Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 11.11.2014, 13:06 Uhr

@Sternenschnuppe

M.E. hast Du Deine Schuldigkeit mit einer erneuten Nachfrage getan. Wenn er darauf nicht antwortet - sein Problem.

Die nächste Anfrage auf Umgang von seiner Seite würde ich an das Jugendamt verweisen. Er soll sich dann bezüglich des Umgangs an das Jugendamt wenden, dass dann für euch einen (verbindlichen) Plan erarbeitet um die Beziehung von Vater und Kind zu festigen und eben auch Besuche dort vorbereitet.
Das erfordert Engagement seinerseits. Ob er das durchhält oder nicht, wird die Zeit zeigen.

Es ist nicht Deine Aufgabe ihm sein Kind "hinter her zu tragen" oder Deine Wohnung zum Umgang zur Verfügung zu stellen.

 
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