Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 12.04.2013, 19:01 Uhr

Also...

Hallo,

es ist eine gemeinsame BG. Meine Überschlagsrechnung: Regelsätze 382,- € + 306,- € + Miete 406 = 1097,- € Bedarf, abzgl. anrechenbares Arbeitseinkommen 897,- € (geschätzt) = 200,- € Leistung. Wer bekommt die? Nicht die Mutter? Sie ist aber doch die Antragstellerin.

Ist er eine Einzel-BG, würde ich das für einen Sachbearbeitungsfehler halten, da er unter 25 Jahren ist. Da allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, da er ja ausgezogen und dann wieder zurückgekehrt ist. Der Fall ist selten.
Wenn das mit der Einzel-BG korrekt sein sollte, wird es kompliziert, denn dann tritt § 9 Abs. 5 SGB II in Aktion, Prüfung der Haushaltsgemeinschaft und der Unterhaltsvermutung. Die kann widerlegt werden, das zu erklären ist allerdings zu kompliziert, und da müßte ich auch im Amt nachlesen, soetwas habe ich nicht im Kopf parat.
Überschlägig würde ich behaupten, daß sie vom Gesetz her aufgrund der Freibeträge rechnerisch nicht genug hat, um den Sohn mietemäßig mit durchzuziehen, in allen anderen Dingen schon gar nicht.

Ich soll Dir etwas raten? Gerne:

Der junge Mann ist ein Faulpelz und nutzt die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft seiner Mutter rücksichtslos aus! Geschichte und Vita sind eindeutig, also raus mit ihm! Soll er auf der Straße pennen. Frist setzen, bis wann er einen Job zu haben und Haushaltsgeld abzuliefern hat, ist die um und er ohne jeglichen Broterwerb - raus mit ihm!

Mein Sohn hatte auch einen Hänger, Fleiß war ein Fremdwort, und es hat ihm den Notenschnitt versaut. Da mußte er umplanen, und es sah ein paar Monate danach aus, als ob er auf dem Abstellgleis stehen würde. Er ist zu einer Maßnahme gegangen, hat sich über ein Praktikum eine Ausbildungsstelle verschafft und nach deren Abschluß letztes Jahr noch sein Abitur gebaut. Eines allerdings stand für mich fest und das habe ich ihm gegenüber auch kommuniziert: Mal Pause machen ist ok, aber prinzipiell die Beine hochlegen und Nichtstun kommt nicht in Frage. Dann hätte ich ihn rausgeworfen. Das hatte er gottlob eh nie vor, aber es war ganz gut, glaube ich, daß ich das nochmal untertrich.
Bei der Frau ist es nicht anders. Der junge Mann hat im Leben Probleme, und solange sie deren Lösung für ihn übernimmt - und das tut sie gerade - hat er absolut keinen Grund das und sich zu ändern. Ab nach draußen. Ist schwer, weiß ich. Bleibt er aber bei ihr, geht SIE vor die Hunde, jede Wette.

Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.