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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 15.12.2010, 21:26 Uhr

Urlaub und Umgang

Guten Abend,

die Urlaubsplanung für 2011 macht mir Sorgen.
Ich habe 35 Tage Urlaub, und den will ich natürlich gemeinsam mit meinem Kind verbringen.

Das Problem ist, dass es sehr schwierig ist, Urlaub zu planen, ohne den Wochentagnachmittagsumgang des Vaters zu tangieren.
Das geht nur, wenn wir maximal 6 Tage wegfahren, und mitten in der Woche losfahren und zurückkommen. Mit Mitfahrern ist das gar nicht kompatibel und unser Lieblingsurlaubsdomizil lohnt nicht für 6 Tage.

Nun habe ich geplant:
- zwei Wochen Sommerurlaub (nur EIN Umgangswochenende fällt da rein + zwei Wochentagsumgänge)
- eine Woche im Frühjahr (ein Umgangswochenende und ein Wochentagsumgang fällt rein)
-und eine Woche im Herbst ( nur ein Wochentagsumgang fällt da rein)

Den Rest des Urlaubs habe ich mich schon gar nicht mehr getraut, zusammen zu nehmen, sondern werde ihn dann stückeln (was mir eigentlich nicht so gefällt).
Ich habe also schon Rücksicht auf die Umgangstermine genommen so gut es geht.

Er hat zwei mal eine einzelne Woche Urlaub mit dem Kind.

Nun soll ich meine Urlaubspläne ändern, weil sie den Umgang tangieren.

Wie macht ihr das?

Grüße W.

 
24 Antworten:

Re: Urlaub und Umgang

Antwort von mf4 am 15.12.2010, 21:35 Uhr

Ach du kacke, warum macht man(N) denn sowas? Warum besteht man so verbissen auf genau diese Regelung? Davon hat doch keiner was, weil völlig unflexibel, wenn mal einer wechseln möchte oder muss.

Wur machen das ganz anders. Jedes 2.WE steht fest, unter der Woche nichts festes sondern wie er mag und es beiden passt. Feiertage verbringen wir teils zusammen mit den Kids bzw. teilen uns rein Ostersonntag ich, -montag er z.B.
Urlaub kann er machen wie er will bzw. nötig wegen Hortschliesszeiten. Ich kann auch wie ich will und wenn ein UmgangsWE reinfällt wird eben mal verschoben.

Klappt seit 4 Jahren gut.

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Re:

Antwort von shortie am 15.12.2010, 21:47 Uhr

Hm, das klingt aber bannig unflexibel!
Wenn du deine Tage komplett mit Urlaub verplanst, was machst du, wenn das Kind krank ist oder andere unvorhergesehene Dinge passieren?

Könnt ihr nicht, da es anscheinend sonst bestens klar geregelt ist, mal eine Ausnahme machen?

Ich kann derzeit nichts planen, weil dem Ex nie einfällt, wann er Zeit hat, und wann nicht. Aber extrem kurzfristig, von jetzt auf gleich, ungelogen, breitet er vor den Kindern die tollsten Pläne aus. Wenn ich dann nicht umgehend springe und bsp. die Koffer für ein Übernachtungswochenende packe, bin ich ich die fiese, gemeine Mutter. Die ihm die Kinder entzieht. Und in den Augen der Kinder sowieso.
Unsere Scheidung läuft noch.
Ich traue mir gar nichts in puncto Ausflüge.
Plane keine mehrtägigen Ausflüge etc. weil er mir hinterher das Wort im Mund verdreht und behauptet, ich würde ihm die Kinder entziehen. Für eine gewisse Zeit wird es ihm auch immer von offizieller Seite geglaubt.

Sehr ätzend, das! Sehr, sehr ätzend. Es betrifft nämlich nicht nur meinen Urlaub, sondern auch meine Arbeit.

Frag doch einfach den KV, ob nicht ein Tausch möglich wäre. Ist er denn sooo pedantisch?


GLG, shortie

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Re:

Antwort von Weihnachtsfrau am 15.12.2010, 21:51 Uhr

Von 35 Tagen (7 Wochen) Urlaub habe ich 4 Wochen verplant. Bleiben immer noch 3 Wochen + mein Stundenkontingent für unvorhergesehene Dinge. Das reicht.

Er besteht auf seine Tage. Tausch wird abgelehnt.
Und ich weiß nicht, ob ich verpflichtet bin, mich danach zu richten.

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Re:

Antwort von shortie am 15.12.2010, 22:03 Uhr

Hihi, ich meinte übrigens deinen Ex mit unflexibel! :-)

Und du bestätigst, dass er das tatsächlich ist.

Ich wüsste es auch zu gerne, was ich schlussendlich muss, und was nicht.

Bisher habe ich ihm die Kinder immer hinterher getragen. Jetzt mache ich es nicht, und schon gibt es weder Kontakt noch Umgang.
Bin mir aber sicher, dass er sich über mich beschweren wird, weil ich ihm die Kinder "verweigere".
Frage mich auch, was dann wann und wo passieren wird. Wenn er wieder meckert.

Leider kann ich nicht konkret helfen!! :-(

LG nochmal! :o)

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Re: Urlaub und Umgang

Antwort von shinead am 15.12.2010, 22:06 Uhr

Ist die Regelung irgendwie "festgeschrieben"? Wenn ja ist sie einfach unrealistisch. Wende Dich an das JA und lass eine neue Umgangsvereinbarung erstellen (mit dem Ex natürlich), so dass jeder von euch auch Urlaub mit dem Kind verbringen kann. Das ist doch kindisch!
Ihm stehen ja auch Urlaube mit dem Kind zu. Also die hälftigen Ferien eben.

Wenn ihr das nicht zu zweit regeln könnt, dann fragt einen Dritten!

Gruß
Corinna

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Re:

Antwort von bobfahrer am 15.12.2010, 22:10 Uhr

Er besteht auf seine Tage. Tausch wird abgelehnt.

Kann ich gut verstehen den Mann! Ich würde an seiner Stelle das Umgangsrecht vom Gericht festlegen lassen und das Kind im Sommer 3 Wochen zu mir holen, Oder einmal 2 Wochen und dann nocheinaml für eine! Sowie alle Urlaube die ich habe auch, und und und!

Wie alt ist den das Kind? Also ab 1,5 Jahren würde ich das poe a´poe (?) ausbauen wenn ich der Vater wäre. Es wäre ja auch mein Kind und nicht NUR deins wenn das schon so definiert wird.

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Re: Und so wie der Vater

Antwort von bleibcoolMama am 15.12.2010, 22:14 Uhr

drei Wochen der Ferien für sich beanspruchen kann, hast du natürlich auch das Recht auf zusammenhängenden Urlaub mit dem Kind und der Umgang fällt in dieser Zeit aus.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re:

Antwort von Weihnachtsfrau am 15.12.2010, 22:19 Uhr

Umgang ist gerichtlich geregelt, Urlaubsumgang auch.

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Re: Urlaub und Umgang

Antwort von Weihnachtsfrau am 15.12.2010, 22:22 Uhr

Gerichtliche Regelung des Umgangs erfolgte. Außerdem wurden zwei mal eine Woche Urlaub für ihn festgelegt.

Es gibt also eine Regelung, dennoch weiß ich nicht, wieviel Urlaub ICH machen kann.

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Re:

Antwort von +emfut+ am 15.12.2010, 23:20 Uhr

Wurde tatsächlich gerichtlich geregelt, daß der normale Rhythmus auch in den Ferien beizubehalten ist?

Bei meiner Freundin wurde auch gerichtlich geregelt, aber da lag dann eben fest: Erste drei Wochen der Sommerferien Mama, zweite drei Wochen Papa, Herbstferien Mama, Faschingsferien Papa, Pfingstferien erste Woche Mama, zweite Woche Papa..... also wirklich ganz genau. Und da ist dann auch klar: Wenn Mama die ersten drei Sommerferienwochen "hat", dann darf sie wegfahren und in der Zeit fällt dann auch der reguläre Umgang am WE aus, dafür hat Papa ja dann die zweiten drei Wochen - wo auch kein Umgang mit der Mutter stattfindet.

Will er denn mit dem Kind gar nicht wegfahren? Das kann er doch auch nur länger, wenn Du auf die Mama-Wochenenden zwischendrin verzichtest. Insofern - selbst wenn das Gericht das nicht festgelegt hat - an der Stelle muß doch ein Kompromiss machbar sein?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Urlaub und Umgang

Antwort von mama.frosch am 16.12.2010, 8:31 Uhr

nachhaken

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Re: Und so wie der Vater

Antwort von Flightpiepenpaula am 16.12.2010, 10:21 Uhr

Gleiches Recht für alle, wenn er zwei komplette Wochen Urlaub mit den Kids hat, dann sollte für dich das Gleiche gelten. Erzähl ihm das mal, wenns nix nützt beim Richter nachhaken und auf eine detaillierte Aufteilung pochen. Notfalls mit nem Anwalt Druck machen!!

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Re: sorry

Antwort von babyproject am 16.12.2010, 11:24 Uhr

aber so ganz kann ich das nicht glauben, daß das bis ins Kleinste gerichtlich geregelt ist und wenn dann wusstest Du doch schon bei der Verhandlung sicher daß Du 35 Tage Urlaub hast und auch mal länger wegmöchtest. Wir haben auch ger. geregelten Umgang und kein Gericht der Welt würd sich drauf einlassen solche Details zu regeln, es wird festgelegt wieviel WE, welches es sein soll (da wird aber auch eine Ausweichmöglichkeit vereinbart) und dann z.B. Ferien 1 Woche Papa Rest Mama oder wie es halt besprochen wird, da wird doch keiner übervorteilt.

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Re:

Antwort von Weihnachtsfrau am 16.12.2010, 12:10 Uhr

Ja, die Umgangsregelung bleibt im gleichen Rhythmus bestehen, da wird nichts verschoben, und genau so wurde das festgelegt.

Der Sommerurlaub ist nicht strittig, aber der Rest des Urlaubes.

Nun bekam er nur zwei _nicht_ zusammenhängende Wochen Urlaub im Jahr mit dem Kind zugesprochen, deshalb sicher die Aufregung.
Er würde aber auch nicht öfter wegfahren können und wollen, das ginge allein schon beruflich nicht.

Urlaub beim Vater daheim kommt aus Gründen der nicht angemessenen Unterkunft nicht in Frage.

Bei mir dagegen schon, noch dazu kommen zu den 35 Tagen Urlaub noch etliche freie Tage hinzu.
Da möchte ich dann schon auch noch mal wegfahren.

Betrifft ja auch nur eines seiner Wochenenden und zwei Wochentagsnachmittage. Den Rest des Urlaubs lege ich so, dass weder das eine noch das andere berührt wird.

NEIN, reden mit ihm ist nicht möglich. Er hört weder zu, noch spricht er mit mir. Noch würde er Komromisse eingehen.

Grüße W.

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Re: Und so wie der Vater

Antwort von Weihnachtsfrau am 16.12.2010, 12:11 Uhr

Dem Vater wurde zwei mal eine Woche im Jahr vom Gericht an Urlaub zugesprochen.

Rest siehe oben in Antwort an Emfut.

Grüße W.

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Re: sorry

Antwort von Weihnachtsfrau am 16.12.2010, 12:12 Uhr

"kein Gericht der Welt"

Wenn du es besser weißt, dann bitte.

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Re: ja das habe ich durchaus

Antwort von babyproject am 16.12.2010, 12:37 Uhr

gelesen aber Du sagtest ja Du kannst nicht in Urlaub fahren weil er Dir nen Strich durch die Rechnung machen würde bzw. damit nicht einverstanden wäre weil es eines seiner Umgangswe betrifft und sowas regeln die vor Gericht da sieht man es gerne wenn Erwachsene das ordentlich unter sich regeln, das ist meine Erfahrung und ja ich habe Ahnung da ich auch gerichtlich geregelten Umgang habe (habe ich auch geschrieben) und es tut mir leid, aber ist nun mal meine Meinung und woher willst Du wissen daß er tatsächlich diesen Urlaub verhindern wird? Die gerichtliche Regelung gibt Dir diese Freiheit mit Sicherheit, diesen Urlaub wahrzunehmen.

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Re: ja das habe ich durchaus

Antwort von Weihnachtsfrau am 16.12.2010, 13:28 Uhr

1. Interpunktion wäre sehr nett und ließe sich besser lesen. Ein paar Punkte, Kommata und Absätze täten deinem Posting gut :-)

2. Nur weil man gerichtlich geregelten Umgang hat, hat man noch lange keine zu verallgemeinernden Erfahrungen.
Gerade in familienrechtlichen Gerichtsverfahren ist jede Entscheidung eine Indiviualentscheidung.
Da von "Ahnung" zu sprechen ist, als spräche ich von medizinischer Kompetenz weil ich oft beim Arzt bin. :-)

3. Lies mal bitte richtig. Ich habe gesagt, es gibt Stress.
Der Sommerurlaub ist bisher unumstritten, es geht um meinen weiteren Urlaub im Frühjahr oder Herbst, den mein Ex nicht will.

4. Woher ich wissen will, dass er diesen Urlaub verhindern wird?
- Weil er das schreibt. Sonst gäbe es doch die gesamte Diskussion nicht.

5. Im Gerichtsverfahren ging es um UMGANG. Den hat er, sodass nur SEIN Urlaub festgelegt wurde. Über den Umfang meines Urlaubes wurde nicht gesprochen. Damals hatten wir aber auch andere Sorgen.

6. Dieses " tut mir leid, ist nun aber mal meine Meinung" kann ich nicht hören.
Du liest weder mein Posting richtig, noch hast du den Sachverhalt verstanden. Anstelledessen schließt du mal schnell von dir auf andere und kommst mit selbstgefühlter Erfahrung, weil du EINE Gerichtsverhandlung miterlebt hast.

7. Nochmal kurz: Er darf zwei mal eine Woche Urlaub mit dem Kind machen. Meine zwei Wochen Urlaub im Sommer akzeptiert er.
Nur ist er gegen meinen Urlaub im Frühjahr (da würde ein Umgangswochenende und ein Wochentagsumgang ausfallen) und im Herbst (nur der Wochentagsumgang fällt aus).
Ich würde gern wissen, ob er mir diesen Urlaub verbieten kann, wenn Umgangstage tangiert werden.

Grüße W.

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Re: ja das habe ich durchaus

Antwort von babyproject am 16.12.2010, 14:13 Uhr

sorry wenn Du wegen einer anderen Meinung hier so ein Faß aufmachst muß ich echt sagen has Du noch andere Sorgen, es geht hie um Urlaub und Kind na und dann mach ich halt weniger Urlaub wenns net anders geht... und so aggressiv wie Du hier gleich wirst glaub ich mittlerweise nicht mehr daß nur der immer böse KV den Stress macht und NEIN ich denke nicht daß er Dir den Urlaub egal wie verbieten kann, aber Du hast ja mehr Erfahrung mit Gericht dann laß es doch verhandeln?!

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Re: ja das habe ich durchaus

Antwort von Weihnachtsfrau am 16.12.2010, 14:25 Uhr

1. habe ich kein Faß aufgemacht, sondern bin nur auf dein Posting eingegangen.
Aggressiv ist auch was ganz anderes. Vielleicht war ich forsch und sehr deutlich, aber nicht aggressiv.

Es geht doch gar nicht um eine andere Meinung. Lies noch mal, dann wirst du das auch feststellen.

2. Ja, es geht nur im Urlaub, ja, ich hab schon VIEL schlimmeres erlebt. Aber warum sollte mein Kind auf Urlaub verzichten, wenn ich viel Urlaub habe?


Ich arbeite hart und bekomme den Urlaub nicht mal eben hinterhergeworfen.

3. Ich hab nicht davon gesprochen, dass ICH MEHR Erfahrung mit Gerichten habe. Nur davon, dass man nach einer erlebten Verhandlung nicht von zu verallgemeinernder Erfahrung sprechen kann.


4. "Laß es doch verhandeln". - Hättest du Ahnung, wüsstest du, dass sich mit dieser Wenigkeit des Urlaubsproblems kein Gericht ernsthaft befassen würde, solange es inhaltlich nur um diesen einen Sachverhalt geht.

5. Egal. Wir drehen uns im Kreis.
Hab den Anwalt erreicht, der meint, ich kann Urlaub machen, wie ICH möchte.

6. Warum bist du eigentlich so angepiept von meiner Denkweise zu meiner Situation? Was an deiner Situation ist/war denn ähnlich? (ernsthafte und interessierte Frage!)

Grüße W.

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Re: ja das habe ich durchaus

Antwort von babyproject am 16.12.2010, 15:00 Uhr

ganz ehrlich und ohne Dir zu nahe treten zu wollen und es geht nicht nur um dieses Posting hier kommen jede Woche neue Threads in denen kein gutes Haar am KV gelassen wird, das haben übrigens auch schon andere Mitschreiber bemerkt, nicht nur ich. Wenn eine Trennung noch ganz frisch ist kann ich das auch durchaus verstehen, aber irgendwann sollte vor allem fürs Kind Ruhe einkehren und ich kann mir nun mal nicht vorstellen, daß immer nur eine Seite Stress macht. Ja ich habe viel durch und vor allem mein jüngster Sohn, da sind Dinge mit dem Papa vorgefallen, die sehr schlimm waren für ihn, meine Familie hasst ihn will nichts mehr mit ihm zu tun haben, ich hab mich zeitweise auch von dieser Stimmung beeinflussen lassen und es waren über 2 Jahre wo der Papa absolut unzuverlässlich war und sein Kind immer wieder enttäuscht hat mit Termine nicht einhalten usw. da war ich auch oft wütend weil der Kleine enttäuscht war, aber in Deinem Fall kümmert er sich ja ums Kind sehr viel wie ich finde sogar.
Ihr beide könnt halt nicht mehr. Wir konnten auch ne zeitlang nicht mehr miteinander, aber irgendwann muß man seine negativen Gefühle ablegen.
Dann wirds für alle Beteiligten besser. Ich arbeite auch sehr hart, keine Frage hat jeder seinen Urlaub verdient, aber es gibt doch wirkliche andere Themen. Es fällt halt einfach auf, daß Dein Exmann anscheinend nichts recht machen kann, aber er ist doch der Vater und ihr habt Euch mal geliebt ganz verkehrt kann er doch nicht sein. Glaub mir wir haben ganz ganz viel durch, objektiv gesehen haben meine Eltern sicher recht, aber ich hab nicht vergessen, daß mein Ex solang er da war für meinen Sohn ein super Vater war, er hat seine Familie für ne Sucht an die Wand gesetzt und obwohl viel heftig war (veschwinden für Wochen ohne ein Lebenzeichen nur ein Beispiel davon) haben wir inzwischen ein gutes Verhältnis, ich weiss daß mein Sohn ihn abgöttisch liebt und er super glücklich ist wenn er bei Papa ist, und daß obwohl er ihn die letzten beiden Jahre genau 3 mal gesehen hat...das darf ich nicht kaputt machen und trotz allem hat auch der Papa seine gute Seiten.

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Re: ja das habe ich durchaus

Antwort von Weihnachtsfrau am 16.12.2010, 15:38 Uhr

1. "kein gutes Haar am KV gelassen wird...."
Ähhh, du liest aber schon mit, um welche Themen es geht und welche Dinge sich der Vater leistet und dem Kind damit schadet. Und das ist NUR die Spitze des Eisberges.

2. "..... Ruhe einkehren..."
Daran arbeite ich seit Monaten. Wie ich neulich schon schrieb, würde ich ALLES dafür tun, das Verhältnis und die Situation fürs Kind zu verbessern (das scheinst du aber nicht wahrgenommen zu haben), darunter mehrere Anläufe einer Mediation an verschiedenen Institutionen, die ER allesamt abgelehnt hat. Dazu Gespräche beim JA, Gespräche allein etc. pp.

Wenn du weitere Ideen hast, dann gerne her damit. ICH bin zu allem bereit!

3. Ich hasse den Vater nicht. Warum auch? Er ist der Vater meines Kindes und genauso kann ich ihm gegenüber treten.
Mich ärgern aber seine Aktionen, mit denen er dem Kind schadet, enorm.

4."aber in Deinem Fall kümmert er sich ja ums Kind sehr viel wie ich finde sogar."
Kümmern..... das Kind bei sich haben ist nicht kümmern, wenn man das Kind sich selbst überlässt.
Jeder Unbeteiligte würde registrieren, dass es ihm nicht ums Kind geht. Vor Gericht hat er nicht ein Mal von seinem Kind gesprochen, nur von sich. Was er will und das die böse, böse Mutter ihm keinen Umgang gewähren will.
Der Richter war auch sehr verwundert und hat den Zeigefinger erhoben, denn Umgang gibt es reichlich.

5. "Ihr habt euch mal geliebt"
Ja. Danach ist der Vater ein KOMPLETT anderer Mensch geworden, den ich kaum wiedererkenne. Nicht nur ich, auch seinen und unseren Freunden geht das so!
Ich streite mich doch auch nicht wegen jedem Mist mit ihm rum, sondern kämpfe nur um die Sachen, die essentiell sind fürs Kind und an zweiter Stelle für mich. Ich verzichte auch auf vieles, um Konflikte zu vermeiden.
Beispielsweise war er mit Kind beim Frisör, ich wusste das nicht und fiel fast vom Stuhl, als ich Kind sah. Verunstaltet ist eine Untertreibung.
Im Kindergarten fragte man grinsend, ob ich mich selbst versucht hätte.... Gesagt habe ich gegenüber des Vaters NICHTS, bringt auch nichts.

6. Supervater.
War er auch mal. WAR!
Jetzt nimmt er einen Schaden des Kindes im Kauf, wenn er mir das Leben schwer machen kann. Das macht keinen Supervater aus.

7. Kind ist eben nicht immer glücklich, wenn es bei Papa ist.

8. Merkst du den Unterschied jetzt?

Grüße W.

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es tut mir leid

Antwort von babyproject am 16.12.2010, 16:59 Uhr

aber ich kann da einfach nicht das Verständnis aufbringen, das du suchst denn deine Probleme sind für mich lösbar es gibt echt andere und vielleicht fällts mir deshalb so schwer, was sind denn genau die Schäden, die er dem Kind zufügt? Sind es wirklich schwerwiegende, dann denk ich wird das Gericht den Umgang verbieten wenn es nachweisliche Schäden sind. Das würde kein Gericht der Welt billigen.
Sind es solche schwerwiegenden Sachen dann ok nehm ich alles zurück.
Aber für das mit Friseur und so sorry Haare wachsen wieder nach und sieht das Kind echt so schlimm aus? Mach doch mal ein Foto.
Du gibst Deinem Ex auch sehr viel Energie er merkt das und wird Dich immer weiter ärgern mit solchen Aktionen. Klar bescheuert aber ist so.
Ich würd sagen ruhiger werden, ihm gegenüber gleichgültiger nicht aufregen, es legt sich dann.
UND sollte er dem Kind wirklich schaden körperlich, Psychoterror usw. dann handeln aber konsequent denn sowas ginge wirklich nicht.

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Re: Und so wie der Vater

Antwort von desireekk am 18.12.2010, 14:50 Uhr

Hallo,

cih würde in denFerien in den Ulaub fahren so wie Du geplant hast.
Dafür kann er eben z. B. 2 Wochen in dn Sommerferien mit dem Kind verbringen oder zumindes in anderen ferien noch 3 Tage dranhängen.

Muss er halt Urlaub nhemen für sein Kind, machst Du ja auch :-)

Mei, gleich es ihm aus, dann kann er Dich...

Viele Grüße

Désirée

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