Geschrieben von jjjt am 13.01.2009, 18:18 Uhr |
Unterhaltsfrage
Allen erstmal nen schönen Abend,
ich hab mich heute folgendes gefragt,also mal angenommen:
Der KV liegt mit 200 Euro über den Selbstbehalt,muss aber für 2 Kinder zahlen,dann würde ich quasi "nur" 100 Euro kriegen...Krieg ich dann vom JA noch 17?
Re: Unterhaltsfrage
Antwort von Gucci75 am 13.01.2009, 19:03 Uhr
Nein, das JA stockt die Differenz zwischen gezahltem Unterhalt und dem UVG oder dem zustehenden Mindestunterhalt nicht auf. Der KV zahlt ja, aber eben weniger.
Re: Unterhaltsfrage
Antwort von jjjt am 13.01.2009, 19:17 Uhr
achso,also egal wieviel er zahlt?auch wenn er beispielsweise nur 10 euro zahlen kann?
danke für deine antwort
Re: Unterhaltsfrage
Antwort von Anjaunddavid am 13.01.2009, 19:38 Uhr
Ist das echt so? ass man dannnicht "aufgestockt" bekommt?
meine bekommen ja Halbwaisenrente. Und da das so wenig ist, bekommen sie noch paar Euro UHV dazu.
Kann natürlich bei mir anders sein.
Re: Unterhaltsfrage
Antwort von Gucci75 am 13.01.2009, 20:23 Uhr
Kann Dir nur sagen, was das JA zu meiner Cousine gesagt hat. Sie bekommt durch die Mangelfallrechnung weniger Unterhalt fürs Kind als es an UHV geben würde.
Der KV zahlt dass, was er leisten kann. UHV ist für jene, die den Unterhalt nicht von Mutter/Vater bekommen.
quatsch
Antwort von nightingale am 14.01.2009, 8:27 Uhr
hi,
natürlich wird aufgestockt. einfach mal ins gesetz gucken, §§ 1 und 2 uhvg.
greetz,
nachtigall
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