Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 31.10.2015, 22:31 Uhr

es wurde geändert !

Gilt aber soweit ich weiss erst für Geburten ab dem 01. August 2015.
Seitdem muss man nur nachweisen alleine mit dem Kind in einem Haushalt zu wohnen.

Für Dich ist der Vater des Kindes auch zuständig oder wie oben genannt H4.

 
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