Allen erstmal nen schönen Abend,
ich hab mich heute folgendes gefragt,also mal angenommen:
Der KV liegt mit 200 Euro über den Selbstbehalt,muss aber für 2 Kinder zahlen,dann würde ich quasi "nur" 100 Euro kriegen...Krieg ich dann vom JA noch 17?
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 18:18
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Nein, das JA stockt die Differenz zwischen gezahltem Unterhalt und dem UVG oder dem zustehenden Mindestunterhalt nicht auf. Der KV zahlt ja, aber eben weniger.
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 19:03
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achso,also egal wieviel er zahlt?auch wenn er beispielsweise nur 10 euro zahlen kann?
danke für deine antwort
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 19:17
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Ist das echt so? ass man dannnicht "aufgestockt" bekommt?
meine bekommen ja Halbwaisenrente. Und da das so wenig ist, bekommen sie noch paar Euro UHV dazu.
Kann natürlich bei mir anders sein.
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 19:38
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Kann Dir nur sagen, was das JA zu meiner Cousine gesagt hat. Sie bekommt durch die Mangelfallrechnung weniger Unterhalt fürs Kind als es an UHV geben würde.
Der KV zahlt dass, was er leisten kann. UHV ist für jene, die den Unterhalt nicht von Mutter/Vater bekommen.
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 20:23
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danke dir
Mitglied inaktiv - 13.01.2009, 20:34
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hi,
natürlich wird aufgestockt. einfach mal ins gesetz gucken, §§ 1 und 2 uhvg.
greetz,
nachtigall
Mitglied inaktiv - 14.01.2009, 08:27