Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 12.04.2013, 17:15 Uhr

Untermietvertrag/ Einkünfte der Mutter? Steuern?

...Untermietverhältnis wird steuerlich relevant, wenn es einem sog. Fremdvergleich stand hält. Wäre hier eher zu bezweifeln, zumal auch noch bei offensichtlich gemeinsamer Haushaltsführung... oder Rundum-Service von Muttern, so klingt es mir hier spontan fast.

Außerdem hätte die Mutter ja die Aufwendungen, die sie für die Wohnung an den Vermieter zahlt, und wenn sie davon die halben Kosten dem Sohn zurechnet und dafür die halbe Miete wieder einnimmt... wäre ein Nullsummen-Spiel. Aber es dürfte eh schon am Fremdvergleich scheitern...

 
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