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Geschrieben von Thaga am 17.07.2011, 21:54 Uhr

umziehen bei alleinigem sorgerecht

bei mir geht es ja um die umschulung, ich soll da unterschreiben, daß ich bundesweit umziehen würde für eine anstellung - ich bin der meinung, ich darf das nicht - wegen umgangsvereitelung... ich will das auch nicht, weil ich dem kind den umgang ermöglichen möchte - da der vater sich auch gerne und gut kümmert...

jetzt habe ich beim jugendamt angerufen - und sie sagten, wenn ich das ASR habe, darf ich umziehen, wohin ich will

kann das sein???
ich kann das gar nicht glauben...

 
17 Antworten:

Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von Savanna2 am 17.07.2011, 21:58 Uhr

Hallo,

rechtlich gesehen weiß ich das nicht aber man darf ja den Umgang nicht behindern und das würdest du tun wenn du 300 km weit weg ziehst.
Was sagt denn der KV?
Kümmert er sich denn regelmäßig?

Wenn ja warum willst du das deinem Kind antun?

LG

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von susafi am 17.07.2011, 22:05 Uhr

ja bei ASR darfst du das rein rechtlich gesehen schon...

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von Joni76 am 17.07.2011, 22:33 Uhr

Also ich hab ja auch das ASR und es besteht kein Kontakt zum Vater. Ich dürfte sicher umziehen, wohin ich will.
Ich weiß ja nichtmal, wo der KV im Moment wohnt.

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von Thaga am 17.07.2011, 22:41 Uhr

ich will es ja nicht - soll es aber in dem umschulungsvertrag unterschreiben...und dachte - es wäre vielleicht irgendwo rechtlich geregelt...

der vater vom kleinen kümmert sich auch gut um den großen und deswegen will ich das gar nicht ändern...

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 17.07.2011, 22:48 Uhr

Du kannst ihm nat. das GSR geben dann bist du aus der Nummer raus! Du unterschreibst das Ding und wenn es dann drum geht sagts du " ich darf nicht ohne Zustimmung des Vater" ...

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von susafi am 17.07.2011, 22:51 Uhr

Gröhl... du lässt auch keine Gelegenheit aus die Mutter um ihr ASR zu bringen...

sie ist erwachsen... sie kann auch einfach sagen "DAS unterschreibe ich nicht."

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 17.07.2011, 23:06 Uhr

die Mutter um ihr ASR zu bringen...


Krieg dich ein, wenn sie es nicht unterschreibt ist es gelaufen....

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht @bobfahrer

Antwort von Thaga am 17.07.2011, 23:08 Uhr

das habe ich ernsthaft auch vorher schon überlegt - aber was hat er da für vorteile?

ich sprech eh alles mit ihm ab und besuchen kann er ihn auch jederzeit...

ich mein, der kleine ist erst 9 monate und es muß gerade soviel bezüglich des todes meiner mutter geregelt werden, daß ich erst später angehen wollte,,,

ich muß mir ja auch gedanken machen, wo die beiden zusammen bleiben, wenn mir was passiert...

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht @bobfahrer nachtrag

Antwort von Thaga am 17.07.2011, 23:09 Uhr

echt - muß ich dann wirklich so die EGV unterschreiben?

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von Savanna2 am 17.07.2011, 23:11 Uhr

Auch wenn die Rechtslage vielleicht so ist aber der KV kümmert sich laut AP gut.

Ich wäre mir da nicht so sicher wenn sie ziehen will/muss und er klagt dass er nicht evtl. gewinnt (auch nicht ganz zu unrecht) da sie ja das UGR behindert/unterbindet und DAS darf man auch mit ASR nicht.

Das Kind hat ein Recht auf den Vater genauso umgekehrt und je nachdem wohin sie müsste würde das alles kaputt machen und sie somit dem Kind den Vater nehmen und umgekeht.

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von shinead am 18.07.2011, 8:45 Uhr

Sprich mit dem Sachbearbeiter ob Du einen Zusatz zu dieser Vereinbarung machen kannst.
Die Problematik bei Dir ist schlichtweg, dass Du ab einer bestimmten Entfernung per Gericht dazu verdonnerst wirst, die Kosten des Umgangs zu übernehmen. Außerdem entziehst Du dann dem Kind seinen Vater.
Diese Bedenken kann man grundsätzlich vielleicht mit anfügen.

M.E. ist es grundsätzlich so, dass man ab einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit nicht nur immense Gehaltseinbußen hinnehmen muss, sondern auch den Arbeitsradius enorm vergrößern muss.
Daher stellt der Umschulungsvertrag nur noch einmal deine "normalen" Pflichten zur Aufnahme einer Arbeit heraus.

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von kevome* am 18.07.2011, 9:05 Uhr

Ich habe gemeinsames Sorgerecht und werde nächste Woche auch ca. 250 km vom Vater wegziehen. Aus beruflichen Gründen darf man das auch bei gemeinsamen Sorgerecht durchaus. Ich habe dem Jugendamt meine Gründe dargelegt und die hatten damit überhaupt kein Problem.

Anders sähe es natürlich aus, wenn ich aus irgendeiner Laune heraus oder wegen eines neuen Partners umziehen würde. Aber beruflich Gründe sind ganz sicher auch bei gemeinsamen Sorgerecht kein Hinderungsgrund für einen Umzug.

Gruß Kerstin

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von bobfahrer am 18.07.2011, 12:59 Uhr

Dann hat dein Kindsvater aber zugestimmt, das JA kann das gar nicht entscheiden. Ohne die Zustimmung des anderen Elternteils bei GSR darfst du nicht soweit umziehen - da kann das JA erzählen was es will. Das umgangsrecht muss ausführbar sein und das ist bei 500km hin und zurück nucht der Fall.

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Re: umziehen bei alleinigem sorgerecht

Antwort von kevome* am 18.07.2011, 14:03 Uhr

Nein, er hat nicht zugestimmt. Aber das Jugendamt hat ihm unmissverständlich gesagt, dass eine Weigerung oder Klage nicht die geringste Aussicht auf Erfolg haben. Von daher hat er nach dieser Ansgae zähneknirschend nichts mehr gemacht.

Allerdings wäre es in unserm Fall auch undenkbar und vom Vater definitiv nicht gewollt, dass die Kinder bei ihm bleiben. Und den beruflichen Erfolg kann mir wiederum kein Gericht der Welt verbieten. Von daher gibt es wohl kaum Alternativen als den Umzug zu dulden.

Gruß Kerstin

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Das hat das JA gesagt?

Antwort von bobfahrer am 18.07.2011, 14:34 Uhr

Also bei mir wärst du nicht weiter als 50km weggezogen, dessen kannst du dir sicher sein! Und das JA hat ihn gnaz schön verarscht.

DU kannst 250 km wegziehen, aber die Kinder nicht! Wenn du Beruflich Erfolg haben willst darfst du das, aber das Umgangsrecht das es nunmal gibt kannst du nbicht aushebeln. Das JA ist keine Gericht und kann sowas gar nicht bestimmen. Bei Gericht wärst du als Verlierer vom Platz gegangen.

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Re: Das hat das JA gesagt?

Antwort von kevome* am 18.07.2011, 14:52 Uhr

Tja, welche Alternative gibt es denn?

Kinder beim Vater geht nicht und will er nicht.

Also Kinder bei mir. Und ich habe durch den Umzug wesentlich mehr Geld (nicht unwichtig, da der Vater keinen Unterhalt zahlt und UHV auch nicht mehr gezahlt wird) und einen deutlich sicheren Job. Mir kann man den Jobwechsel definitiv nicht verbieten.

Also welch Alternative hätte da ein Gericht? Kinder auf der Straße?

Sicher sieht es anders aus, wenn die Kinder eine enge Bindung zum Vater haben und dieser bereit wäre, sie zu sich zu nehmen. Aber so? nenn mir bitte eine vernünftige Alternative.

Der Umzugszeitpunkt wurde im übrigen so gewählt, dass er so wenig belastend wie möglich für die Kinder ist, nämlich zum Wechsel in die weiterführende Schule. Sonst wäre in 3-4 Jahren nämlich die Alternative Arbeitslosigkeit oder Umzug mit dem Umfeld deutlich mehr verwachsenen Kindern gewesen.

Gruß Kerstin

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Re: Das hat das JA gesagt?

Antwort von Pamo am 18.07.2011, 16:16 Uhr

Kevome, ich finde das voellig einleuchtend. Sicher hat das JA dem KV gesagt, dass eine Klage seinerseits keine Aussicht auf Erfolg hat und dass er sich die Muehe sparen soll. War doch nett von denen. Und wenn es vors Gericht gegangen waere, dann wird doch auch zum Wohle der Kinder entschieden, was sicherlich in deinem Fall einen Umzug mit Kindern einschliesst.

Manchmal kriegt man hier den Eindruck, dass der umgangsberechtigte Elternteil gar kein Hirn haben muss: Will die Kinder nicht bei sich wohnen haben, will keinen Unterhalt zahlen und stellt sich dann quer wenn der andere Elternteil die finanzielle Verantwortung mituebernehmen will, indem er fuer einen guten Job umzieht?

Ich kriege deswegen so einen Hass wenn ich das hoere, weil mein Vater damals meine Mutter erfolgreich am Umzug gehindert hat (das waren ungefaehr 50km), dann aber selber kurz danach "aus beruflichen Gruenden" in einen anderen Staat gezogen ist.

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