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Geschrieben von Karl07 am 26.10.2015, 14:36 Uhr

Familienkonstellation?

Hallo!

Da dies in der weiteren Familie gerade aktuell ist hab ich mal eine Informationsfrage.

Situation ist folgende:

Frau (A) ist mit Mann (1) verheiratet - sind aber getrennt (keine Scheidung auch nicht eingereicht noch geplant)

Frau (A) bekommt mit "neuen" Mann (2) Kind.

Wie sieht es jetzt mit Vaterschaft und allen drum herum für Mann (2) aus.

Frau (A) und Mann (2) sehen dies total easy. Sind der Meinung sie müssen nach Geburt von Kind nur aufs Jugendamt und Mann (1) tritt Vaterschaft an Mann (2) ab. Ist dies wirklich so einfach?

Bevor ich alle verrückt mache wollte ich erstmal hier nachfragen.

Ina

 
7 Antworten:

Re: Familienkonstellation?

Antwort von taram am 26.10.2015, 15:07 Uhr

Man kann auch schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen, allerdings nur dann, wenn ein Scheidungsverfahren anhängig ist und ein Aktenzeichen des Gerichtes vorliegt. Allerdings ist die Urkunde solange schwebend unwirksam bis zum Tag der rechtskräftigen Scheidung. Das bedeutet, dass trotz Anerkennung nach der Geburt der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird und er ausgetragen werden kann, sobald die Scheidung durch ist. Das gleiche gilt leider auch für geltend zu machende Unterhaltsansprüche, die erst dann gegen den eigentlichen Kindesvater geltend gemacht werden können mit Tag der Scheidung. Für die emotinale Schiene und auch als Nachweis für Behören ist die vorzeitige Vaterschaftsanerkennung ganz sinnvoll, aber wie erwähnt, schwebend unwirksam. Also Voraussetzung: Das Scheidungsverfahren ist anhängig, sprich ein Aktenzeichen liegt vor. Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass der Ehemamn keine Vaterschaftsaberkennung macht, sondern eine Zustimmung für die Vaterschaftsanerkennung des anderen.

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Re: Familienkonstellation?

Antwort von Karl07 am 26.10.2015, 15:51 Uhr

Hallo!

Danke!

Wie ich schon dacht - es muss mindestens die Scheidung eingereicht sein besser noch sie sollte durch sein. Mal sehen wie das Spiel ausgeht.

Ina

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Das Ende des Spiels ist klar definier

Antwort von Sternenschnuppe am 27.10.2015, 13:59 Uhr

Der Ehemann bleibt solange der rechtliche Vater mit allen Rechten und Pflichten, bis die Scheidung durch ist.
Also hat er auch das Sorgerecht mit, ist unterhaltspflichtig etc.
Das Kind wird den Ehenamen bekommen, der Ehemann steht in der Geburtsurkunde.
Er muss auch den Antrag auf Elterngeld und Kindergeld mit unterschreiben.

An seiner Stelle würde ich umgehend die Scheidung einreichen und um Härtefallregelung bitten, damit das vor der Geburt durch ist.

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Re: Das Ende des Spiels ist klar definier

Antwort von Karl07 am 27.10.2015, 16:34 Uhr

Hallo!

Ich hätte gar nicht vor der Scheidung ein Kind geplant. Ist aber zum Glück nicht wirklich mein Problem.

Mich hat eben halt nur interessiert ob ich so auf dem Holzweg befinde.

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Re: Das Ende des Spiels ist klar definier

Antwort von Sternenschnuppe am 27.10.2015, 22:14 Uhr

Das war auch noch geplant und dennoch gedenkt man nicht sich scheiden zu lassen?
Hoffentlich ist der Nochmann da schlauer und wehrt sich gegen das was kommen könnte.
Reine Neugier: Die Dame kann sich alleine finanzieren ? Käme sonst auch auf den Nochmann zu, immerhin ist es rechtlich vorerst sein Kind und somit muss er auch sie unterhalten.
Gruselig !!

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Re: Das Ende des Spiels ist klar definier

Antwort von Karl07 am 28.10.2015, 7:20 Uhr

Hallo!

Das Problem ist hier ist Naivität mit Dummheit gepaart.

Finanzen - keine Ahnung? Ich denke mal mit Elterngeld und Geld von Mann (2) müsste es gehen.

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Re: Familienkonstellation?

Antwort von anna1979 am 28.10.2015, 21:20 Uhr

Solange Mann 1 der Ehemann ist, ist dieser auch als Kindsvater in der Geburtsurkunde. So war das bei mir vor 9 Jahren. Die Scheidung lief schon ewig (vom Trennungsjahr bis Scheidungstermin fast 3 endlos quälende Jahre), trotzdem ging es nur durch Vaterschaftsanfechtung meinerseits. Ich gehe davon aus, dass sich rechtlich sicherlich etwas getan hat und man dies nun vielleicht anders regeln kann.
Weshalb die Scheidung noch nicht eingereicht wurde, ist mir aber schleierhaft. Scheidung einreichen, auf dem Jugendamt eine Vaterschaftserklärung unterschreiben und vorallem die Naivität ablegen.

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