Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.11.2014, 14:38 Uhr

Nein, Pamo

Sorry, immer noch nicht :-).

Es wurde kein Urteil gesprochen - soll heißen, derzeit läuft noch das ursprüngliche Verfahren über das ABR. Es ist noch nicht entscheiden, wer den Prozess gewinnt. Es kann sein, daß sie das ABR am Ende DIESES Prozesses bekommt - dann muß sie weder jetzt noch irgendwann mal einen (neuen) Antrag stellen.

Ein Gleichnis:
Sie sitzen alle noch im Zug und fahren. Der Richter hat noch nicht entschieden, wo der Zug hinfahren wird. Der Verfahrenspfleger darf noch seine Meinung zum Fahrziel sagen, bevor der Richter endgültig entscheidet. Und wenn der Verfahrenspfleger ein für sie günstiges Gutachten schreibt (darum soll sie ihm ihre Schokoladenseite zeigen) und der Richter diesem Gutachten dann folgt (was wahrscheinlich ist), dann wird bereits DIESER Zug dahin fahren, wo sie hin will, und sie muß nie wieder eine neue Fahrkarte kaufen. Jetzt klar?

 
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