Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 01.11.2015, 18:51 Uhr

Doch, in dem Fall würde ich es probieren

Ist es. Sind schon einige gescheitert.
Das alleinige ABR bekommt man nur durch Gerichtsbeschluss.
Hätten sie einvernehmlich machen können bei Gericht, aber nun ist es zu spät wenn das Kind schon fast 1 ist.

Darum wurde es ja auch geändert, aber ausdrücklich für Geburten ab ( 1. Juli oder August 2015 )

Meine oben genannte Freundin musste damals nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeiten. Ihre Kollegin bekam 2 Tage später ihr Kind und bekam den Höchstsatz an Elterngeld für ein Jahr.
Nix zu machen ( leider )

 
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