Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 01.11.2015, 21:21 Uhr

Sorry, aber das war doch immer bekannt

So ganz verstehe ich die Aufregung nicht.
Es war schon immer so, dass man das alleinige ABR braucht. Das stand aucb schon in den Unterlagen die ich 2010 beIm zweiten Kind ausfüllte in den Erklärungen.

Geprüft wird das dann wenn es soweit ist, weil ja das Sorgerecht dann noch geteilt werden kann oder das ABR aberkannt werden könnte.

Dass Du das überlesen hast ist ärgerlich, aber da kann das Amt ja nichts dafür.

Dein Ex ist ja auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet , von daher ist es in seinem Interesse zuzustimmen, da er sonst vor allen Ämtern für Dich aufkommen muss.
Den Antrag aufs ABR und seine Zustimmung würde ich so schnell wie möglich zum Familiengericht tragen. Am besten noch ihr beide persönlich. Vielleicht geht es dann schneller. Anträge kann man bei den Rechtspflegern abgeben.

 
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