Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

@Ralph (bitte hilfe?)

Thema: @Ralph (bitte hilfe?)

Hey Ralph, ich weiss, du hast Feierabend und Wochenende, doch evtl kannst du mir ja mal einen Rat geben: Frau, 50 Jahre alt, verdient 1200,-€ im Monat (netto) Sohn, fast 24, ist mit 19 daheim ausgezogen, hat Ausbildung angefangen, abgebrochen, hat dann von der ARGE gelebt, hat Schulden gemacht, und ist jetzt im Februar wegen Räumungsklage wieder bei seiner Mom untergekrochen. Bezieht jetzt Hartz4 (zum Leben, diese dreihundertirgendwas) und zahlt KEINE Miete. Seine Mutter kann aber nicht mehr alleine für alles aufkommen (die nebenkosten sind ja auch z.B. doppelt so hoch seit er da ist). Die Miete beträgt warm 409, Strom sind für sie alleine 36,-€, ist ne Wohnung der Wohnbau. Was kann sie nun tun? immerhin hat er ja die halbe Wohnung (ein eigenes Zimmer + Wohnzimmernutzung + bad + küchennutzung) und er frisst ihr die Haare vom Kopf... kannst du mir was raten???

von Keksraupe am 12.04.2013, 16:42



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Untermietvertrag aufsetzen und bei der Arge einreichen (hat mein Ex so gemacht). Das Geld geht direkt auf das Konto seiner Eltern. Ansonsten steht es ihr ja frei von ihm direkt Kost und Logis zahlen zu lassen. Mit einem Teil seines H4 kann er Schulden zahlen, das andere gibt er ihr und wenn er mehr Geld braucht, kann er sich einen Job suchen.

von shinead am 12.04.2013, 16:55



Antwort auf Beitrag von shinead

Müsste die mutter einen Untermietvertrag nicht versteuern? Geht das nicht auch formlos, also "hiermit bestätige ich, Mutter, dass mein Sohn... mit monatlich 150,-€ kaltmiete sowie 50,-€Nebenkosten bezahlt" ?!? gibt es dazu §, die sagen dass Kinderihren Eltern Miete zahlen dürfen?

von Keksraupe am 12.04.2013, 16:57



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

...Untermietverhältnis wird steuerlich relevant, wenn es einem sog. Fremdvergleich stand hält. Wäre hier eher zu bezweifeln, zumal auch noch bei offensichtlich gemeinsamer Haushaltsführung... oder Rundum-Service von Muttern, so klingt es mir hier spontan fast. Außerdem hätte die Mutter ja die Aufwendungen, die sie für die Wohnung an den Vermieter zahlt, und wenn sie davon die halben Kosten dem Sohn zurechnet und dafür die halbe Miete wieder einnimmt... wäre ein Nullsummen-Spiel. Aber es dürfte eh schon am Fremdvergleich scheitern...

von Leena am 12.04.2013, 17:15



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

bin zwar nicht ralph aber haare vom kopf fressen?? dafür gibts doch die 300 irgendwas und ansonsten soll er einen eigenen kühlschrank holen. aber wenn es eine bg ist mit ca. 1500 irgendwas wird da wohl nichts mehr vom amt kommen, vermute ich, so war es in bekanntenkreisen.

von Milia80 am 12.04.2013, 16:58



Antwort auf Beitrag von Milia80

ich habe gehört dass mit der miete würde nur gehen (im fall kinder eltern) wenn es eine eigene wohneinheit ist?? er müssze doch kindergeld belpmmen und sind die eltern nicht eh noch unterhaltspflichtig?

von Milia80 am 12.04.2013, 17:01



Antwort auf Beitrag von Milia80

er ist arbeitssuchend (nicht ausbildungssuchend) gemeldet.

von Keksraupe am 12.04.2013, 17:45



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ich bin nicht Ralph aber ich kenne das Zusammenleben mit erwachsenen Kindern und wenig Geld. Er bekommt H4 und das ist dafür da, dass er versorgt ist. Er gibt aber nichts davon ab? Sie kauft für ihn ein und füttert ihn durch, während er sein H4 für sich allein behält? Dem jungen Mann würde ich vorrechnen: 1/2 Strom, 1/2 Nebenkosten und 1/2 der Lebensmittel-Einkäufe.

von mf4 am 12.04.2013, 16:58



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Mich wundert, dass er überhaupt H4 bekommt. Die beiden sind eine Bedarfsgemeinschaft und 1200 + sein H4 + Kindergeld ist ne menge Kohle

von mf4 am 12.04.2013, 17:02



Antwort auf Beitrag von mf4

da er nicht mehr in ausbildung ist und über 21 gibt skein Kindergeld! Wenn sie DAS hätte, wäre sie ja schon glücklich!

von Keksraupe am 12.04.2013, 17:25



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Das ist nicht nachvollziehbar. Die verbrauchsunabhängigen Nebenkosten werden nach der Wohnungsgröße berechnet, die hat sich durch den Einzug des Sohnes nicht geändert. Die Nettokaltmiete konnte sie vorher auch alleine zahlen, auch daran hat sich nix geändert. Zu den normalen Lebenshaltungskostenkann er durch seinen H4-Regelsatz natürlich beitragen. Wenn sie das nicht fordern kann oder will, ist das aber ein rein privates Problem. Im Regelsatz enthalten sind (glaube ich) auch anteilige Kosten für Strom und Wasserverbrauch - aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren, sind ja genug Fachleute hier. Blieben allenfalls die Heizkosten, aber die steigen auch nicht proportional zur Zahl der Bewohner. Meines Erachtens insgesamt kein Fall für die arge ....

von Julie am 12.04.2013, 17:33



Antwort auf Beitrag von Julie

ob jetzt EINE Person duscht oder 2, merkt man definitiv am Wasserverbrauch! Und auch die Heizung: Vorher hat sie den einen Raum nicht geheizt, da es nur als Schlafzimmer genutzt wurde und das andere war Büro. Jetzt schläft sie in ihrem Büro, das sie tagsüber heizt, und er heizt das ehemalige Schlafzimmer da er dort tagsüber ja auch am PC sitzt etc. Vom Strom mal ganz zu schweigen natürlich konnte sie es vorher auch alleine zahlen, aber da hat sie es FPR SICH gezahlt, bzw war ich Freund oft bei ihr, und der hat auch mal was dazu gegeben. Sie sagt ihrem Sohn oft genug, dass er was dazu geben soll zum Einkauf etc aber er tut es einfach nicht (bzw sehr sehr selten) und sie hat halt auch Angst dass er sonst auf der Strasse landet (er ist Punk und war auch schon für 3 Monate auf der Strasse...) also ICH zahle auch hier mehr nebenkosten wenn mein Freund mit einzieht (ich zahle für Kind + mich 100 im Monat, ab Juli dann 135!)

von Keksraupe am 12.04.2013, 17:39



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Mehr, klar, mehr ist es schon. Aber nicht doppelt so viel. Die Küche und das Bad heizt sie ja nicht mehr, wenn er jetzt da ist, zum Beispiel. Der Kühlschrank braucht fast den gleichen Strom - egal, ob da zwei oder vier Joghurts drinstehen. Ob man 125 Gramm Nudeln kocht oder 250 Gramm macht sich an der Stromrechnung kaum bemerkbar. Der Staat springt ja ein mit H4 - der Satz enthält einen Anteil für Wasser, Strom, Essen etc. Wenn sie es nicht schafft, dieses Geld auch von ihm einzutreiben, dann ist das letztlich ihr Problem. Es ist halt so: Zum Erziehen ist es jetzt zu spät. Wenn sie es die letzten 24 Jahre nicht geschafft hat, sich gegen ihn durchzusetzen, dann wird sie es jetzt wahrscheinlich auch nicht schaffen. Einen Tod wird sie sterben müssen: Entweder sie wirft ihn raus und lebt damit, daß er dann vielleicht wieder auf der Straße landet. Oder sie erträgt die Tatsache, daß er das für Strom, Wasser, Essen vorgesehene Geld für anderes verbrät und ihr wieder auf der Tasche liegt.

von Strudelteigteilchen am 12.04.2013, 17:50



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Du hast definitiv recht, denn für Erziehung ist es zu spät. Anstand müsste der Junge Mann haben, nicht auf Kosten der Mutter leben zu wollen und selbstverständlich was dazu zu tun. Ihn auf die Straße setzen... ist leicht gesagt aber wer würde das denn mit seinem Kind tatsächlich machen?

von mf4 am 12.04.2013, 17:55



Antwort auf Beitrag von mf4

von 7 bis 17... Erziehung lag also nicht allein bei der Mutter... jetzt ihr Kind ein drittes Mal verlieren, nachdem er ERST mit 7 zum Vater kam (trotz Misshandlung etc), dann 3 Monate auf der STrasse, und jetzt wieder raus werfen? forget it, sie ist MUTTER und nicht VERMIETERIN... Haben eben festgestellt, dass er sich ausbildungssuchend melden muss und dann wohl auch wieder Kindergeld bekäme, bzw die MUTTER würde es bekommen, und das wäre genial!

von Keksraupe am 12.04.2013, 18:01



Antwort auf Beitrag von mf4

Aber Anstand fällt ja nicht vom Himmel. Ich kenne jemanden, der das Kind vor die Tür gesetzt hat. Schwer ist es, definitiv, aber manchmal das einzig richtige. Für das Kind, weil manche erst aufwachen wenn es weh tut. Und für die Eltern, weil man sich auch den eigenen Kindern gegenüber irgendwann abgrenzen muß, aus reinem Selbstschutz. Das mir bekannte rausgeworfene Kind hat sich berappelt und ist inzwischen wieder auf der richtigen Spur mit Job, Ehefrau und drei Kindern - die inzwischen auch pubertieren.

von Strudelteigteilchen am 12.04.2013, 18:03



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ganz ehrlich... ich könnte es auch nicht, mein Kind auf die Straße setzen. war zum Glück auch nie in so einer Situation. Gerade, weil sie einiges "gut machen" will verstehe ich es um so mehr. Ausbildungssuchend sollte er sich auf jeden Fall melden. Das Kindergeld wird nix bringen, denn das wird sicher seinem H4 gegengerechnet als Einnahme.

von mf4 am 12.04.2013, 18:04



Antwort auf Beitrag von mf4

also wird es ihm doch wohl auch nicht abgezogen? (sie wird es beantragen... geht also direkt auf IHR Konto) wenn es ihm abgezogen wird, pech, denn dann HAT er einfach weniger (und si ehats direkt auf ihrem Konto) Abzweigungsantrag etc kennt der Sohn zum Einen nicht, wird ihm auch nichts nutzen, da er ja bei ihr wohnt, und es deshalb IHR zusteht

von Keksraupe am 12.04.2013, 18:07



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Bei erwachsenen Kindern steht das Kindergeld dem Kind zu.

von Strudelteigteilchen am 12.04.2013, 18:10



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

nicht, wenn es zu hause wohnt das KG steht ihm zu, wenn es allein wohnt

von mf4 am 12.04.2013, 18:29



Antwort auf Beitrag von mf4

google sagt KG bis 25, wenn das Kind eine Ausbildung sucht bzw. macht ist es ohne Ausbildung und Job dann bis 21 hat es einen geringfügigen Job bis 450€ brutto dann gibt es auch KG

von mf4 am 12.04.2013, 18:35



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

und nicht um es zu verzocken oÄ... da ihn das nicht sonderlich schert, würd ich mir auch ums kindergeld nix scheren. oder eben vorschlag von unten.

von zwergdackel89 am 12.04.2013, 18:39



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

na wenn eine räumungsklage ihn nicht zum erwachen zwingen konnte, dann wirds ein rauswurf auch nicht tun. kühlschrank abschließen, nur genug für sich selbst kaufen, das auch alleine essen. das macht sie ne woche, dann hat er hunger und kauft sich seinen mist alleine.

von zwergdackel89 am 12.04.2013, 18:34



Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

er hat weit über 300€, futtert dann im Frittentempel und wohnt weiter für lau bei Muddi den ganzen H4-Satz nur zum Verbraten... das grenzt schon an luxuriöses Leben für 1 Person

von mf4 am 12.04.2013, 18:37



Antwort auf Beitrag von mf4

wenn er ihr die haare vom kopf frisst soll sie ihm halt einfach nichts mehr geben, der junge ist alt genug um für sich selbst zu sorgen. wenn er das nicht schafft hat er pech, da muss doch muttern nicht wegen hungern. die sache mit den nebenkoste ist zwar dann immernoch doof, aber zumindest hätte sie sich mal was an geld am essen geschenkt.

von zwergdackel89 am 12.04.2013, 18:40



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Hallo, es ist eine gemeinsame BG. Meine Überschlagsrechnung: Regelsätze 382,- € + 306,- € + Miete 406 = 1097,- € Bedarf, abzgl. anrechenbares Arbeitseinkommen 897,- € (geschätzt) = 200,- € Leistung. Wer bekommt die? Nicht die Mutter? Sie ist aber doch die Antragstellerin. Ist er eine Einzel-BG, würde ich das für einen Sachbearbeitungsfehler halten, da er unter 25 Jahren ist. Da allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, da er ja ausgezogen und dann wieder zurückgekehrt ist. Der Fall ist selten. Wenn das mit der Einzel-BG korrekt sein sollte, wird es kompliziert, denn dann tritt § 9 Abs. 5 SGB II in Aktion, Prüfung der Haushaltsgemeinschaft und der Unterhaltsvermutung. Die kann widerlegt werden, das zu erklären ist allerdings zu kompliziert, und da müßte ich auch im Amt nachlesen, soetwas habe ich nicht im Kopf parat. Überschlägig würde ich behaupten, daß sie vom Gesetz her aufgrund der Freibeträge rechnerisch nicht genug hat, um den Sohn mietemäßig mit durchzuziehen, in allen anderen Dingen schon gar nicht. Ich soll Dir etwas raten? Gerne: Der junge Mann ist ein Faulpelz und nutzt die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft seiner Mutter rücksichtslos aus! Geschichte und Vita sind eindeutig, also raus mit ihm! Soll er auf der Straße pennen. Frist setzen, bis wann er einen Job zu haben und Haushaltsgeld abzuliefern hat, ist die um und er ohne jeglichen Broterwerb - raus mit ihm! Mein Sohn hatte auch einen Hänger, Fleiß war ein Fremdwort, und es hat ihm den Notenschnitt versaut. Da mußte er umplanen, und es sah ein paar Monate danach aus, als ob er auf dem Abstellgleis stehen würde. Er ist zu einer Maßnahme gegangen, hat sich über ein Praktikum eine Ausbildungsstelle verschafft und nach deren Abschluß letztes Jahr noch sein Abitur gebaut. Eines allerdings stand für mich fest und das habe ich ihm gegenüber auch kommuniziert: Mal Pause machen ist ok, aber prinzipiell die Beine hochlegen und Nichtstun kommt nicht in Frage. Dann hätte ich ihn rausgeworfen. Das hatte er gottlob eh nie vor, aber es war ganz gut, glaube ich, daß ich das nochmal untertrich. Bei der Frau ist es nicht anders. Der junge Mann hat im Leben Probleme, und solange sie deren Lösung für ihn übernimmt - und das tut sie gerade - hat er absolut keinen Grund das und sich zu ändern. Ab nach draußen. Ist schwer, weiß ich. Bleibt er aber bei ihr, geht SIE vor die Hunde, jede Wette. Snoopy

von Ralph am 12.04.2013, 19:01



Antwort auf Beitrag von Ralph

und es war nie die Frage vom Amt ob und wie viel Unterhalt er bekommt, da er schon 4 Jahre alleine gewohnt hat, irgendwie so... bin halt leider beim Amt nicht dabei gewesen... SIE hat nichts beantragt, weil sie ja mit IHREM Geld für SICH SELBST gut aus kommt... werden uns wohl mal zu viert an den Tisch setzen (handelt sich um Bruder + mutter meines Freundes) und dann mal tacheles reden, denn so geht das einfach nicht weiter... Sie will ja auch irgendwann mal wieder ihre Wohnung für sich nutzen (krasseste Aktion, Mutter bat Sohn doch mal für 2 (!!!) Stunden das Haus zu verlassen, weil sie mal Zeit für sich und ihren Freund haben wollte, und der Sohn sagt "Och nöööö, kein Bock, ich bin doch eh in meinem Zimmer, mache die Tür zu und ihr müsst halt leiser sein!" ähm, sehr entspannend..)

von Keksraupe am 12.04.2013, 19:27



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

ach du kacke. aber ernsthaft, wie kann der da h4 kriegen, wenn sie soviel geld verdient?! ohne sie in die BG mit einbeziehen zu müssen?!

von zwergdackel89 am 12.04.2013, 22:21



Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

Wenn sie davon Miete, Strom, Telefon, diverse Versicherungen, vielleicht ein kleines Auto, Zeitschriften abzieht... bleibt nicht mehr so ewig viel. Und es kann tatsächlich sein, daß unter 25jährige "Rückkehrer" nicht wieder in die BG der Mutter aufgenommen werden. Nur, für diese Fälle greifen ganz andere Rechnungen nach § 9 Abs.5 SGB II, und danach könnte sie ihm keine Unterstützung geben, oder wenn, dann nur ein Minimum. Ergo müßte er auch seinen Mietanteil gezahlt bekommen. Nur, dieses Theater würde ich gar nicht mitmachen, vor allem, wenn mein eigenes Leben, dazu noch mein geregeltes Sexualleben , darunter leiden würde... mit 24 Jahren ist beim Kind der Erziehungsauftrag erfüllt und keine vorrangige Verantwortung mehr da. Und genau dieses muß sie dem Sohn unmißverständlich sagen, Konsequenz: Er zieht aus, notfalls eben unter die Brücke, es ist seine Entscheidung für ein Faulenzerleben, das muß sie aber nicht sponsern... Ralph

von Ralph am 12.04.2013, 22:59



Antwort auf Beitrag von Ralph

Nein, eh klar, dass ist nicht viel aber bei uns waere es genug fuer beide... Das meinte ich.

von zwergdackel89 am 13.04.2013, 07:26



Antwort auf Beitrag von zwergdackel89

und das sind mal eben 250 jeden Monat allein an Schulden, die weg gehen Doofe Frage: Wenn sie jetzt Kindergeld beantragt (hab mich mal durchgelesen, mit viel Glück kriegen wir das durch) und der Sohn dafür weiterhin bei ihr lebt, wäre es möglich, dass der Kindsvater dann Unterhalt zahlen muss? Sohn möchte ab August wieder in die Lehre (bin gespannt!) und arbeitet derzeit für 3,-€ die Stunde/10 Stunden die Woche (seit Montag, Maßnahme der Jobkomm) und kann da evtl eine Lehre ab August machen) alles so verzwickt haben der Mutti jetzt ein Wochenende mit Freund in Düsseldorf geschenkt, 2 Nächte Wellnesshotel ;-) die hat sich gefreut ;-) ich bin auch nicht Krösus, aber mein Freund hat ein Schnäppsche gemacht und wir fahren auch mit, das wird toll!

von Keksraupe am 13.04.2013, 12:52