Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 12.05.2011, 17:37 Uhr

uff, der KV muß keine Auflagen erfüllen



es gibt begleiteten Umgang, aber der KV muß sonst keine Auflagen erfüllen.

Man "legt es ihm nur nahe" eine Therapie/Suchttherapie zu machen

usw..usf..
Auf die Einzelheiten mag ich hier nicht so eingehen.

Aber wie groschi schon vermutet hat, der Beistand und der Richter waren "leicht" parteiisch.

Der KV wurde sogar beglückwünscht, als er (aus taktischen Gründen) ganz plötzlich heute sein Alkoholproblem zugab.

Er muß beim Umgang nüchtern erscheinen (Pegeltrinker)..wer kontrolliert das denn und wie? Und wielange geht der begleitete Umgang? Nicht, daß er sich da nun ein paar mal zusammenreißt und dann gehts wieder von vorne los.

 
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