Richter möchte - zusätzlich zu dem vorhandenen Gutachten vom Jugendamt - noch ein weiteres Gutachten von einem Verfahrenspfleger, bevor er ein Urteil fällt. Es ist NICHTS entschieden!!!

Ich stimme Dir zu, daß es für das Verfahren ungünstig war, den KV "falsche" Tatsachen schaffen zu lassen. Aber noch ist nichts verloren. Dranbleiben ist richtig, nachweisbar ständig Interesse und Kompetenz zeigen, dem Verfahrenspfleger die Schokoladenseite zeigen - dann kann das immer noch gut ausgehen.

 
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