Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von leaelk am 18.07.2011, 17:45 Uhr

susafi

Hallo,
wenn das jüngste Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, dann hat man oftmals keinen Anspruch mehr auf Ehegatten-Unterhalt.
Ich selber bekomme schon lange keinen Ehegatten-Unterhalt mehr und ich habe auch zugunsten der Familie auch auf eine spezialisierte Weiterbildung verzichtet und bin somit durch Familie und Kinder deutlich schlechter gestellt seit der Ehe. So ist es halt leider.

LG K erstin

 
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