Geschrieben von littlediamond am 19.12.2010, 8:40 Uhr |
Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Hallo ihr Lieben!
Erstmal wünsche ich euch allen einen schönen Adventssonntag
Ich hab mich zu euch verirrt, weil ich hoffe das ihr mir helfen könnt...
Der Umgang zwischen meinem Kind und dem Vater gestaltet sich sehr schwierig, die Termine sind übers Jugendamt festgelegt und trotzdem kommen wir nicht auf einen Nenner...
Die Dame vom Jugendamt sagt, wenn es so weiter geht mit dem Vater, bliebe nur noch der Weg übers Familiengericht :o(
Nun hab ich mich etwas durchs Internet gelesen diesbezüglich...
Da wird dann Psychologe, Jugendamt , Gutachter und der Richter eingeschaltet.....
wow....ganz schön heftig..
Hat jemand von euch (leider) schon die Erfahrung gemacht und kann/mag mir davon berichten???
Es wäre so schön, wenn der Vater und ich uns normal einigen könnten, aber das wirds wohl nicht geben...
Ich scheue den Weg übers Gericht,habe Angst was da auf uns zu kommt bzw auf das Kind...
Aber auf der anderen Seite muss es eine vernünftige Regelung fürs Kind geben!
Habt ihr Rat??
Lieben Gruß
littlediamond
Re:
Antwort von shortie am 19.12.2010, 8:51 Uhr
Wünsche dir auch einen schönen Adventssonntag, hier schneit es ganz weihnachtlich total klasse! :-))
Unser Umgang gestaltet sich auch absolut holperig zwischen KV und Kindern. Je länger er sich nicht rührt bzw. hier auftaucht, desto mehr Ruhe haben wir allerdings hier. Hier geht es nur um das ´überhaupt´, dass sich der KV überhaupt mal mit den Kindern beschäftigt. Bzw. dann auch noch an den vorgegebenen Terminen. Oder halt absagt, wenn´s nicht passt.
Noch ist nichts geregelt hier, und selbst wenn, kann man einen KV nicht zwingen. Es gibt keine ´überzeugenden´ Argumente, keine Druckmittel oder Sanktionen. Zudem macht das den Kindern sicher auch keinen Spaß, sich mit jemand zu treffen, der keine Lust hat, der aber muss.
Wenn du was rausfindest, würde ich es auch gerne wissen.
LG!!
Re:
Antwort von Birgit22 am 19.12.2010, 9:01 Uhr
Bei uns wurde der Umgang über das Jugendamt geregelt.
Nach einem Jahr mehr oder weniger Umgang, und der Erkenntnis, der Vater wird an seiner unzuverlässigen Umgangsweise nichts ändern, bekamen wir eine Rechtspflegerin vom Gericht.
Die kümmerte sich zunächst mal um das wieder Aufleben des Umgangs, der zwischenzeitlich knapp ein Jahr ruhte.
Die Frau war sehr bemüht und engagiert, es gab mehrer Treffen mit mir, mit Kind und mit dem Vater.
Wieder wurden Pläne erstellt, und eine Umgangsregelung getroffen.
Und auch hier, nach einem Jahr verfiel der Vater wieder in das alte Muster.
Nach einem Eklat zwischen Vater und Sohn wurde der Umgang komplett eingestellt.
Der Versuch meines Sohnes vor einigen Wochen, den Kontakt wenigstens wieder per mail herzustellen, verlief im Sande.
Es gab lediglich einen kurzen Anruf am Geburtstag.
Fazit nach 11 Jahren Umgangsdesaster :
Man kann einen Vater nicht zum Vatersein zwingen.
Er will nicht, und wenn dann nur nach seinen Regeln.
Ich schätze, es wird auch in Zukunft keinen Umgang geben.
Birgit
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von vallie am 19.12.2010, 9:54 Uhr
bei uns war es so.
der vater hat erst das jugendamt, dann das gericht eingeschaltet.
wir mußten alle erst mal zum jugendamt, dann vor gericht, dann zum psychologen.
es war ein furchtbares jahr.
wenn es irgendwie geht, einige dich so.
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 10:05 Uhr
Hallo,
Was will der Vater?
Was willst du?
Was will euer Kind?
Ohne diese Info kann man gar nichts dazu sagen!
Das mit den Psychologen usw muß micht sein, es werden nur vom Richter die Zeizen festgelegt.
Also, wer möchte was?
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von Panija am 19.12.2010, 10:17 Uhr
Hallo
Mein Mann kämpft seit Jahren um einen geregelten Umgang mit seinem Sohn.
Zum Psychologen musste da ( in unserem Fall leider ) noch nie jemand !
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 10:28 Uhr
Und warum muß er da kämpfen?
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von Panija am 19.12.2010, 10:32 Uhr
Weil sie das Kind immerzu verweigert.
Beziehungsweise einmal selbst Klage einreichte auf Entzug des Umgangsrechtes.
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von littlediamond am 19.12.2010, 10:32 Uhr
Hallo!
Es geht darum , das der Vater die Besuchszeiten nicht einhält, das Kind bis zu 2,5 Std später wie vereinbart bringt, es keine Information vorher darüber gibt.
Das Kind unterbewusst beeinflusst wird, hier zu Hause sehr "pampig" wird, es in der Schule auffällt wenn es beim Vater war..
Um eine gute Lösung zu finden, ging ich zwecks Regelung zum Jugendamt, die erste Vereinbarung wurde halbwegs gut eingehalten, die zweite noch laufende Vereinbarung-da bringt er das Kind zurück wann er will---....
Das Mitarbeiterin vom Amt wird übelst unter der "Gürtellinie" beschimpft, so dass auch sie sagt-wenn diese Vereinbarung nicht funktioniert, bleibt nur das Gericht.
Jo, das war die extreme Kurzfassung, Herr Bobfahrer :o)
Was soll ich also tun???
Jeder Versuch auf den Vater zuzugehen ist vergebens...
LG littlediamond
und was soll das Gericht machen?
Antwort von Keksraupe am 19.12.2010, 10:38 Uhr
wenn das Gericht sagt, er muss das Kind dann und dan bringen, macht er das dann etwa auf einmal?
aus Angst vor STrafe?
meiner mutter (nur als Beispiel) könnte man mit so etwas nicht kommen, die würde drüber lachen, dir nen Vogel zeigen und sagen "dann sollense kommen mit der Strafe, bei mir ist eh nix zu holen!" (kann auch nicht gepfändet werden, da unter dem Existenzminimumm etc pp blabla)
wen er es also geschickt macht, nützt dir auch das Gerichtsurteil wenig...
Re: und was soll das Gericht machen?@Keksraupe
Antwort von littlediamond am 19.12.2010, 10:44 Uhr
Hallo!
Das ist es ja, ich weiss nicht was ich tun soll!
Jeder Versuch auf normaler Ebene eine für alle gut laufende Vereinbarung zu finden, wird von ihm abgeschmettert.
Ich denke, das ihn das Gericht auch wenig "jucken" würde.
Wenn ich dann lese, welch Aufwand betrieben werden müsste, in erster Linie auch fürs Kind, und dann wäre alles umsonst..
Puuh, ich bin echt ratlos.
Die Alternative wäre, es so hinzunehmen wie es ist und dann wohl auch ewig bleiben würde....
Ist auch nicht besser...
Da ist guter Rat echt teuer..
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 10:54 Uhr
Wie alt ist den das Kind? Das ist ja interessant?!?!?! Mehr?!"
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 10:57 Uhr
Gericht ist nicht schlecht in dem Fall, das bringt am Ende meist alles auf den Boden! Geh in die Offensieve (schreibt man das so?)
Da werden die Zeiten festgeschrieben und wenn er sich dann nicht daran hält kannst du handeln. Das ein Kind anders ist wenn es aus dem Umgang kommt ist oft normal. Das würde ich nicht überbewerten.
Re: und was soll das Gericht machen?
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 10:58 Uhr
Es geht darum das evtl dann die Polizei das Kind holt und das würde DEINE Mutter auch nicht wollen - oder? Es gaht nicht ums Geld!
Kein Elternteil läßt das Kind von der Polizei abholen! Und wenn ja dann war es das letzte mal für lange Zeit!
ich würde folgendes machen
Antwort von Keksraupe am 19.12.2010, 10:59 Uhr
ich würde ihm klipp und klar sagen
"pass mal auf, wir sind beide erwachsene Menschen, und es ist echt anstrengend, mich auf dein kindisches Niveau runterzuschrauben, also hör jetzt bitte einfach mal zu und versuche, nicht kindisch zu reagieren. Unser gemeinsames Kind benötigt einen festen, regelmäßigen Rythmus. Es tut dem Kind nicht gut, was aktuell abläuft, und was unserem Kind nicht gut tut, kann auch uns beiden nicht gut tun. Lass uns doch mal gemeinsam verbindlich absprechen, wann du unser kind abholst und wann du es zurück bringst. So können wir uns beide besser darauf einstellen.
Solltest du dich an diese Absprachen dann nicht halten, so sehe ich mich gezwungen, genauso zu reagieren wie du. Ich werde zu abgesprochenen Abholterminen nicht da sein, und du kannst das Kind dann leider erst 2-3 Stunden später abholen. Ich werde plötzlich bei dir vor der Haustür stehen, und das kind einfach abholen, wenn du gerade Umgang hättest. Ich werde einfach al garnicht da sein, wenn du Umgang hättest, und mit unserem Kind weg fahren. Ist dir dies nicht deutlich genug, werde ich das gericht dazu einschalten, was mit Kosten verbunden ist, die beide Parteien zu tragen haben, nicht nur eine, was bedeutet, dass dir Zeit und Geld flöten gehen, welche du sicher sinnvoller nutzen könntest.
Ich weiß, wieviel dir der Umgang mit unserem kind bedeutet, und ich will dir damit wirklich nichts böses, aber es muss sich jetzt etwas ändern, damit wir alle zufrieden sind in dieser Situation."
@bobfahrer
Antwort von Keksraupe am 19.12.2010, 11:01 Uhr
ist doch super!° Dann kann der Elternteil, der das Kind nicht rausgegeben hat, hinterher noch dem Kind erzählen "guck mal, deine mamaw ollte nicht, dass du bei mir bist, und hat die Polizei geschickt damit sie dich holen!"
und den Verwandten/Bekannten/Freunden erzählen: "wegen 30min macht die so nen Aufstand (er wird kaum sagen wegen 2 Stunden)"
oder "und dann lässt die mitten in der Nacht das Kind abholen, obwohl ich ihr sagte, das kind ist so müde, wir lassen sie besser bei mir schlafen!"
ach komm, bobfahrer, da fällt dem anderen Elternteil schon was zu ein...
Re: @bobfahrer
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 11:13 Uhr
Nee, so nat. nicht - aber bei 2 h ruft die Polizei dann mal bei ihm an und fragt nach und machen auch Druck, die Stürmen ja nicht mit dem SEK die Wohnung!
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von Panija am 19.12.2010, 11:15 Uhr
Der Kleine ist gerade 6 geworden.
Mehr dazu gibt es leider einen Beitrag weiter unten :-(
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?@bobfahrer
Antwort von littlediamond am 19.12.2010, 11:20 Uhr
Hallo!
Das Kinder nach dem Umgang anders sind, weiss ich und nehm ich auch so hin.
Ist ja auch klar, anderer Elternteil, andere Eindrücke, vieles muss das Kind verarbeiten.
Nur das Kind negativ zu beeinflussen,z. B. ich würde ja genug Geld von ihm (Unterhalt) bekommen-die mama kann dir davon das und das etc pp kaufen, sowas geht garnicht.
Kind ist 9 Jahre alt.
Die Mitarbeiterin vom Amt, die wirklich kompetent ist und vermittelt wo sie nur kann(auch in seinem Sinne!!), als HU.. zu bezeichnen, ist nur ein Beispiel eines Auszuges seines Charakters...
Na, ist dir des spannend genug??
Wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, würde ich sowas nicht glauben.
Mein persönlicher Wunsch ist einfach, eine Regelung zu haben, die für alle gut ist, wo man auch mal wenn nötig, Termine verschieben kann(kommt ja beidseitig evtl mal vor), ohne das man sich zerfleischt,die Zeiten einhält und das Kind aus negativen Bemerkungen raushält..
Ist doch theoretisch ganz einfach, oder?
Hmm......
LG littlediamond
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?@bobfahrer
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 11:22 Uhr
Also ich würde das schon über das Gericht machen, und der Richter kann euch auf zur Mediation verdonnern. Wenn er nicht mitzieht kann es auch sein das der Umgang ausgesetzt wird! Dann wird er sich überlegen was er tut.
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?@bobfahrer
Antwort von Panija am 19.12.2010, 11:26 Uhr
Ja, rein theoretisch geht das.
Praktisch ist das unmöglich solange jemand Stress machen WILL !!!
Und das scheint Deiner zu wollen, genauso wie die Ex von meinem Mann.
Mit diesen Leuten kommt man nicht auf einen Nenner.
Je nachdem wie Du finanziell dastehst kannst Du Beratungs und Prozeßkostenhilfe beantragen und dann vor Gericht gehen.
Da könnte !! festgelegt werden dass er ZWangsgelder zahlen muss, wenn er das Kind nicht zeitig wiederbringt.
Bei einigen Exemplaren reicht das schon, denn er merkt dass Du nicht alles mit Dir machen lässt und Dich wehrst !
Und ich würde nach spätestens 1,5 Stunden auch die Polizei rufen, denen seine Nummer geben, vielleicht ist ihm das eine Warnung ?
Was er dem Kind erzählt, tja, da kann man wenig ausrichten.
Wenn ich überlege was der Kleine von meinem Mann hier teils raushaut was ihm eingetrichtert wird, da wird mir übel.
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?@bobfahrer
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 11:35 Uhr
naja, wenn es zu heftig wird kann man in Absprache mit dem JA den Umgang auch mal ein WE aussetzen, sollte er klagen was dauern wird schreibt das JA eine Stellungnahme und der Richter stellt ihn in den Senkel.
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?@bobfahrer
Antwort von Panija am 19.12.2010, 11:39 Uhr
Hm, ich denke das würde ihn noch mehr aufbringen ?
Und das Kind leidet auch drunter oder nicht?
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?
Antwort von DarkAngel22 am 19.12.2010, 16:36 Uhr
also ich würd auch vor Gericht gehen !!!
Ich hab grad selber 2 gerichtstermine und n haufen Papierkram mit meiner Anwältin hinter mir wegen meines Ex-Partners, aber es war auch hier die einzige lösung ihn zur Vernunft zu bringen.
Leider gibts genug Männer die meinen in irgendeiner Form Ärger und Stress zu machen, und wenn vernünftige Worte und das Jugendamt da nicht mehr weiterhelfen bleibt nur der Weg vor Gericht.
Du solltest aber auch keine angst davor haben denn in erster linie wird immer das Kindeswohl und die Mutter berücksichtigt die immer noch mehr gewicht haben wie der Vater. Wenn der Vater also NICHT zum wohl des Kindes handelt kann unter umständen und mit beweisen ihn sogar gänzlich das besuchsrecht u.ä. entzogen werden wenn er sich an keine Anordnung des Gerichtes hält. Desweiteren kann bei einer evtl. Anordnung vom Gericht an die er sich nich hält ein Bußgeld vom Gericht erhoben werden und wenn er nicht zahlen kann muss er absitzen.
Wenn du Ihm also erstmal mit Gericht drohst, er sich dann immer noch nich an die Absprachen hält kannst du ruhigen gewissens dir einen Anwalt suchen und die Sache vor Gericht klären.
Wenn du dir trotzdem jetzt noch unsicher bist such erstmal unverbindlich einen Anwalt und frage was man machen kann, erkläre deine Situation und frag wie deine Chancen vor Gericht stehen würden und wie man am besten vorgehen kann, fragen kostet nichts
Re: ich würde folgendes machen
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 19.12.2010, 19:52 Uhr
NEIN; würde ich keinesfalls machen.
Gespräch suchen JA, aber ich würde nicht den Umgang verhindern, indem ich zur abgesprochenen Zeit (immerhin gibt es eine Regelung, die vorm JA getroffen wurde!) nicht mit dem Kind zu Hause bin.
Vor Gericht macht sich das nämlich dann für die Ausgangsposterin auch nicht gerade gut. Damit begäbe sie sich dann auf gleiche Ebene wie der Vater.
Ich würde ihm noch einmal schriftlich schicken, dass er das Kind zur vereinbarten Zeit zurückbringen soll, nachrichtlich das Ganze ans Jugendamt.
Geht das nicht, würde ich vor Gericht ziehen und eine gerichtlich festgelegte Regelung erwirken. Da gibts dann bei Nichteinhaltung Strafen bis 20000 Euro. Vielleicht wirkt das ja.
SO kann es ja wohl nicht gehen.
Aber lass dir auf keinen Fall zu Schulden kommen, dass du den Umgang verhinderst. Macht sich nicht gut!
LG
S
Re: ich würde folgendes machen
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 20:05 Uhr
Du hast das was falsch gelesen glaub ich, es ging darum das wenn sie bei Gericht war und er weiterhin die Zeiten nicht einhält das sie dann IN absprache mit dem JA den Umgang für eine mit dem JA abgesprochene Zeit aussetzt. Geht er dann wieder vor Gericht wird das JA auch zur Stellungnehme aufgefordert und das wird dann nicht lustig für ihn. Selber sich ans Bein pinkeln macht man eh nicht so gerne.
Re: ich würde folgendes machen
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 19.12.2010, 20:09 Uhr
Wenn es eine gerichtliche Regelung gibt, ist das JA in der Folge eigentlich außen vor.
Warum sollten die dann eine Aussetzung des Umgangs in dem vorliegenden Falle veranlassen?
Wenn es eine gerichtliche Regelung gibt und er die nicht einhält, würde ich vor Gericht eine Klärung erwirken. Das ist dann auch der richtige Ansprechpartner.
Der Umbogen übers JA geht eh schief und macht nur unnötig Wirbel.
Das JA hat rein rechtlich gesehen auch nicht das Recht, Umgang auszusetzen. Sowas kann nur gerichtlich festgelegt werden.
Re: Umgangsregelung übers Familiengericht/Erfahrungen?Danke m.T.
Antwort von littlediamond am 19.12.2010, 20:28 Uhr
Hallo ihr !
Danke für eure zahlreichen Antworten!
Nachdem meine Wut sich nun etwas beruhigt hat, werde ich morgen mit dem Jugendamt telefonieren, die Dame bitten- nochmal ein Schreiben mit den genauen Hol-und Bringzeiten an den Vater zu schicken und ihn zur Einhaltung zu bitten.
Sollte dies nicht funktionieren, so geht es frisch gestärkt im neuen Jahr auf zum Familiengericht.....
Schade, immer noch.... :o(
Wünsche euch noch einen schönen Sonntagabend
Liebe Grüße
littlediamond
Re: ich würde folgendes machen
Antwort von bobfahrer am 19.12.2010, 20:44 Uhr
Das stimmt nicht, klar kann das JA den Umgang in Vereinbarung mit der Mutter in dem Falle mal aussetzten wenn es zum Wohle den Kindes ist. Hab ich bei einer bekannten erlebt und da war es keine Kindesgefährdung oder irgendwas schlimmeres...
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