Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 02.10.2011, 9:57 Uhr

shinead

Ad 1: So ist es einfach, rechtlich. Du hast die offizielle Erlaubnis, das doof zu finden - aber das ändert nichts an der Rechtslage.

Ad 2: Die Mutter holt sich die Informationen doch auch nicht - die Schule bringt ihr die Informationen. Ich bekomme Zettel bezüglich Elternabenden, muß Noten unterschreiben etc. pp. Keinesfalls rufe ich alle paar Tage in der Schule an und frage, ob mein Kind eine neue Probe geschrieben hat und, wenn ja, welche Note es darin hat.

Die logische Konsequenz für die Schule wäre, daß jedes Zeugnis, jede Probe, jeder Elternabendzettel, jede Anmeldung zur Klassenreise von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben wäre. Dem ist aber nicht so - weil die Schule (zu Recht) davon ausgehen kann, daß die Eltern - auch wenn sie getrennt sind - untereinander kommunizieren.

 
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