Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 31.10.2015, 23:13 Uhr

Nein, schau mal mf4

Zitat :
"Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt, dass ein Elternteil alleiner- ziehend ist, wenn er die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt und der andere Eltern- teil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haus- halt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushalts- gemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben. Auch bei geringfügig Beschäftigten und Nichterwerbstätigen können die Voraussetzungen des § 24b EStG vorliegen."

Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Seite 23

 
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