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Geschrieben von MartinaB am 20.01.2017, 11:50 Uhr

Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Wir hatten beim Jugendamt nachgefragt und dieser schrieb, da die Beistandschaft erloschen ist dürfte er keine Auskünfte geben. Bitte zahlen sie den Betrag der im Schreiben steht. Das wären 364 Euro (Stand Düsseldorfer Tabelle für 12 - 17jährige). Ansonsten sollen wir einen Anwalt fragen.

 
20 Antworten:

Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Susanne.75 am 20.01.2017, 18:23 Uhr

Was für ein Schwachsinn. Die sollen ja keine großartigen Auskünfte erteilen, sondern erklären, wie die auf die Summe in ihrem eigenen Schreiben kommen.
Dann sollen die sich komplett raushalten und gar keinen Betrag angeben.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von MartinaB am 20.01.2017, 21:35 Uhr

Ja das sehe ich genauso. Mein Mann überweisst jetzt die 355 Euro erst mal bis zur Beendigung der Schule. Dann muss eben sein Sohn klagen. Dabei stand auf dem Brief vom Jugendamt: Bei Rückfragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Gustavinchen am 21.01.2017, 23:36 Uhr

Ich glaube, ich muss da auch meine Aussage in meinem Post vom 19.1. korrigieren. Ich habe mich nochmal in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien belesen; bei volljährigen Kindern schulden generell beide Elternteile Barunterhalt, und zwar anteilig nach ihrem Einkommen. Da wird nicht unterschieden danach, ob privilegiertes volljähriges Kind oder nicht. Nur beim Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen und beim Bedarf des Kindes macht das einen Unterschied. Insofern müsste Dein Mann jetzt eigentlich Auskunft von der Kindesmutter verlangen, welches Einkommen sie erzielt, und dann die Unterhaltspflicht von einem Anwalt berechnen lassen. Bitte entschuldige, dass ich da vorgestern etwas Falsches geschrieben habe.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von MartinaB am 22.01.2017, 0:13 Uhr

Mein Mann zahlt jetzt die niedrigste Stufe also die 355 Euro 4te Spalte und vorher die dritte. Theoretisch müsste sein Sohn klagen wenn ihm der Betrag nicht passt bzw. auch gegen seine Mutter. Was dann ab Sommer ist werden wir dann sehen.

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... und warum...

Antwort von desireekk am 23.01.2017, 2:43 Uhr

Hallo,

... und warum bietet ihr dem Buben nicht an, sich mit ihm gemeinsam hinzusetzen und ihm zu erklären was ihm von wem zusteht?

Es ist immerhin sein Sohn und mit gerade 18 J. muss man seinem Kind doch noch die Welt erklären...

Ich würde auch die Mutter ins Boot holen.

Idealfall ist eben, dass sich Eltern UND Kind zusammen hinsetzen.

Zu sagen "da muss er eben klagen" finde ich eine sehr. ar...... Aussage...

Gruß

D

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von NussNou am 23.01.2017, 7:17 Uhr

Das Feilschen um die Euronen für die kids finde ich eh immer ein bisschen schräg. Das Kind kostet nunmal und dreihundertpaarundfünfzig Euro dürften da gerade mal die Miete und NK sein, die für's Kind anfallen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die KM weiterhin putzt und kocht und wäscht und einkauft, neben der Kohle, die sie auch noch reinstecken muss. Die sagt bestimmt auch nicht, so jetzt bist du 18, koch dein Essen selbst.

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Re: ... und warum...

Antwort von MartinaB am 23.01.2017, 8:09 Uhr

Das sehe ich eigentlich genauso wie du. Bis sein Sohn 16 war, war er auch noch jedes zweite Wochenende da. Seit den Sommerferien haben wir ihn nicht mehr gesehen. Er ruft auch von selbst nicht mehr an. Mein Mann meint er hätte vielleicht eine Freundin oder andere Interessen. Aber man kann doch seinen Vater mal zum Geburtstag anrufen oder Weihnachten. Mein Mann hatte ihn dann mal angerufen auch wegen dem Unterhalt ob er das Geld jetzt auf sein Konto möchte. Er sagte nur es bleibt alles so wie es war und das war es dann. Mein Mann hat noch einen Sparvertrag den er jetzt mit 18 bekommen würde. Wir wollten auch eine Schulbescheinigung. Die hat er dann per EMail geschickt.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von MartinaB am 23.01.2017, 8:15 Uhr

Feilschen um die Euronen ist gut. Bisher hat er immer bezahlt was die meisten Väter nicht machen. Ihr erster Sohn lebt beim Vater und da hat sie nie einen Cent für bezahlt. Sohn Nummer 3 bekommt auch Unterhalt. Außerdem wurde der Unterhalt berechnet als sein Sohn 1 Jahr alt war. Vielleicht würde er sogar mehr Unterhalt bekommen da das Gehalt meines Mannes in den Jahren gestiegen ist. Allerdings haben wir auch 2 Kinder. Er hat sich immer um ihn gekümmert un nicht nur den Unterhalt bezahlt.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Einstein-Mama am 23.01.2017, 9:38 Uhr

Naja, wenn das Gehalt deines Mannes gestiegen ist, dann ist das doch sehr nett von der KM, dass sie bisher nie auf eine Neuberechnung bestand.
Das wäre übrigens auch die Aufgabe deines Mannes gewesen.
Dass der Sohn sich nicht mehr meldet, oder ob andere Väter keinen Unterhalt zahlen, ist doch überhaupt nicht relevant bei dem Thema.

Auch wo sämtliche andere Söhne der KM leben ist nicht wichtig!

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von kravallie am 23.01.2017, 9:49 Uhr

aus meiner Erfahrung heraus, haben die volljährigen kinder Hemmungen, den barunterhaltspflichtigen Elternteil zu verklagen. und da spielt es dann keine rolle ob sie einen guten kontakt pfleg(t)en oder nicht.
so als könne man dem Elternteil nicht noch mehr zumuten....

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.01.2017, 10:09 Uhr

Wow! Weil die meisten Väter nicht zahlen, soll der Sohn Deines Mannes froh sein, daß sein Vater überhaupt zahlt? Weil viele Menschen Steuern hinterziehen soll der Staat froh sein, daß überhaupt jemand Steuern zahlt? Weil alle Menschen Arschlöcher sind, soll die Welt froh sein, daß ich nur ein kleines Arschloch bin? Applaus für die Logik!

Der Sohn wird nicht klagen, keine Angst. Das tun Kinder sehr selten, aus diversen Gründen, meistens ist da die Hemmschwelle zu groß, außerdem gleicht der verbleibende Elternteil den Verlust irgendwie aus.

Du solltest nur hart daran arbeiten, daß Dir der Mann nicht abhanden kommt. Sonst geht es Deinen Kindern auch so.....

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von MartinaB am 23.01.2017, 11:44 Uhr

Hart daran arbeiten? Abhanden kommt? Was für ein Blödsinn. Das kannst du gar nicht beurteilen und wenn es so wäre, dann wäre ich auch noch da.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Einstein-Mama am 23.01.2017, 13:46 Uhr

Mir kommt das alles sehr bekannt vor. MEIN Vater hatte auch eine Frau, die sorgfältig dafür sorgte, dass er auch bloß keinen Pfennig zu viel an seine Hinterlassenschaften abgeben musste.
Ich will nur mal darauf hinweisen, dass genau das irgendwann für die Kinder abschreckend ist und man deshalb ab einem gewissen Alter Abstand vom Vater nimmt, weil es einem zu doof wird.
Ich frage mich eh weshalb DU dich darum kümmerst, zwischen den Zeilen lese ich nämlich, dass es deinem Mann eher nichts ausmachen würde.
Und 10 Euro hin oder her ist doch echt pingelig!

Ich hab übrigens mit Schlag 18 auf jeglichen Unterhalt verzichtet, weil es sich mies anfühlt, ein finanzieller Hemmschuh der eigenen Eltern zu sein.
Dass hat mir die Frau meines Vater "hoch angerechnet".
Jetzt ist sie verwitwet und schwerst depressiv, samt ihrer Botox-Tochter, weil beide plötzlich selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen.
Und ja, da empfinde ich wirklich Schadenfreude!

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.01.2017, 13:56 Uhr

Eben, dann wärst Du auch noch da. Aber alleine. Weil der Vater sich aus der Verantwortung verabschiedet. Ist er ja so gewöhnt, war Dir ja beim anderen Kind auch grad recht.....

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von MartinaB am 23.01.2017, 16:25 Uhr

Wieso aus der Verantwortung verabschiedet? Du hast gar keine Ahnung. Das kannst du nicht beurteilen, da du uns nicht kennst.

Ich kenne den Jungen seit er 2 1/2 ist. Seine Mutter wollte die Beziehung nicht mehr. Er hatte das Kind seit es 8 Monate alt übers Wochenende. Was in den ganzen Jahren war kannst du nicht beurteilen.

Ende der Diskussion.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Gustavinchen am 24.01.2017, 1:36 Uhr

Ich bin völlig entsetzt, wie hier auf MartinaB und ihrem Mann rumgehackt wird. Der Mann zahlt doch Unterhalt, und möglicherweise mehr als er müsste. Er hat immerhin 4 Unterhaltspflichten (den betreffenden Sohn sowie Ehefrau mit zwei weiteren Kindern) UND die Kindesmutter ist seit dem 18. Geburtstag mit barunterhaltspflichtig. Es war doch nirgendwo die Rede davon, dass der sich aus der Verantwortung stehlen will. Dass man mal etwas verschnupft ist, weil Junior sich seit einem halben Jahr nicht mehr gemeldet hat, das muss ja mal noch erlaubt sein. Da kommen dann eben mal solche Sätze zustande wie "Dann muss er halt klagen." Keiner hier kennt die Einkommensverhältnisse und die sonstigen familiären Verhältnisse. Da muss man doch nun wirklich nicht gleich mit dem Holzhammer kommen! Bin wirklich etwas fassungslos...

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@Gustavinchen

Antwort von MartinaB am 24.01.2017, 8:36 Uhr

Danke für deine Zeilen. . Es ist ja auch nicht so das er nicht zahlen will. Ich wollte ja nur wissen ob da jemand Erfahrung hat,der vielleicht ein volljähriges Kind hat. Mein Mann sollte sich da einfach mal mit dem Sohn und/auch der Mutter zusammensetzen. Wie wissen im Moment auch gar nichts, weil er im Moment noch Schule macht und wie es weiter geht. Ob er studieren will oder arbeiten. Oder ob er das Schuljahr schafft. Theoretisch wissen wir ja noch nicht mal ob er noch bei seiner Mutter wohnt.

Mein Mann hat eine Schwerbehinderung von 100 % (seit 7 Jahren und könnte in Frührente gehen) und geht noch arbeiten damit wir alle über die Runden kommen. Es geht ja auch nicht darum das er nicht zahlen will. Er hat noch einen Sohn über 30 und da hat die Mutter (andere Mutter) damals gesagt das sie nicht auf den Unterhalt verzichten kann und sie und der Sohn haben es in die Wege geleitet und die Schulbescheinigung etc. wurde eingereicht und als das Studium begann wurde es wieder neu ausgerechnet.Auch als unsere Söhne kamen wurde es gemeldet und neu ausgerechnet (alles noch vom Jugendamt). Er hatte noch nebenbei eine 400 Euro Job, damit das alles klappt. Die Unterlagen haben wir noch. Deshalb bin ich erstaunt, das das Jugendamt jetzt so anders reagiert (andere Stadt).

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von kravallie am 24.01.2017, 9:22 Uhr

ich war auch etwas verwundert über den ton und ich bin dem lieben Gott wirklich saudankbar, dass kv1 zwar androhte, alles genau berechnen zu lassen (per Anwalt natürlich!) aber letztendlich doch freiwillig bis auf 2€ den unterhalt zahlt, den er bis zum Abitur zahlte (Kind studiert und ist 21,5 jahre alt).
kontakt bestand nie.


bei kv2 wird das nicht so easy werden.

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Re: @Gustavinchen

Antwort von Gustavinchen am 24.01.2017, 19:27 Uhr

Das nennt sich dann sogar "überobligatorische" Tätigkeit. Das Einkommen aus einer solchen Tätigkeit ist nur eingeschränkt zu berücksichtigen. (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013, Az. XII ZB 297/12). Aber ist doch schön, dass Dein Mann sich eben gerade nicht mit Verweis auf diese Rechtslage aus der Unterhaltspflicht stehlen will.

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Re: Obiger Post bzgl. Unterhalt volljähriges Kind

Antwort von Gucci75 am 24.01.2017, 19:45 Uhr

Ich bin ebenfalls über den Ton verwundert. Wann immer es darum geht, was dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, zusteht bzw. dem Kind, wird sich erzählt, welche Wege man gehen muss und wie Mann/Frau zum Recht fürs Kind kommt.
Wenn jedoch gefragt wird, wie und was sich für den Unterhaltspflichtigen ändert oder ändern kann, dann wird die Keule rausgeholt und der Fragende mit weniger freundlichen Antworten bedacht.
Es aber nun mal Fakt, dass ab Volljährigkeit beide Elternteile entsprechend ihres Einkommens barunterhaltspflichtig werden (unabhängig von Schule/Studium/Ausbildung). Da darf abgeändert werden, das ist nicht verwerflich, sondern geltendes Recht.

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