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Geschrieben von 32+4 am 12.05.2011, 17:37 Uhr

uff, der KV muß keine Auflagen erfüllen



es gibt begleiteten Umgang, aber der KV muß sonst keine Auflagen erfüllen.

Man "legt es ihm nur nahe" eine Therapie/Suchttherapie zu machen

usw..usf..
Auf die Einzelheiten mag ich hier nicht so eingehen.

Aber wie groschi schon vermutet hat, der Beistand und der Richter waren "leicht" parteiisch.

Der KV wurde sogar beglückwünscht, als er (aus taktischen Gründen) ganz plötzlich heute sein Alkoholproblem zugab.

Er muß beim Umgang nüchtern erscheinen (Pegeltrinker)..wer kontrolliert das denn und wie? Und wielange geht der begleitete Umgang? Nicht, daß er sich da nun ein paar mal zusammenreißt und dann gehts wieder von vorne los.

 
2 Antworten:

Re: uff, der KV muß keine Auflagen erfüllen

Antwort von taram am 12.05.2011, 17:55 Uhr

Tja, das haben wir den Müttern zu verdanken, welche Jahrzehnte vor dem Familiengericht die schlimmsten Geschichten über die Väter erzählt haben. Eben z.B. oder bzw. immer der Alk dafür herhalten musste.
Ich hatte genau die gleichen Ängste, mein EX konnte sich soooo gut verstellen und war auch öfters mal nüchtern. Ich hatte ja nur das Glück, dass seine Bauchspeicheldrüse nicht mehr mitmachte und er das Trinken wirklich sein ließ.
Wie ist der KV bei dir, zuverlässig? Hier scheitern die meisten Väter beim begleiteten Umgang. Sie halten ihr Zeiten nicht ein oder kommen doch mit Fahne und schießen sich somit ins Aus.
Ich wünsche dir viel Kraft

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Re: uff, der KV muß keine Auflagen erfüllen

Antwort von shortie am 13.05.2011, 9:02 Uhr

Oh nein!
Wie furchtbar!

Hoffentlich erscheint eine Lösung aus dem Nichts. Irgendwas unerwartetes.
Das ist dann immer das einzige, worauf ich noch baue und war Kraft gibt, durchzuhalten.
Und manchmal geschehen derlei "Wunder".

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