Geschrieben von shinead am 17.07.2017, 13:10 Uhr |
Unterhalt
Deine Tochter muss sich grundsätzlich um ihren Unterhalt ab 18 selbst kümmern. Dabei wird dann (je nach Verdienst der Eltern) ein Betrag fällig, der anteilig auf BEIDE Eltern verteilt wird. Ganz wird er um den Unterhalt für die Große nicht rum kommen. Der steht ihr zu, bis sie die Ausbildung absolviert hat. Ihr Gehalt wird allerdings gegen gerechnet. Wenn sie also Unterhalt haben möchte, müsste sie sich mit einem Anwalt (Beratungsschein) zusammen setzen und ihren Anspruch ausrechnen lassen.
Ich gebe zu, ich würde mich bezüglich Zahlung von Unterhalt quer stellen. Wenn sie daheim wohnen würde, würde Kost&Logie gestellt. Das würde ja angerechnet, so dass kein barunterhalt fällig ist. Wer ausziehen will, muss sich das leisten können.
Dein Sohn ist 13, da kann er den Unterhalt nicht einfach kürzen. Das würde ich auf jeden Fall über das Jugendamt laufen lassen.
- Unterhalt - Madleen74 17.07.17, 12:23
- Re: Unterhalt - shinead 17.07.17, 13:10
- Re: Unterhalt - Madleen74 17.07.17, 13:16
- Re: Unterhalt - shinead 17.07.17, 13:10
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