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Geschrieben von 32+4 am 14.02.2017, 16:08 Uhr

Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

und der Frust steigt :-(


Moin,


hier ist ein Kind aus der Berechnung gefallen. Jetzt könnte man meinen, dass der Kuchen nun auf 2 Kids aufgeteilt wird bei gleichem Einkommen.

Heute kam Post der Beistandschaft, meine Kids sollen nun noch weniger Unterhalt bekommen, bei gleichem Einkommen des KV.

Mir schleierhaft, wie der SB das rechnet

Beide erhalten weiterhin nicht den Mindestunterhalt.
Der KV macht fast 400€ Fahrtkosten geltend, obwohl ER die Entfernung zum Arbeitsplatz selber geschaffen hat.

Darauf wies ich die Beistandschaft schriftlich hin.
Er wohnt mietfrei.
Auch das weiß die Beistandschaft

Dennoch bleibt ihm der volle Selbstbehalt.

SB-Kürzung bei Wohnersparnis, kenne ich nur aus Internetforen
Fiktives Einkommen, kenne ich auch nur aus Internetforen. Der KV arbeitet seit vielen Jahren beim gleichen Arbeitgeber von Mo-Fr nachmittag und muss keinen Nebenjob machen, ihm wird auch kein Nebenjob fiktiv angerechnet.

Hier sind schon wieder 2 Kinderbrillen fällig, die ICH bezahlen muss. Die Kinder brauchen sie schließlich. Da kommt jetzt mit dem Brief zusammen einfach der Frust hoch.
Schaffe es nicht mal mit einem Vollzeitjob bei uns den Bedarf der beiden großen Kinder zu decken. Kinderbetreuungskosten kämen auch noch hinzu..ihr wisst das ja alles.
Macht mich nur fuchsig, dass der SB beim JA einfach raushaut, dass ICH den Betreuungsunterhalt und Barunterhalt leisten soll

Während auf FB der KV in (keine Ahnung wo dieses Mal, es schwimmen Delfine rum) schon wieder urlaubt aktuell (schon wieder..das schafft er 3 mal jährlich)

 
24 Antworten:

Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von Garnele08 am 14.02.2017, 17:33 Uhr

Hallo,
ist die Wohnung/das Haus wo er wohnt sein Eigentum?
Gruß,
Garnele

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von 32+4 am 14.02.2017, 18:01 Uhr

er wohnt mietfrei bei seiner neuen freundin, die mehr verdient als er.

haushaltsersparnis, urteilen einige gerichte

selbst ohne den selbstbehalt zu senken, handelt es sich um eine differenz von knapp 600€, die das JA aber zugunsten des KV überall abrechnet.
gesteigerte erwerbsobliegenheit und was man nicht alles hört oder in urteilen liest.

hier greift man keinem nackten mann in die tasche, sondern einem, der einfach alles mögliche vom einkommen absetzt und das JA findet das OK...und das ergibt dann eine mangelfallberechnung (bei knapp 2000€ nettoeinkommen).
beide kids brauchen UHV zusätzlich.....


anwalt müßte ich leider (wovon?) selber zahlen. amtsgericht hat nämlich auf die kostenlose beistandschaft verwiesen..aber die rechnet ja voll daneben :-(

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von kravallie am 14.02.2017, 18:24 Uhr

das ist immer und wieder die crux an der beistandschaft, da ist einfach kein biss dahinter.
soweit ich mich erinnern kann, ist shinead die einzige, die jemals durchgekommen ist mit anspruchsdurchsetzung und das eben mit anwalt. und curly cat, die den kv angezeigt hat.
ich habe eine rottweileranwältin kennengelernt, sogar gegen pkh, aber die steht auf der anderen seite und ist den blauen augen vom nochmann erlegen....

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von Garnele08 am 14.02.2017, 18:38 Uhr

Kenn mich leider nicht so aus, weiss nur wenn es sein Eigentum wäre, könnte man die Mietersparnis als "Einkommen" anrechnen. Trifft aber leider bei Dir nicht zu

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von Einstein-Mama am 14.02.2017, 19:10 Uhr

So wie du das schilderst, müsstest du vor Gericht eigentlich Erfolg haben!
Ich würde zumindest mal EIN Schreiben von einem Anwalt schicken lassen, dann ist er ja schon mal gezwungen zu reagieren!?

Ich weiß, das ist gepokert und teuer, aber ich könnte vor Wut nicht mehr schlafen und würde es riskieren!
Frag doch einfach mal nach wie hoch der Tarif ist! Ratenzahlung ist ja auch möglich und wenn du durchkommst, wäre es ja ausgeglichen!
Zur Brille: ich hab ne sehr günstige Versicherung für mein Brillenkind für 4€ monatlich, die übernehmen einmal pro Kalenderjahr 80% der Brille!
Bei ihm hat sich das immer gerechnet!

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von WurmsMama am 14.02.2017, 19:54 Uhr

Auf raten von Frau Bader aus dem Rechsforum habe ich der Leiterin der Beistandschaft mal einen Brief geschrieben in welchem stand, was ich mit dem Jugendamt machen würde, wenn sie nicht bald in die Puschen kommen....

Sehr geehrte Frau XXX,
anbei ein Ausdruck des Schreibens per E-Mail an Frau XXX vom XXX. Ich möchte auch Sie als Vorgesetze von Frau XXX darauf hinweisen, dass meine Geduld mit der Unterhaltsberechnung für meinen Sohn XXX geb. am XXX am Ende ist. Ich setze Ihnen als auch Frau XXX bis zum XXX die Frist sich um die Unterhaltsberechnung zu kümmern, ansonsten sehe ich mich gezwungen nicht nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, sondern zudem eine Unterlassungsklage einzureichen und das Jugendamt Abteilung Beistandschaft auf Schadensersatz zu verklagen.
Zudem beziehe ich mich auf die Telefonate von Januar und Mai dieses Jahres mit Frau XXX und erwarte, dass die Unterhaltsgelder, welche der Kindsvater XXX von XXX mehr an meinen Sohn zu zahlen gehabt hätte, rückwirkend gezahlt werden und auf mein Konto überwiesen werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße

Den Brief habe ich persönlich bei der Leiterin vorbei gebracht und ihr das Teil überreicht, bebend vor Wut und habe meine 1,86 m wirken lassen. Bin ihr mehrmals über den Mund gefahren, habe auf meinen Standpunkt beharrt und mit erhobener Stimme deutlich gesprochen, so dass die Leute vom Flur auch noch etwas von uns hatten.
Danach ging alles einigermaßen schnell und nun reagieren sie allgemein deutlich schneller auf meine Anliegen. Lass Dich doch mal von Frau Bader beraten und schicke dem JA ein ähnliches Schreiben!

Viel Erfolg!

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zu ähnlichen Mitteln musste ich auch schon greifen

Antwort von 32+4 am 14.02.2017, 21:06 Uhr

das JA hatte sich geweigert eine Beistandschaft einzurichten, weil ich trotzdem UHV zusätzlich bekommen würde.

"Die Arbeit lohnt sich nicht", sagte der SB

Ich bat dann das zuständige Amtsgericht um Klärung, ob das JA etwas unternehmen muss, wenn mir doch vom Amtsgericht Beratungshilfe für einen Anwalt versagt wird.

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von 32+4 am 14.02.2017, 21:18 Uhr

Aaaalso, als das ganze noch vor Gericht mit Frauenhaus und Anwältin ging, hat die damalige Anwältin ihn 1,5 Jahre aufgefordert sein Einkommen offen zu legen.

er ignoriert aber Post und ist dann auch noch x mal umgezogen.

Das Risiko wäre sehr teuer, wenn das wieder so lange geht, aber die Beistandschaft...schätzt sogar seine Steuererstattung von nachgewiesenen 2100€ auf nun 500€ für die Berechnung.
Für mich nicht nachvollziehbar. Gar nichts an den Absetzungen.

Dachte, wenn der Mindestunterhalt nicht erreicht wird, hat der Pflichtige ALLES zu tun. Und er hat ja Geld, er rechnet nur viel von ab.



Brille: Letztes Jahr war es billig, da brauchte ich nur 7 neue Brillen bzw. 6 pro Kind! Brauche immer die normale und die Sportbrille (ohne dürfen sie nicht mehr am Sport teilnehmen, Verletztungsgefahr für Gegner).
Kind2 hat seine nun versehentlich kaputtgemacht. Fiel runter und er trat drauf. Sehen beide auch nix bei über +10diopt., wenn sie runterfällt.
2 mal jährlich sind die Werte laut Augenarzt verändert und sie brauchen dann eine neue Brille. Brillenverschleiß ist hier echt hoch. Da wäre Mindestunterhalt schon fast Reichtum. Versicherungen zahlen dann ja auch nicht alle Brillen

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von 32+4 am 14.02.2017, 21:21 Uhr

Synergieeffekt


Durch seine gutverdienende neue Partnerin spart er ja Kosten im Haushalt und zahlt keine Miete.
Alleine das würde den SB oft senken. Zumindest im (künstlichen) Mangelfall, wenn der Mindestunterhalt nicht erreicht ist.

Die viel zu hohen Fahrtkosten wundern mich auch, warum die im Mangelfall voll abgezogen werden. Er könnte ja auch einfach in die Stadt des Arbeitsgebers ziehen. Nein, so werden täglich 70km Fahrtweg geltend gemacht

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von 32+4 am 14.02.2017, 21:29 Uhr

blaue augen hat der KV auch ^^

haben leider beratungshilfe schon nicht erhalten, weil das gericht schriftlich mitteilte, dass die beistandschaft das alles kostenlos erledigt.
allerdings sehr lasch. man muss das JA auch wöchentlich daran erinnern, dass ein kind die nächste altersstufe erreicht hat oder 2 jahre rum sind...oder der KV mehr verdient


geht ja nicht darum mir die taschen zu füllen und laut einkommenszettel ist der KV ja sogar leistungsfähig.

bei knapp 2000€ netto stehen meinen jungs zusammen! 240€ zu, laut jugendamtsberechnung...


der rottweileranwalt, der wirklich hätte helfen können und dem KV in einer anderen sache wirklich in grund und boden schrieb (seine anwältin legte das mandat sogar nieder ^^)..ist leider unerwartet verstorben

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von Einstein-Mama am 14.02.2017, 21:37 Uhr

Ich kenne das Dilemma! Hier auch so, ständig verschlechtern sich die Augen und das mit den kaputten Brillen kenn ich von früher! Jetzt hat er oft Linsen und EIN gutes ( sauteueres) Gestell auf das er jetzt gut aufpasst. Die Versicherung zahlt bei Verschlechterung zum Glück immer! Ist die Bayrische Beamtenvers.

Ich verstehe, dass du dir den Anwaltshorror ersparen willst, das Ganze ist ja auch immer mit Psychoterror verbunden.
Man braucht halt einfach so ne richtige Sau als Anwalt, aber die sind meist ausgebucht und sehr teuer...;(

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Re: Beistandschaft, Unterhalt Neuberechnung :-(

Antwort von 32+4 am 14.02.2017, 22:09 Uhr

oder versterben :-(
sorry

aber nachdem vallie mir den tipp gab einen rottweiler aus süddeutschland zu suchen, war das gold wert. leider hatte das nicht mehr für alle rechtssachen gereicht.
da der anwalt nicht mehr "da" ist, kann ich ja auch tippen, dass ich mir DEN anwalt leisten konnte. er las nur meine unterlagen und legte los. hatte wohl mitleid. ja ich weiß, so mit 10€ war das nicht ok..aber was man nicht weiß ^^

"kenne jemanden, der kennt den, der einen kennt..." so ähnlich war der treffer

rottweiler gibt es hier oben nicht. zumindest in wohnortnähe nicht


die zerbrochenen brillen waren früher noch viel schlimmer. die haben ja teilweise keine 2 wochen gehalten.

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ich kann jedem nur raten, richtig auf die Sch... zu hauen

Antwort von Holzkohle am 15.02.2017, 11:42 Uhr

und zwar mit Druck und Nachdruck. Das ist Euer Recht und vor allem das Recht des Kindes!

Ich hatte, damals noch in Muc, einen SEHR guten SB beim JA, der richtig Welle gemacht hat beim Kindsvater.

Mit dem Umzug nach B bekam ich folglich ein neues JA und eine neue SB. Und die war zwar ansich toll, aber arbeitete offenbar nach dem Prinzip "Seien sie doch froh, dass er überhaupt iiiirgendwas zahlt" (mal zahlte er, mal nicht - eher "mal nicht) Als ich die ZV in die Wege leiten wollte, hat man mir davon abgeraten. Ooooh Frau S, das dauert aber sowas von lange und die Chancen stehen nicht gut. Man hat ihn dann noch mal angemahnt, er rief reumütig an, entschuldigte sich aus tiefstem Herzen und meine SB hat aus lauter Mitleid die ZV einfrieren lassen mit den Worten "Frau S, er hat angerufen und gesagt, er zahlt ganz bestimmt"

Was er nicht tat.

Ich habe dann, leider viel zu spät, UHV beantragt. Bis der überhaupt mal kam ("wieso? Der KV zahlt doch... naja ok nicht pünktlich, aber da kommt doch immer mal was") vergingen Monate. Wir haben ihm die Zahlung des Unterhaltes erstmal erlassen, die Unterhaltsschulden so stehen lassen.

Tja und drei Monate später war der Herr tot.

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Re: ich kann jedem nur raten, richtig auf die Sch... zu hauen

Antwort von 32+4 am 15.02.2017, 13:40 Uhr

und wie zwingt man die beistandschaft im sinne des kindes zu handeln?

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Re: ich kann jedem nur raten, richtig auf die Sch... zu hauen

Antwort von Einstein-Mama am 15.02.2017, 17:44 Uhr

Hat er wenigstens was geerbt?äich werde im nächsten Leben auch ein Mann!
Narrenfreiheit!

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Re: ich kann jedem nur raten, richtig auf die Sch... zu hauen

Antwort von desireekk am 16.02.2017, 1:28 Uhr

So toll mein SB beim JA auch war:

ICH habe am tag nach Fristablauf beim SB angerufen und gefragt ob was einging, wenn nein: was JETZT der nächste Schritt ist?
Vorschläge/Forderungen für den nächsten Move gegeben.
Gesagt was dran ist, was ich erwarte.
Habe alle Infos die ich so über den KV bekam weitergegeben
Mir schriftlich begründen lassen WARUM man denkt dass bestimmt Dinge nicht relevant sind. Gerne auch mal jemanden als Zeugen zu den Gesprächen ins JA mitgenommen und diesen Zeugen auch klar als solchen genannt.

Man möge Dir doch bitte schriftlich mitteilen, warum dem KV kein Nebenjob zugemutet werden kann wenn dies mittlerweile gängige Rechtsprechung ist und bei Klage sehr große Chancen auf Erfolg bestehen.

Ggf. wäre ich auch zum Vorgesetzten gegangen und hätte schriftlich Auskunft verlangt warum X oder Y nicht getan wurde und warum Fristen geschoben oder versäumt wurden.
Und ja, man kann auch das Wort "Dienstaufsichtsbeschwerde" insbesondere in Verbindung mit einem Zeugen in den Mund nehmen!

LG D

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@Einstein-Mama

Antwort von Holzkohle am 16.02.2017, 11:59 Uhr

Geerbt? Wir mussten ausschlagen. Wegen Überschuldung.
Unterhalt ist immer noch "schuldig", den sehen wir nie wieder.
UHV bekommen wir ja auch nicht (mehr), Kind ist 13.
Halbwaisenrente bekommt das Kind nicht, da der Herr immer nur selbständig war und nie in Versicherungen eingezahlt hat, aus denen sich eine HWR ziehen lässt.

Woooooooooooouuuhooooouuuuu

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Re: @Einstein-Mama

Antwort von 32+4 am 16.02.2017, 13:44 Uhr

hat das kind nun wenigstens anspruch auf UHV nach der neuregelung?

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@ desireekk

Antwort von 32+4 am 16.02.2017, 13:59 Uhr

hallo


also hier "verschleppt" der SB zeiten. es hat beim letzten mal 1 jahr gedauert, bis die berechnung fertig war.
immer und immer wieder kam eine ausrede. ich habe wöchentlich angerufen oder kam persönlich vorbei!

hohe fahrtkosten des KV begründet der SB damit, dass er ja schon immer so hohe fahrtkosten hat. aber warum zieht der KV nicht "neben" seine arbeitsstelle? oder zumindest fiktiv?

habe 2 berechnungen von der beistandschaft bekommen und soll mich melden.
ich bin mit beiden nicht einverstanden! die erste ist noch weniger als jetzt und beide sind so wenig, dass UHV fällig wird!


auskunft SB, ich könne ja die beistandschaft klagen lassen. das geht aber nur, wenn ich ein schreiben unterzeichne, dass ich ALLE außergerichtlichen kosten und im zweifel auch die gerichtlichen kosten trage!
standardschreiben beistandschaft bei uns im jugendamt. das habe ich beim letzten mal nicht unterschreiben wollen! kenne ich von anderen JÄ auch nicht.
letzte dienstaufsichtsbeschwerde verlief im sande...

da das zuständige amtsgericht der meinung ist, dass die beistandschaft alles macht und deshalb keine beratungshilfe gewährt wird...wäre eine schriftliche stellungsnahme zu den genannten punkten im zweifel hilfreich, damit doch ein anwalt sich kümmern kann? ich kann mir den anwalt nicht leisten.

ich wüßte schriftlich gerne von der beistandschaft, warum kein nebenjob zugemutet werden kann?
warum hier keine haushaltsersparnis in betracht gezogen wird?
warum überhaupt diese fahrtkosten im mangelfall abgezogen werden, denn der pflichtige könnte doch in arbeitsnähe wohnen? das privatleben kann doch nicht nachteilig für die kinder sein, die genau deshalb keinen mindestunterhalt bekommen.
der unterhaltspflichtige hat alles zu tun, um den mindestunterhalt zu leisten. mind. die o.g. punkte sind zumutbar, erst recht fiktiv
am besten mit einer frist von 2 wochen, es dauert erfahrungsgemäß monate, bis sich der SB meldet

brillenkosten hätte der KV doch auch anteilig zu tragen. bislang "du machst das schon" (zitat ende) bin ich alleine dafür zuständig...

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Re: @ desireekk

Antwort von desireekk am 16.02.2017, 15:43 Uhr

Hallo,

ich versteh' dich schon...
Aber: ohne zeuge würde ich eben im JA nicht mehr auflaufen.
Und das auch genau so klar dort zum Ausdruck bringen dass Du einen zeugen brauchst weil Du der ,Meinung bist dass Du nicht alles richtig verstehst und ggf. ein Zeuge bei einer Dienstaufsichtsklage erforderlich sein wird.

Zu den Fahrtkosten: wenn er schon immer so weit weg wohnt wird man da wenig machen können.
ich habe auch 100 km von meinem Arbeitsort gewohnt...und hätte nicht näher ziehen können weil sonst die Mieten viel teurer geworden wäre.

ABER: wenn er so weit vom Arbeitsplatz weg wohnt, dann ist das für ihn Einkommenserhöhend weil er es ja von der Steuer absetzt...Insofern stehen seine Aufwendungen einem höheren Netto gegenüber...
Wann hast Du die letzte Steuererklärung eingefordert?

was sagt der Vorgesetzte?
Wechsel des SB?

LG

D

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Re: @ desireekk

Antwort von 32+4 am 16.02.2017, 16:11 Uhr

es gibt nur 2 SB und kein wechsel möglich

der haken an den fahrtkosten. er hat vielleicht früher auch schon nicht am arbeitsort gewohnt, aber jetzt wohnt er mietfrei plus haushaltsersparnis

die mieten am arbeitsort sind auch relativ günstig

unterlagen sieht nur die beistandschaft
steuererstattung wegen fahrtkosten setzen den KU noch weiter runter. er hat zwar die erstattung, aber die beistandschaft setzt dann auch volle fahrtkosten an. raus kam berechnungsbogen A, der nun noch weniger unterhalt ausspuckt.

kinder sind 10 und 13. laut SB stehen ihnen 342€ und 450€ zu (KG wird dannn noch abgezogen), was ich so aus den tabellen auch nicht lesen kann

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Re: statt Anwalt...

Antwort von Bookworm am 17.02.2017, 7:38 Uhr

... gibt es hier an der Uni eine sogenannte "law Clinic" in der Jura-Studenten höherer Semester die Betroffenen beraten.
Das kostet nix. "Übungsgelände" für die Studis. (wird natürlich auch begleitet von Professoren)

Gibt es sowas vll. in der nächsten Universitätsstadt in Deiner Nähe auch?

Ich finde den SB vom Jugendamt soo unverschämt Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die im Sande verläuft? Das kann ja wohl nicht sein

Such doch mal nach der Möglichkeit eines Rechtsbeistandes ohne hohe Kosten.

Es hört sich so an, als ob da OHNE Anwalt einfach gar nix geht.

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Re: statt Anwalt...

Antwort von Bookworm am 17.02.2017, 7:40 Uhr

Beispiel: http://www.paralegal.uni-jena.de/

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Re: statt Anwalt...

Antwort von pauline-maus am 19.02.2017, 20:46 Uhr

Ich danke Gott, das trotz allem Theater mit dem Vater ,die Unterhaltszahlungen immer voll und pünktlich sind.
Ich bin dafür,wenn Väter sich verweigern bei den unterhaltssachen, zu pfänden.
Und zwar Luxusgüter wie Fernseher, Anlage, zu teures Auto( ein günstiges tut es auch) ect. Es muss richtig wehtun. Gern auch mit Hausbesuchen.
Das ist alles viel zu lasch.

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