Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 11.11.2014, 8:54 Uhr

@Sternenschnuppe

Wenn ich die Hintergründe richtig im Gedächtnis habe, ist aus der Beziehung schon lange eine reine Wochenendbeziehung gewachsen, bevor dann endgültig der "cut" und damit die Trennung erfolgt.

Das Kind ist 20 Monate alt, in diesen 20 Monaten hat es in den letzten 7 Monaten einen KV erlebt, der relativ sporadisch vorbei kam. Das sich da die Beziehung der beiden verändert, ist m.E. logisch.

Bei einer (vom KV) verschuldeten Entfernung über 300 Kilometer und einem offensichtlichen nicht dringenden Bedürfnis sein Kind regelmäßig zu sehen, würde ich auch verhindern wollen, dass er das Kind 300 Kilometer alle 5/7/9 Wochen mitnimmt.
Da sehe ich aufgrund des seltenen Umgangs auch von Seiten des Jugendamtes keine Empfehlung, den Umgang bei Papa zuhause gestalten zu müssen / sollen. Wenn der Vater das möchte, dann sollte er die Beziehung wieder festigen. Das kann er durch regelmäßigen Umgang sichern, der alle 2 Tage und dann eben erst einmal in der ehemals gemeinsamen Heimatstadt stattfindet.

Warum sollte die Mutter dann das Zimmer vor Ort (oder beim KV) bezahlen? Für die Umgangskosten ist er verantwortlich, genauso dafür, dass der nächste Umgangstermin nach 5 (!) Wochen noch immer nicht feststeht?

Wenn der KV sich in den letzten 7 Monaten "ein Bein ausgerissen" hätte um sein Kind zu sehen und die KM würde dann verweigern das Kind mit ihm gehen zu lassen, könnte ich Deine Sichtweise verstehen, aber so?

 
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