Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 13.12.2011, 9:00 Uhr

So kenne ich das auch

Kosten für den Weg zur Arbeit werden eventuell angerechnet, wenn sie außergewöhnlich hoch sind.

Ein Schichtarbeiter, der keine Möglichkeit hat mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Arbeit zu kommen, kann sich die Werbungskosten ggf. mit einrechnen lassen. Da muss eben dann ein Auto unterhalten werden. Die Miete muss allerdings dem Selbstbehalt angepasst werden. Nichts wäre leichter, als eine Wohnung für 1500 Euro warm anzumieten um den Selbstbehalt in die Höhe zu treiben.
Eheliche Schulden (z.B. vom Haus oder Auto) können hingegen u.U. den Selbstbehalt erhöhen. Wer allerdings nach der Trennung ein Haus kauft, muss selber sehen wie er das bezahlt.

 
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