Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 18.07.2011, 18:14 Uhr

susafi

Hallo,
doch rein rechtlich stimmt das, dass die Unterhaltsgesezte geändert wurden vor zwei? Jahren und dass der Ehegattenunterhalt nur noch gezahlt werden muss, bis das jüngste Kind 3 ist.
Ich kenne viele, die seitdem trotz Gerichtsverhandlung und trotz eindeutiger Schlechterstellung KEINEN Unterhalt mehr bekommen, nachdem die zahlenden Partner geklagt hatten.

Aber die allgemeingültige Pauschalaussage gibt es bei diesem Thema wohl nicht.

LG K erstin

 
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