Geschrieben von Schmetterlingsflieder am 23.05.2017, 20:15 Uhr |
Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Hallo an alle :)
Ich hoffe, irgendjemand weiß etwas was meine wahrscheinlich ungewöhnliche Frage betrifft.
Mein Mann verdient sehr gut, ich sehr wenig. Unsere Scheidung steht bald an, da wir nur recht kurze Zeit verheiratet waren, wird mein Mann keinen nachehelichen Unterhalt zahlen müssen bzw. ich werd sowieso drauf verzichten (aus mehreren Gründe).
Kann mein Mann mir trotzdem nach der Scheidung freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen und diesen bei der Steuererklärung geltend machen oder ist das nicht erlaubt?
Falls nicht erlaubt - ist es steuerrechtlich erlaubt, mehr Kindesunterhalt zu zahlen als laut Düsseldorfer Tabelle?
Danke!
Schmetterlingsflieder
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von shinead am 24.05.2017, 10:04 Uhr
Was meinst Du mit "steuerrechtlich erlaubt"?
Dein (Ex-)Mann kann Dir selbstverständlich freiwillig nachehelichen Unterhalt bezahlen und/oder einen höheren Kindesunterhalt als in der DDT vorgeschlagen zahlen. Beides könnte man sogar in einer Trennungsvereinbarung "offiziell" machen. Was sollte das Steuerrecht dagegen haben?
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von cube am 24.05.2017, 11:09 Uhr
Es ist steuerrechtlich ok und kann auch als Sonderausgabe bis zu einer Höhe von 13.805,- geltend gemacht werden - sofern der Unterhaltsempfänger dem zustimmt. Tut er das nicht, können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung bis zu einer Höhe von 8.472,- geltend gemacht werden (jeweils pro Kalenderjahr). Siehe auch Bundesministerium für Familie/Wegweiser Unterhalt und Steuern.
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von mf4 am 24.05.2017, 21:38 Uhr
Mein Neid ist dir gewiss... nimm was du kriegen kannst. Ich würde mich über 1€ freuen.
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von Susanne.75 am 25.05.2017, 9:42 Uhr
Wenn er das steuerlich absetzen kann, ist denn dann sicher, dass du das nicht versteuern musst? Wobei für dich am Ende vermutlich trotzdem mehr übrig bleibt.
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von desireekk am 25.05.2017, 13:40 Uhr
Die Düsseldorfer Tabelle ist quasi der "Mindestunterhalt je Verdienststufe.
natürlich kann man privat jede andere Summe vereinbaren.
Wie der Unterhalt an Dich zu behandeln ist wurde schon geschrieben.
Er kann auch für die Kinder mehr überweisen, wobei an Dich eben steuerlich mehr Sinn macht.
Wenn ich es richtig im Kopf habe hat er die die höheren Steuern auszugleichen, aber das rechnet sich für ihn trotzdem.
Gruss
D
Meine Gedanken/Bedenken in dieser Sache ...
Antwort von Schmetterlingsflieder am 25.05.2017, 19:48 Uhr
waren, dass hier dem Staat ja schon ein bisschen Geld verloren geht, denn wenn mein Mann mehr Unterhalt zahlt als er eigentlich müsste, muss er am Ende weniger Steuern zahlen (= Minus für den Staat).
Ich hingegen muss dann wieder mehr Steuern zahlen, wobei das ja, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht so viele Steuern sind als wie mein Mann würde zahlen müssen - weil ich viel weniger verdiene.
Aber eure Antworten beruhigen mich grad.
Danke! :)
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von Schmetterlingsflieder am 25.05.2017, 19:51 Uhr
Wenn der Fall tatsächlich eintreten sollte, dass er mehr zahlt als er müsste, dann wären das insgesamt aber trotzdem weniger als 8472€. Insofern müsste ich als Unterhaltsempfänger gar nicht zustimmen, wenn ich dich richtig verstanden habe, oder?
Welche Bedeutung hat es denn, ob ich zustimme oder nicht?
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von Schmetterlingsflieder am 25.05.2017, 19:52 Uhr
Glaub ich dir sofort! Ich les hier sonst nur mit, das aber schon lange, daher weiß ich auch ein bisschen was von dir und bewundere, was du da alles schon alleine geschafft hast :)
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von Schmetterlingsflieder am 25.05.2017, 19:55 Uhr
Ja, wie oben schon geschrieben, denk ich, dass ich das Ganze schon versteuern muss, aber eben nicht ganz so viel wie mein Mann (hoff ich zumindest).
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von Schmetterlingsflieder am 25.05.2017, 19:57 Uhr
Warum macht nachehelicher Unterhalt steuerlich mehr Sinn als mehr Kindesunterhalt?
Er muss meine höheren Steuern ausgleichen?? Auf meinen Antrag hin oder regelt das das Finanzamt automatisch?
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von desireekk am 27.05.2017, 20:09 Uhr
Unterhalt den Kindern gegenüber ist nie steuermindernd, ist er ha innerh. der intakten Familie auch nicht.
Unter Ehegatten gibt es ja die gemeinsame Veranlagung die auch steuerausgleichend wirken kann (meist tut).
Dies kann auch nach der Ehe bis zu einem gewissen Grad noch in Anspruch genommen werden.
Frag mal beim Finanzamt welches Formular das ist (Anlage U?).
Automatisch wird da nichts berechnet, aber Elster kann den Unterschied ja schnell berechnen.
Gruss
D
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von KKM am 27.05.2017, 21:07 Uhr
Du musst sagen, wieviel mehr an Steuern Du durch den Unterhalt zahlen musst.
und genau diesen Betrag muss er Dir überweisen.
das ist bei Regelunterhalt so. Je nach Vereinbarung, könntest Du darauf verzichten. Immerhin zahlt er ja freiwillig
Re: Freiwillig nachehelichen Unterhalt zahlen - steuerrechtlich okay?
Antwort von Leena am 28.05.2017, 10:49 Uhr
Kindesunterhalt ist mit dem Kinderfreibetrag im Rahmen des Familienleistungsausgleichs abgegolten, da kann er also nicht "mehr" absetzen als den hälftigen Kinderfreibetrag / Kindergeld.
Beim nachehelichen Unterhalt an die Ex-Frau:
Wenn der Unterhaltsempfänger dem Unterhaltszahler die Anlage U unterschreibt, kann der Unterhaltszahler den darin genannten Betrag (max. 13.805 €) als Sonderausgaben abziehen, der Unterhaltsempfänger muss dafür den entsprechenden Betrag als Einnahme versteuern. Im Innenverhältnis kann man festlegen, dass man die Anlage U nur unterschreibt, wenn der Unterhaltszahler sich dafür verpflichtet, die dem Unterhaltsempfänger durch die Versteuerung des Unterhalts entstehenden Steuern zu ersetzen. Das regelt aber nicht das Finanzamt, dass müsst Ihr untereinander regeln! Das Ganze nennt sich dann übrigens "Realsplitting".
Ohne Deine Unterschrift kann er den nachehelichen Unterhalt an Dich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung steuerlich geltend machen, allerdings maximal 8.820 € in 2017 und Deine Einkünfte und Bezüge werden ab 624 € gegengerechnet.
Re: Meine Gedanken/Bedenken in dieser Sache ...
Antwort von shinead am 29.05.2017, 11:15 Uhr
Das geht aber trotzdem in Ordnung. Ja, vielleicht macht der Staat da ein paar Euro Minus, aber ich denke, das fällt nicht wirklich ins Gewicht.
Danke euch allen!
Antwort von Schmetterlingsflieder am 01.06.2017, 1:26 Uhr
Besten Dank für eure hilfreichen Antworten - auch und insbesondere die, die den Unterschied in der Besteuerung von Kindes- und Trennungsunterhalt betreffen!
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