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Geschrieben von Hasemann am 17.06.2008, 20:42 Uhr

Unterhaltsfrage

Hallo an alle getrennten Mütter,
vielleicht könnt ihr mir helfen bzw. einen Rat geben. Ich habe mich im Dezember von meinen Mann getrennt. Er ist im Februar ausgezogen. Unser Sohn ist 6 Jahre alt. Wir verblieben bei der Trennung so, dass er Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlt. Mein Problem ist jetzt, dass ich nicht genau das aktuelle Gehalt meines Ex weiß. Denn zum Jahreswechsel hat seine Firma auf ein neues Lohnsystem umgestellt. Angeblich bekommt er jetzt etwas weniger. Auch die Lohnsteuerklasse hat sich geändert. Ich weiß also nur ungefähr das Bruttogehalt vom letzten Jahr von ihm. Und was er mir momentan zahlt, stimmt -glaube ich- nicht so ganz mit der Düsseldorfer Tabelle zusammen.
Er war damals gleich beim Anwalt. Der sagte ihm, dass mir auch etwas Unterhalt zustehen würde (habe nur Halbtagsstelle, da unser Sohn -ehemals Frühchen- etwas entwicklungsverzögert ist und nachmittags Ergotherapie und Logopädie hat). Wir verblieben so, dass ich auf meinen Unterhalt verzichte, aber das ganze Kindergeld bekomme.
Frage: Gibt es denn eine Möglichkeit, sein Gehalt in Erfahrung zu bekommen, ohne zum Anwalt zu gehen. Er persönlich wird mir nichts dazu sagen.
Im übrigen hat mein Sohn nach dem letzten Papa-WE erwähnt, dass Papa jetzt mehr arbeitet und mehr Geld bekommt.
Bin dankbar für jeden Tipp.
Liebe Grüße
Andrea

 
36 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage

Antwort von vallie am 17.06.2008, 20:47 Uhr

er soll weniger verdienen als letztes jahr???
kann ich mir nicht vorstellen.
nimm das bruttogehalt, das du weiß, google, gehaltsrechner mit stkl 1, und schau in der dt nach. kk nimm mal 14.0%, das sind centbeträge.

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Pamo am 17.06.2008, 20:49 Uhr

Der einfachste und sinnvollste Weg scheint mir, dass der Unterhalt gerichtlich festgelegt wird. Da wird er Einkommensnachweise vorlegen müssen. Sonst müßtest du dich darauf verlassen können, dass dein Ex sich fair verhält und daran hapert es ja zur Zeit.

Mal ne dumme Frage: Das Kindergeld steht doch sowieso dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Wieso verzichtest du dann dafür auf Unterhalt für dich selber? Hast du dich wegen der Unterhaltssituation jemals anwaltlich beraten lassen?

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@vallie

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 20:50 Uhr

Danke für deine Antwort. Ja, das habe ich bereits gemacht und bin deshalb aufmerksam geworden, dass da was nicht stimmt.
Ich weiß, wenn ich ihn darauf anspreche, dass er sagt, es würde alles so passen. Seine Gehaltsabrechnung würde er mir nie zeigen. Deswegen hätte es mich interessiert, ob es für mich andere Möglichkeiten gibt.
Habe irgendwo das Gefühl, dass er mich da besch..... und ich es erst zur Scheidung merke.
Für die Scheidung habe ich zur Zeit einfach kein Geld.

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@Pamo

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 20:52 Uhr

Das Kindergeld darf der Papa 50% vom Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle abziehen.
Mein Unterhalt wäre nicht viel gewesen. Deswegen haben wir uns auf die Geschichte mit dem Kindergeld geeinigt.
Ich habe mich noch nicht anwaltlich beraten lassen, habe kein Geld dafür zur Zeit. Ich stand erst mal mit leerer Wohnung da.
Meinen neuen Partner will ich damit nicht belasten.

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Re: @vallie

Antwort von vallie am 17.06.2008, 20:57 Uhr

ja aber was soll denn nicht stimmen???
ich meine, soooo viele verschiedene beträge kommen da nicht raus....

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Re: @vallie

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 20:59 Uhr

ich meine damit, dass er mir dann zu wenig zahlt. Dachte eigentlich, dass das Hand und Fuß hat, da er ja beim Anwalt war. Aber anscheinend will er mich wohl doch reinlegen.

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was heißt denn zuwenig??

Antwort von vallie am 17.06.2008, 21:16 Uhr

nenne einen betrag!
20 euren, 200 euren???

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Re: @Pamo

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:16 Uhr

Hallo
das kindergeld wird immer zur 1/2 abgezogen.
und somit zahlt er den richtigen unterhalt,es kann auch sein das erweniger zahlen muß als in der tabelle steht,dann verdient er weniger,er darf ja nicht unter den selbstbehalt kommen,dann könnter er dir aber auch keinen unterhalt zahlen.
und das genaue gehalt kann nur dein exmann dir sagen.
wenn du so wenig verdienst kannst du dir einen beratungsschein holen,dann muß du für die beratung beim anwalt nichts zahlen.
gruß carina

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Re:

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 21:17 Uhr

wären ca. € 100,--

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Re:

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:18 Uhr

von was für einem gehalt seid ihr denn ausgegangen ca.?

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Re:

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 21:25 Uhr

er hatte mit der 3 er Lohnsteuerklasse netto ca. 2.200,--. Da er Akkord arbeitet, kann es um ca. 100,-- mehr oder weniger sein.

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Re:

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:28 Uhr

na dann müßte er ja ca. 270 euro zahlen.
bei der berechnung wird das durchschnittliche einkommen im jahr berücksichtigt,hat er das vom anwalt berechnen lassen.
dann gibt es ja noch sachen berufspauschele usw die vom gehalt abgezogen werden können,kredite werden auch mit berücksichtigt.

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moment carina

Antwort von vallie am 17.06.2008, 21:33 Uhr

du hast das kige schon abgezogen. sie sagte, das eben nicht, dann sind es 339 euro.

aber die spannen sind nicht so hoch...355 wäre dann die nächste gehaltsstufe!

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Re:

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 21:34 Uhr

ok, danke schön. Das hast genau den Betrag errechnet, den er mir bezahlt. Auf das wäre ich allerdings nicht gekommen. Bin wohl zu blöd dazu. Hast du jetzt über den Netto/Brutto-Rechner sein Gehalt mit der neuen Steuerklasse ausgerechnet? Hab ich wohl was falsch gemacht.
Danke dir! Hast mir viele Peinlichkeiten vor meinem Ex erspart.

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Re: moment carina

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:35 Uhr

ich hatte das schon abgezogen,wär doch die stufe 355 euro oser nicht.
oder habt ihr das noch nach der 2007er tabelle berschnet?

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@ vallie und carina

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 21:36 Uhr

auf 355 wäre ich auch gekommen.
Außerdem ist das bei einem Kind auch so, dass die nächst höhere Stufe bei der DT gezählt wird, oder? Hab ich mal gelesen....

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Re:

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:38 Uhr

ich bin einfach nach dem gehalt 2200 euro in der 2008er tabelle geangen und hab das 1/2 kige abgezogen.
die 2200 euro waren doch lsk 3 netto oder?
was hast du denn jetzt mit lsk 1 netto raus?

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Re:@carina+eve

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 21:39 Uhr

ich bekomme 950,-- netto

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Re:@carina+eve

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:41 Uhr

sorry hab mich falsch ausgedrückt.
was hast du bei deinem exmann mit lsk 1 jetzt raus

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Speedy78 am 17.06.2008, 21:41 Uhr

Hallo zusammen,

sorry wenn ich mich grad einmische, aber hab ich das eben richtig rausgelesen... Wenn man Kindergeld bekommt, dann kann sich der Ex die Hälfte vom Unterhalt abziehen? Oder lese ich Gespenster??

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:44 Uhr

das wir immer zur 1/2 abgetogen,man nimmt den betrag aus der tabelle und 77 euro werdendavon abgezogen und das ist der unterhalt der gezahlt werden muß.
das kann nicht der ex machen das wird auch vom anwalt und ja gemacht.

gruß carina

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Re:@carina+eve

Antwort von vallie am 17.06.2008, 21:44 Uhr

na 1800 in stkl 1....3400 brutto

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von vallie am 17.06.2008, 21:45 Uhr

guggst du düsseldorfer tabelle und gaaaaanz nach unten scrollen, da stehen dann die beträge mit dem abzüglichen kige.

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Re:@carina+eve

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:46 Uhr

na dann stehen dir 262 euro zu.

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Speedy78 am 17.06.2008, 21:46 Uhr

Also das heißt ER kann seinen Unterhalt kürzen?

Es wird nicht das Kindergeld gekürzt?

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hier mal ein link

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:46 Uhr

http://www.scheidung-online.de/kigeldunt.html

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wie kommst du denn da drauf

Antwort von vallie am 17.06.2008, 21:47 Uhr

auf 262???

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Re:@carina+eve

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 21:47 Uhr

dann passen ja die 278,-- die er mir zahlt. Dann bekomme ich ja noch das Kindergeld vom Amt überwiesen.

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Re: wie kommst du denn da drauf

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:48 Uhr

339 -77 in der tabelle bei 1880 euro

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Re:@carina+eve

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:50 Uhr

ja dann passt es.hat also nicht gelogen,der gute.
ich hab auch erstmal zeit gebraucht bis ich da durchgestiegen bin.
unten in dem link ist ne liste wo das kige direkt schon abgezogen wurde.

gruß carina

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:51 Uhr

hast du den unterhalt berechnen lassen?
oder hat er es selber berechnet?in dem link steht dann genau was du bekommen müsstest,wenn du sein gehalt weißt

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Re: hier mal ein link

Antwort von Speedy78 am 17.06.2008, 21:52 Uhr

Carina - Danke schön! Das wusste ich nicht...

Dann gehe ich heute ins Bettchen und schließe den werten Herr Papa in mein Nachgebet ein! Denn der bezahlt 220 ohne jeglichen Abzüge... (also noch 20 Euro mehr)

Lieber Herr im Himmel....

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Re: hier mal ein link

Antwort von carina+eve am 17.06.2008, 21:52 Uhr

na da kann man ja gut schlafen.
gute nacht.

gruß carina

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Re: Unterhaltsfrage

Antwort von Speedy78 am 17.06.2008, 21:54 Uhr

Ne das wurde vom Anwalt gemacht...

Und er ist selbstständig... also daaaaa weiß ich nicht was er "wirklich" hat!!

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Re: @alle

Antwort von Hasemann am 17.06.2008, 21:54 Uhr

Danke für eure Hilfe.
Ist schon interessant, das es da aber allgemein unterschiedliche Meinungen gibt. Das System ist da sehr umständlich.
Habt mir sehr geholfen. Ich weiß jetzt, dass er mich nicht betrügt mit den Zahlungen und kann jetzt ruhiger schlafen und ihm leichter gegenüber treten.
Ich schließe auch in mein Nachtgebet ein!
Liebe Grüße
Andrea

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Re: wie kommst du denn da drauf

Antwort von vallie am 17.06.2008, 21:56 Uhr

ach die zahlbeträge, ok....hab ich dann auch!!

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