Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 01.07.2010, 8:30 Uhr

Vater soll unbekant bleiben

schade für den Vater irgendwie.
Und die Mutter "muss" gar nichts. Wenn sie es niemandem sagt, seinen Namen nie preisgibt, ihn auf der Geburtsurkunde nicht eintragen lässt und stattdessen "unbekannt" angibt - wird dieser Mann von seinem Kind nie was erfahren.

ABER, ohne die Hintergründe zu kennen, schon auch recht egoistisch von der Mutter. Denn der Vater ist BEKANNT - das Kind hat jahrelang den Eindruck, Mutter kennt den Vater nicht. Wird darauf auch immer wieder nicht nur im Leben sondern auch auf seiner Geburtsurkunde stoßen. Wächst also mit einer Lüge auf. Von den dem Kind zustehenden Unterhaltsansprüchen mal ganz zu schweigen.

Am Sorgerecht würde sich ja - soweit, wenn man irgendwelche versuchten oder in Kinderschuhen steckenden Gesetzesänderungen und -regelungen außer Acht lassen würde - nichts ändern. Da unverheiratet hätte die Mutter das alleinige Sorgerecht, der Vater hätte allerdings natürlich auch ein Besuchsrecht.

Wie gesagt, ohne den Hintergrund zu kennen, vielleicht würde sich der Mann ja sogar freuen. Ausländer hin oder her - und wäre ihm ein guter Vater.

LG sue

 
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