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Wann ist der Mann unterhaltsflichtig?

Thema: Wann ist der Mann unterhaltsflichtig?

Hallo, Mann und Frau sind 22 Jahre verheiratet und trennen sich. Keine Scheidung. Kinder keine. Frau berentet, Vermögen wurde schon geteilt. Hat dann der Mann der Frau gegenüber Unterhaltspflicht? Wo kann ich mich da hinwenden? Danke schonmal

von mamahelene am 18.07.2011, 13:58



Antwort auf Beitrag von mamahelene

Ob der Mann in dem Fall Unterhaltspflichtig ist, kann nur beurteilt werden, wenn die Einkommen der Eheleute (Gehalt / Rente) betrachtet werden. Wenn überhaupt kommt nur Trennungsunterhalt in Betracht. Über kurz oder lang sollte die Ehefrau ihr Leben auf der Höhe der Rente (zzg. eventuelle Sozialleistungen) einrichten. Einen Nachehelichen Unterhalt wird es in der Konstellation nicht unbegrenzt geben. Das "einmal Chefarztgattin - immer Chefarztgattin" ist Geschichte. Bei der Berechnung der zukünftigen Rente ist allerdings auch der Rentenausgleich zu beachten, der erst in der Trennungszeit gemacht wird.

von shinead am 18.07.2011, 14:29



Antwort auf Beitrag von mamahelene

Solange keine Scheidung erfolgt, ist er unterhaltspflichtig. Erst nach der Scheidung ist er sicher und dauerhaft raus aus der Nummer. Vielleicht nicht sofort, aber irgendwann mal. Höhe berechnet ein Anwalt. Oder man einigt sich. Wenn die Frau Transferleistungen beziehen will/muß, sollte man das vom Anwalt berechnen lassen.

von Strudelteigteilchen am 18.07.2011, 14:38



Antwort auf Beitrag von mamahelene

ja, sobald man sich trennt ist er Unterhaltspflichtig... auch nach der Scheidung noch... selbst wenn man nicht verheiratet ist, ist man heutzutage Unterhaltsverpflichtet

von susafi am 18.07.2011, 14:41



Antwort auf Beitrag von mamahelene

Was meinst du mit deiner Antwort? War meine Frage so dumm wenn man keine Ahnung hat? Es hätte ja sein können dass es bei Rentenbezug eine Ausnahme gibt. Wenn man seinem Mann ein Leben lang den Rücken frei hält und er gut verdient wäre es ja Möglich gewesen. Sozialleistungen gibt es keine.

von mamahelene am 18.07.2011, 14:51



Antwort auf Beitrag von mamahelene

Ich denke, dass hier durchaus die lange Ehedauer eine Rolle spielen könnte... Auf der sicheren Seite ist die Frau aber, wenn sie sich durch einen Anwalt beraten läßt, der notfalls ihre Anpsrüche auch gerichtlich durchsetzt. Es ist leider so, dass gerade im nachehelichen Unterhalt nichts in Stein gemeißelt ist, sondern immer wieder die Formulierung, dass hier der Einzelfalll zu prüfen ist, verwendet wird. LG, Kathrin

von Nurit am 18.07.2011, 14:58



Antwort auf Beitrag von mamahelene

Also mein Ex ist und war mir nicht unterhaltspflichtig, da ich ein eigenes, ausreichendes Einkommen habe. Eine Rente kann auch ein eigenes, ausreichendes Einkommen darstellen, von daher ist er ihr nicht zwangsläufig unterhaltsverpflichtet! Das hängt sicherlich von den Umständen ab. Am besten, Mamahelene, erkundigst du dich wirklich bei einem Anwalt. Eine pauschale Aussage hier ohne genaue juristische Kenntnisse wird dich eher verwirren und im schlimmsten Fall falsch informieren. Hier hat jede/r andere Erfahrungen gemacht, und kaum jemand wird genau die von dir angesprochene Konstellation haben, zumal hier im Alleinerziehend-Forum ja immer Kinder im Spiel sind. Alles Gute! Gruß, M

Mitglied inaktiv - 18.07.2011, 15:30



Antwort auf Beitrag von mamahelene

Verstehe gerade nicht was du von mir willst? Deine Frage war nicht dumm... meine Antwort? Frage doch einfach einen Fachmann, wenn es nicht die gewünschten Antworten sind... ihre Rente wird wohl nicht so hoch sein das sie sich selbst finanzieren kann... in der Regel erhält der schlechter gestellte Ehegatte Unterhalt...

von susafi am 18.07.2011, 16:30



Antwort auf Beitrag von susafi

der smily kam ironisch rüber deswegen dachte ich das war nicht ernst gemeint. Ich danke euch für eure Antworten. Sie waren mir schon etwas hilfreich. Ich denke besser ist es erstmal den Mund zu halten wenn auf freiwilliger Basis schonmal Unterhalt bezahlt wird. Vielleicht findet sich ja noch ein Nebenjob.

von mamahelene am 18.07.2011, 16:37



Antwort auf Beitrag von susafi

Hallo Susafi, das kenne ich nicht so. Schlechter gestellt ist ja eigentlich immer oder zumindest meist einer der Ehepartner. Selbst, wenn kein Kind im Spiel ist. Ich habe aber nur wenige Fälle kennengelernt, wo dann wirklich ehelicher Unterhalt gezahlt wird, wenn der weniger verdienende Ex-Partner arbeitet oder Rente bezieht. Die Rente wird bei einer Scheidung ja über den Versorgungsausgleich wieder ausgeglichen. Wenn es zur Scheidung kommt zumindest. Ich glaube, so pauschal kann man das eben nicht sagen, und wie hoch ihre Rente ist, weiß hier auch keiner. Ich wäre da vorsichtig ... ein Anwalt kann da sicher mehr zu sagen. Gruß, M

Mitglied inaktiv - 18.07.2011, 17:24



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Hallo, wenn das jüngste Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, dann hat man oftmals keinen Anspruch mehr auf Ehegatten-Unterhalt. Ich selber bekomme schon lange keinen Ehegatten-Unterhalt mehr und ich habe auch zugunsten der Familie auch auf eine spezialisierte Weiterbildung verzichtet und bin somit durch Familie und Kinder deutlich schlechter gestellt seit der Ehe. So ist es halt leider. LG K erstin

von leaelk am 18.07.2011, 17:45



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ich kenne genauso einen Fall persönlich in der Familie... mein Paps muss an seine Ex-Frau sehr viel Unterhalt zahlen, obwohl sie arbeitet... sie ist halt angeblich schlechter gestellt wie das mit Rente ist weiß ich nicht... nur Rente ist meist doch nur sehr gering, reicht in den meisten Fällen für einen alleine nicht zum Leben... von daher ging ich davon aus... aber wie das mit angleichen ist weiß ich nicht...

von susafi am 18.07.2011, 17:48



Antwort auf Beitrag von leaelk

das stimmt so auch nicht... mein Papa bezahlt an seine Ex-Frau Trennungsunterhalt... und das obwohl die Kinder 8 und 11 sind... und die Frau arbeitet geht... Vollzeit...

von susafi am 18.07.2011, 17:50



Antwort auf Beitrag von susafi

Deswegen meinte ich ja, dass man nicht pauschalisieren darf. Es gibt immer solche und jene Fälle. Und es kommt nicht ausschließlich drauf an, ob man von der Rente oder dem Einkommen leben kann. Warum sonst haben auch viele Geschiedene H4 oder andere Sozialleistungen? Gruß, M (wenns so einfach wäre mit dem nachehelichen Unterhalt würden viele AEs nicht Vollzeit arbeiten gehen müssen)

Mitglied inaktiv - 18.07.2011, 18:08



Antwort auf Beitrag von susafi

Hallo, doch rein rechtlich stimmt das, dass die Unterhaltsgesezte geändert wurden vor zwei? Jahren und dass der Ehegattenunterhalt nur noch gezahlt werden muss, bis das jüngste Kind 3 ist. Ich kenne viele, die seitdem trotz Gerichtsverhandlung und trotz eindeutiger Schlechterstellung KEINEN Unterhalt mehr bekommen, nachdem die zahlenden Partner geklagt hatten. Aber die allgemeingültige Pauschalaussage gibt es bei diesem Thema wohl nicht. LG K erstin

von leaelk am 18.07.2011, 18:14