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Geschrieben von anneliese77 am 09.11.2014, 22:59 Uhr

Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Hallo allerseits,

der KV wohnt 300km von uns entfernt. Ich möchte ihn derzeit am liebsten überhaupt nicht sehen, rechne aber damit, dass er demnächst sein Kind (1 Jahr 8 Monate) besuchen möchte.

Ich habe absolut keine Lust ihn in meine Wohnung zu lassen. Aber bleibt mir etwas anderes im Sinne meines Kindes übrig?
Überfordere ich mein Kind, wenn wir uns zb. draußen treffen??
Der KV kommt überhaupt nicht regelmäßig- das letzte mal vor 5 Wochen.

Wie kann der Umgang bei einem kleinen Kind außerhalb der Wohnung aussehen??

viele Grüße,
a.

 
16 Antworten:

Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von mf4 am 09.11.2014, 23:17 Uhr

Das Kind ist kein Baby mehr und kann sich an ihn erinnern und kennt ihn als Vater. Es wird sicher nicht überfordert sein, wenn er kommt, ihn was zusammen macht und wenn das fürs Kind okay ist dann auch nur Papa und Kind.
Ich würde das auch neutralem Boden machen und da es sein Umgang ist soll er sich Gedanken machen.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von Sternenschnuppe am 10.11.2014, 7:31 Uhr

Seit wann seid ihr denn getrennt und wie kam es zu den 300km ?
Trefft Euch auf dem Spielplatz, Indoorspielplatz, Schwimmhalle etc.
Da kann er Zeit mit dem Kind verbringen und ihr macht eine Zeit aus wann Du wiederkommst.
Oder er holt das Kind ab und bringt es wieder.

Reinlassen musst Du ihn nicht.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von TRudimaja am 10.11.2014, 7:59 Uhr

Hallo,
ich kann verstehen, dass du ihn nicht in der Wohnung haben magst.
Wie war es denn bisher?
Und wie stellt er sich das jetzt vor?
Mein Mann meint auch, die kinder hier besuchen zu können, wie er will.
Dabei merke ich, dass es mir nicht gut tut. Es tut einfach weh.
Die Kinder mitgenommen hat er noch nie. Allerdings gab es auch nicht so eine enge Bindung, er hat sich nie gekümmert. Und die Kinder wollen gar nicht mit.
Gerade scheint sein Interesse generell nachzulassen, ist wohl sehr mit seiner neuen ausgelastet.
Mal sehen, wie es sich entwickelt.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von Pamo am 10.11.2014, 9:10 Uhr

Vielleicht hat er ja schon Pläne gemacht? Frag ihn doch mal, wohin er mit seinem Kind während der Umgangszeit zu gehen plant.

Und zieh dir bitte nicht den Schuh an und plane ungefragt für ihn, sonst bugsierst du dich moralisch in die Pflicht das weiterhin zu tun.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von anneliese77 am 10.11.2014, 13:15 Uhr

Die Trennung verlief schleichend während der letzten 7 Monate.
Er ist innerhalb dieser Zeit immer mal wieder für 1-4 Tage bei uns zu Besuch gewesen.

Getrennt haben wir uns, weil er sich entschlossen hat, ein Haus auf dem Grundstück seiner Eltern zu bauen...eben 300km weg von uns.
Er hätte eingeräumt, uns dann alle 2 Wochen für ca. 4 Tage zu besuchen.

Ich merke, dass ich mich abgrenzen möchte, meine Privatsphäre haben möchte. Der soll bei mir nicht ein und aus gehen können.

Ich möchte nur ruhigen Gewissens den Umgang regeln und es dem Kind nicht zu schwer machen.

Ich möchte am liebsten auch nichts mit ihm zusammen machen; also nur Kind übergeben und er bringt es halt nach 2h wieder oder so.
Ist das zu hart?
Er ist nicht der Papa, der von alleine was unternimmt...am liebsten wäre ihm, er könnte das Kind mit zu seinen Eltern nehmen...aber dafür ist es mir noch viel zu klein...

viele Grüße,
a.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.11.2014, 13:44 Uhr

Inwiefern ist das Kind zu klein, um mit zu seinen Eltern genommen zu werden? Ich habe mein Kind das erste Mal mit zu meinen Eltern genommen, da war es 4 Tage alt. Oder geht es um die daraus resultierende Länge der Abwesenheit?

Einen Tod mußt Du sterben - entweder Du machst den Umgang weiterhin bei Dir zu Hause in Deiner Anwesenheit, oder Du gibst auch ein Stück Kontrolle über den Umgang ab. Beides - Abwesenheit UND totale Kontrolle - wird es nicht geben.

Wenn es für das Kind okay ist, kannst Du die beiden auch alleine machen lassen, das finde ich nicht hart. Millionen Kinder werden jeden Tag zwei oder mehr Stunden mit ihren Vätern alleine gelassen, ohne daß es ihnen schadet. Fragt sich halt nur, ob der KV für zwei Stunden Spielplatz 600 km fährt. Da müßt Ihr auf einen Nenner kommen, der für Euch beide und das Kind paßt. Und unter Umständen ist dann der Preis dafür, den KV nicht in Deiner Wohnung zu haben, eine längere Umgangszeit.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von shinead am 10.11.2014, 15:03 Uhr

Wie ist denn das Verhältnis von KV zum Kind? Ist /war es vor der Trennung innig?

Wie wäre es, wenn er vor Ort ein Zimmer nimmt für die Tage, damit euer Kind vorerst noch zuhause übernachten kann, die Tage aber mit Papa verbringen kann. Vielleicht hat er auch noch Freunde / Bekannte vor Ort, bei denen er übernachten kann.

Umgang muss ja nicht zwingend bei euch in der Wohnung stattfinden.

Du kannst Dich auch bezüglich einer Umgangsregelung an das Jugendamt wenden.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von anneliese77 am 10.11.2014, 21:12 Uhr

Also das Kind mit zu den Großeltern nehmen, hieße ein ganzes WE weg-das ist zu viel. Die Beziehung zw. Vater und Kind war schon eng, aber dadurch, dass er jetzt so sporadisch anwesend ist, geht viel verloren.

Den Einwand von Pamo muss ich mir hinter die Ohren schreiben. Ich sollte nicht für ihn Lösungen suchen. Nur möchte ich vorbereitet sein und mich positionieren können, wenn irgendwelche Vorschläge und Vorwürfe von seiner Seite kommen...

Ein Zimmer nehmen fände ich auch am sinnvollsten für ihn, damit sich der Besuch lohnt, aber ich denke, dafür ist er zu geizig und hatte es all die Jahre bei mir zu bequem.

Danke euch!!
a.

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Bindung ist eng, aber ein Wochenende ist zuviel ?

Antwort von Sternenschnuppe am 11.11.2014, 6:55 Uhr

An seiner Stelle würde ich mir auch kein Zimmer nehmen wollen wenn ich ein gutes Verhältnis zu meinem Kind habe und meine Ex sich weigert dass ich das Wochenende mit ihm verbringen kann.
Wieso zahlst Du das Zimmer dann nicht ?
Nicht bös gemeint, aber in gewisser Weise drückst Du ihm diese Kosten auf weil Du verweigerst dass er das Kind mitnehmen kann.
Ab welchem Alter darf er das denn?

Er hat bis vor kurzem mit Euch zusammengelebt.
Würde er klagen, so würde er mit Sicherheit Wochenenden zugesprochen bekommen.
Wie wäre es denn wenn Du Dir bei ihm ein Zimmer nimmst und in der Nähe bist falls es wirklich dem Kind zuviel werden sollte.

Dann haben Kind und Vater das Wochenende und Du die Sicherheit dass Du in der Nähe bist ?

Wie gesagt, wenn er klagt, dann gibt es einen Beschluss, noch habt ihr es alleine in der Hand.
Dass Du ihn nicht in Deiner Wohnung haben willst verstehe ich , aber eine Kröte musst Du schlucken.

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@Sternenschnuppe

Antwort von shinead am 11.11.2014, 8:54 Uhr

Wenn ich die Hintergründe richtig im Gedächtnis habe, ist aus der Beziehung schon lange eine reine Wochenendbeziehung gewachsen, bevor dann endgültig der "cut" und damit die Trennung erfolgt.

Das Kind ist 20 Monate alt, in diesen 20 Monaten hat es in den letzten 7 Monaten einen KV erlebt, der relativ sporadisch vorbei kam. Das sich da die Beziehung der beiden verändert, ist m.E. logisch.

Bei einer (vom KV) verschuldeten Entfernung über 300 Kilometer und einem offensichtlichen nicht dringenden Bedürfnis sein Kind regelmäßig zu sehen, würde ich auch verhindern wollen, dass er das Kind 300 Kilometer alle 5/7/9 Wochen mitnimmt.
Da sehe ich aufgrund des seltenen Umgangs auch von Seiten des Jugendamtes keine Empfehlung, den Umgang bei Papa zuhause gestalten zu müssen / sollen. Wenn der Vater das möchte, dann sollte er die Beziehung wieder festigen. Das kann er durch regelmäßigen Umgang sichern, der alle 2 Tage und dann eben erst einmal in der ehemals gemeinsamen Heimatstadt stattfindet.

Warum sollte die Mutter dann das Zimmer vor Ort (oder beim KV) bezahlen? Für die Umgangskosten ist er verantwortlich, genauso dafür, dass der nächste Umgangstermin nach 5 (!) Wochen noch immer nicht feststeht?

Wenn der KV sich in den letzten 7 Monaten "ein Bein ausgerissen" hätte um sein Kind zu sehen und die KM würde dann verweigern das Kind mit ihm gehen zu lassen, könnte ich Deine Sichtweise verstehen, aber so?

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Re: @Sternenschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 11.11.2014, 9:23 Uhr

Weiter oben schreibt sie doch aber dass er alle 2 Wochen 4 Tage da war / ist ?
Oder lese ich das falsch ?

Und die letzten sieben Monate ebenfalls regelmäßig mehrere Tage dort war.

Und dass die Bindung eng war / ist.

Was würde dagegen sprechen wenn sie es bei ihm versuchen und sie in der Nähe bleibt ( egal wer die Kosten trägt , das müssen sie dann klären )
Im besten Fall klappt es gut, sie ist beruhigt und alle haben was sie wollen.
Das Kind den Vater.
Der Vater das Kind bei sich.
Und sie ihn nicht in ihrer Bude.

Ein Versuch ist es doch wert.

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Re: @Sternenschnuppe

Antwort von shinead am 11.11.2014, 11:33 Uhr

Alle zwei Wochen 4 Tage war mal geplant, als er anfing sich um das Grundstück seiner Eltern zu kümmern.

Regelmäßig scheint er das nicht durchgehalten zu haben (ich kann da auch nix von lesen, anneliese77 schreibt von "immer mal wieder 4 Tage" ), denn sie schreibt im AP, dass der letzte Besuch nun 5 Wochen her ist und er demnächst wohl wieder vorbeikommen möchte.

Zitat aus dem ersten Posting: "Der KV kommt überhaupt nicht regelmäßig- das letzte mal vor 5 Wochen."

Was dagegen spricht dass sie mit zum KV in die Stadt fährt? Warum sollte sie das tun? Was hätte sie dort zu tun? Alleine in einer fremden Stadt im Hotelzimmer sitzen?
Der KV kann in der alten Heimat Freunde/Bekannte besuchen UND sich um sein Kind kümmern. Allerdings nur, wenn er sich ein bisschen mehr engagiert.

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Re: @Sternenschnuppe

Antwort von anneliese77 am 11.11.2014, 11:40 Uhr

Also ich bin mir auch bewusst, dass der Tag kommen wird, an dem mein Kind mit dem Vater ein Wochenende zu ihm bzw. seinen Eltern gehen wird.

Aber jetzt seh ich das wirklich nicht, weil das Kind 1. in eine völlig fremde Umgebung kommen würde und 2. keine Bezugsperson hätte, die es regelmäßig sieht.
Ich werde bestimmt nicht in die Nähe seiner Eltern mitfahren. Dazu bin ich noch viel zu verletzt.

Ich denke, wenn er das Kind mitnehmen möchte, muss erstmal hier ein regelmäßiger Kontakt bestehen. Den gibt es seit 7 Monaten nicht mehr. Das macht es für mich auch so schwierig...Wie kann ein regelmäßiger Kontakt hier aussehen ohne dass ich zu sehr involviert bin??

Bis jetzt kam der Vater in variierenden Abständen (also eben nicht regelmäßig)von 2 bis 6 Wochen für 2 bis 4 Tage. Insgesamt haben sie sich also 8 mal während der letzten 7 Monate gesehen.

Es sieht aber sowieso eher schlecht aus: auf meine Frage ob er sich eine Umgangsregelung überlegt hat, kam bis jetzt keine Antwort...und das ist 3 Tage her...Soll man es dann auf sich beruhen lassen??

lg,
a.

Das mit den "alle 2 Wochen für 2-4 Tage" war sein Angebot falls wir zusammen bleiben...das hab ich ja aber abgelehnt.

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Re: @Sternenschnuppe

Antwort von shinead am 11.11.2014, 13:06 Uhr

M.E. hast Du Deine Schuldigkeit mit einer erneuten Nachfrage getan. Wenn er darauf nicht antwortet - sein Problem.

Die nächste Anfrage auf Umgang von seiner Seite würde ich an das Jugendamt verweisen. Er soll sich dann bezüglich des Umgangs an das Jugendamt wenden, dass dann für euch einen (verbindlichen) Plan erarbeitet um die Beziehung von Vater und Kind zu festigen und eben auch Besuche dort vorbereitet.
Das erfordert Engagement seinerseits. Ob er das durchhält oder nicht, wird die Zeit zeigen.

Es ist nicht Deine Aufgabe ihm sein Kind "hinter her zu tragen" oder Deine Wohnung zum Umgang zur Verfügung zu stellen.

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Re: @Sternenschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 11.11.2014, 18:59 Uhr

Oha, entscheidendes überlesen. Entschuldigung.
So geht das natürlich nicht, da muss er schon zusehen dass er da Beständigkeit reinbringt.

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Re: Umgang wenn KV weiter weg wohnt

Antwort von Pamo am 20.11.2014, 10:43 Uhr

Hallo anneliese77, hat dein Ex inzwischen eine Lösung gefunden? Ich bin neugierig.

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