Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 01.10.2011, 11:47 Uhr

Hohlschuld sowieso nicht

Aber auch keine Holschuld. Wie ich oben schrieb: Der Gesetzgeber sieht es als Bringschuld - mit einer Begründung, die ich nachvollziehen kann - und ich kenne persönlich zwei Frauen, die von einem Gericht dazu verknackt wurden, wöchentliche bzw. zweiwöchentliche Berichte an den Vater zu verfassen.

Mal andersherum gesehen: Ich wäre als Schule auch mehr als genervt, wenn ich darauf achten müßte, nicht nur den betreuenden Elternteil zu Elternabenden einzuladen. Oder wenn der KV alle zwei Tage anruft, um zu fragen, ob das Kind eine Matheprobe geschrieben hat.

Natürlich kann der KV auch die Mutter fragen - aber warum muß er rituell jede Woche den Satz "War was Wichtiges?" an die Mutter richten? Oder soll er detailliert fragen: "Hat xx eine Matheprobe geschrieben?" - "Nein!" - "Vielleicht eine Deutschprobe?" - "Auch nicht!" - "HSU?" - "Nein!" - "Eine Mathe-Ex wäre doch mal fällig gewesen?"....... Lächerlich!

 
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