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von Nurit  am 30.09.2011, 20:04 Uhr

Bringschuld oder Holschuld?

Weil mein Ex sich seit einiger Zeit nur noch gelegentlich um die Belange unseres Kindes kümmert und der Unterhalt auch nicht mehr wirklich gezahlt wird, habe ich ihn heute angesprochen, ob wir uns die Kosten für die Mathenachhilfe teilen könnten (94 Euro im Monat), da kam dann von ihm der tolle Einwand, dass man statt Nachhilfe zu nutzen, lieber sehen sollte, was zu Hause schief läuft, dass L. überhaupt Nachhilfe braucht.
Da bin ich ihm fast in sein feistes Gesicht gesprungen; ich kümmere mich alleine um L. schulische Belange, er weiß nicht mal, in welcher Klasse sie jetzt ist oder Details, wie den Namen ihrer Lehrerin etc...
Da sagt doch dieser Axxx zu mir, dass das auch noch so ein Punkt wäre: ich hätte ihn umfassend über alles zu informieren, was sein Kind betrifft...Klasse: ich habe es aufgegeben, ihn zu fragen, ob er mit auf den Elternabend kommt, weil er kein Interesse hat. Wenn ich ihn wegen irgendwelcher Belange von unserem KInd anspreche, flippt Next gleich aus, könnte ja sein, dass ich das nur unter dem Vorwand mache, um mit ihm mal wieder hemmungslosen Sex zu haben...
Wieso hat mir keiner gesagt, wie anstrengend Exmänner sind?
Meine Söhne haben ihren Vater verloren, als sie noch klein waren und soo oft habe ich mir gewünscht, dass ich nicht alleine mit allem bin und jetzt wünsche ich mir, dass ich doch alleine mit allem bin, denn das bin ich de facto ja sowieso, nur mit viel Ärger vom Ex. (soviel auch zu STTs Posting weiter unten)
Mein Mantra für heute Abend: L. ist bald erwachsen, dann hört der Spuk auf, L. ist bald erwachsen, L. ist bald erwachsen.....

genervte Grüße,
nurit

 
27 Antworten:

Re: Bringschuld oder Holschuld?

Antwort von shortie am 30.09.2011, 20:14 Uhr

Wenn er sich tatsächlich angeblich interessiert, schreib´s ihm halt auf.
Unemotional, Stichpunkte, Punkt. Mail abschicken.

Unser KV interessiert sich angeblich, aber fragt nie nach, daher schreibe ich es auch nicht auf. Wenn ich es erzähle, merke ich schon den Durchzug zwischen seinen Ohren.
Spare mir die Mühe.

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Re: Bringschuld oder Holschuld?

Antwort von shortie am 30.09.2011, 20:15 Uhr

Ach ja, Ex-Männer sind anstrengend. Selbst meiner.
Hatte ich befürchtet und die Trennung lange herausgezögert. Aber es hätte nichts geändert.

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Re: Bringschuld oder Holschuld?

Antwort von Pamo am 30.09.2011, 20:19 Uhr

Ehrlich gesagt verstehe ich jetzt nicht, wieso DU ihn ueber die Belange seines Kindes informieren musst. Hat er nicht Sorgerecht? Dann hindert ihn doch nichts daran, ihn mit der Schule/Lehrern etc. in Verbindung zu setzen und sich alle Infos dort zu holen. Genau wie du es tust. Du bist doch nicht seine Assistentin? Es wuerde mir im Traum nicht einfallen, ihn ueber Elternabende zu informieren - oder dreh doch mal den Spiess um und wirf ihm vor, er habe DICH nicht ueber einen Elternabend informiert.

Also ehrlich. Fuer so einen Scheiss haette ich keine Geduld.

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Re: Bringschuld oder Holschuld?

Antwort von mf4 am 30.09.2011, 20:22 Uhr

Ich habe immer Trara, wen ich den KV bitte was für die Kinder teilweise zu finanzieren. Er sagt nicht einmal nein aber immer irgendwann und wenn es ihm möglich ist... von irgendwann bekommen seine Kinder aber keine Brille oder ein Kinderzimmer vorgerichtet, was eben jetzt und nicht irgendwann fällig ist.

Wenn ich dann unten lese, dass ich auch noch verpflichtet bin ihn wegen jedes Furzes zu unterrichten, den sein Kind lässt kann ich nur lachen.

Ich kümmere mich ebenfalls um alle schulischen Belange, bitte ihn mal zu einem Arztbesuch mit zu gehen, weil ich nicht viel laufen kann und nur er ein Auto hat aber sonst ist alles was an 12 von 14 Tagen und 200% Alltag mit Schule und Terminen mein Ding.

Mein Mantra...
bitte ihn nicht mehr, hat eh keinen Sinn. Die Kids werden auch ohne Kohle und viel Hilfe des KV groß.

Mein Plan ist:
werde nur noch krank, wenn der KV Urlaub nehmen kann sonst haste keinen für die Kinder.

Sollte dein Kind in der Schule durchfallen dann ist es deine Schuld, weil du versagt hast... ist ja klar.

Ein Next der mir dann auch noch in den Rücken fällt würde mir grad noch in den Kram passen...

Ein Hoch auf die Väter die alle Rechte möglichst nachgetragen bekommen sollen egal wie wenig sie ihren Pflichten nachkommen... und immer schön lächeln und sich freuen, dass man überhaupt einen KV hat der sein Kind sehen will und Interessse zeigt.

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Re: Bringschuld oder Holschuld?

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.09.2011, 20:25 Uhr

Rein rechtlich ist es tatsächlich eine Bringschuld. Macht ja auch Sinn - wie soll man nach etwas fragen, was man u.U. gar nicht weiß. So nach dem Motto: "Warum hast Du nicht gesagt, daß unser Kind von der Schule geworfen wurde?" - "Du hast nur gefragt, ob es eine Matheprobe geschrieben hat!"

Das kann doch auch nicht so schwer sein. Mache einen festen Termin mit Dir selber - jeden Freitag Abend schreibst Du per Mail eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Dinge wie Noten, Arztbesuche, Elternabende usw. Das kann man ja durchaus auch als eine Art "Tagebuch" für sich selber abspeichern - ich kann mir vorstellen, daß das Kind das in 30 Jahren lustig findet.

Meine Kinder erzählen beim wöchentlichen Telefonat mit Papa selber alles, was er wissen will. Aber wenn er einen solchen Bericht von mir haben wollen würde, dann würde ich das machen. Kostet 10 Minuten und bringt mich nicht um.

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P.S. wegen dem Geld

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.09.2011, 20:27 Uhr

Nach sowas frage ich sowieso nie. Stattdessen klagt das JA jetzt den Unterhalt ein. Ich bettel nicht um Geld - aber ich will das, was mir zusteht.

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Re: Strudelteigteilchen

Antwort von Nurit am 30.09.2011, 20:36 Uhr

Ich habe ihn jahrelang informiert; als er noch alleine wohnte, war das ok.
Manchmal war es in der jüngsten Vergangenheit notwendig, dass ich ihn mal anrief und das gab jedes Mal so einen Terror..Man traut sich das dann schon nicht mehr.
Aber die Mail ist eine gute Idee. Dann kann ich auch notfalls nachweisen, dass ich ihn informiert habe. .

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ganz böse!!! das muss heißen,was dem kind zusteht,sonst bist du die böse mama

Antwort von CKEL0410 am 30.09.2011, 20:37 Uhr

die das geld eh nicht fürs kind ausgiebt ;-)

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Re: ganz böse!!! das muss heißen,was dem kind zusteht,sonst bist du die böse mama

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.09.2011, 20:45 Uhr

Da die Kinder das gleiche kosten - unabhängig davon, ob ich Unterhalt bekomme oder nicht - steht das Geld MIR zu, denn ich knapse das an MIR ab, bzw. ICH muß dafür mehr arbeiten.

Na ja, derzeit ist das Jacke wie Hose, denn der Unterhalt wird mir vom ALG2 abgezogen, wenn ich ihn denn bekomme. Aber da ich ja nicht davon ausgehe, daß ich den Rest meines Lebens ALG2 beziehen werde, wird es genau darauf hinauslaufen, wenn ich keinen Unterhalt bekomme.

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Re: mf4

Antwort von Nurit am 30.09.2011, 20:45 Uhr

Ich werde auch nie wieder nach Kostenteilung fragen...

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Re: Bringschuld oder Holschuld?

Antwort von jessica261179 am 30.09.2011, 21:01 Uhr

Was ich nicht verstehe ist, KV zahlt keinen unterhalt und du tust nichts dagegen? Warum?

Das sollte meiner nur einmal tun....dann wüsste ich wo ich hin müsste!
Das Geld ist für dein Kind und es steht ihm zu

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wo steht, dass sie nichts tut?

Antwort von mf4 am 30.09.2011, 21:07 Uhr

KV1 rannte ich Jahre hinterher, er zahlte ob, wann und wieviel er gerade Bock hatte... das dauerte lange bin das JA die Lohnpfändung veranlasste.

KV2 zahlt seit nun fast 5 Jahren nicht, die Arge der er das Geld schuldet, weil die Kinder H4 bekommen... verklagt ihn jetzt erst.

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Re: ganz böse!!! das muss heißen,was dem kind zusteht,sonst bist du die böse mama

Antwort von mf4 am 30.09.2011, 21:09 Uhr

Ist bei mir auch so...
im Moment H4 und wenn nicht irgendwann mal Unterhalt kommt bon ich mit VZ-Job noch H4-Empfänger, da die Löhne bei uns gering sind.

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Re: wo steht, dass sie nichts tut?

Antwort von jessica261179 am 30.09.2011, 21:24 Uhr

Weil mein Ex sich seit einiger Zeit nur noch gelegentlich um die Belange unseres Kindes kümmert und der Unterhalt auch nicht mehr wirklich gezahlt wird, habe ich ihn heute angesprochen, ob wir uns die Kosten für die Mathenachhilfe teilen könnten .

Da hast du es schwarz auf weiß!

Würde einmal bei mir nicht gezahlt gäbe es ne Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Es ist ein Gesetz wie jedes andere und man hat sich dran zu halten.......meine meinung

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Re: jessica

Antwort von Nurit am 30.09.2011, 21:44 Uhr

Ich habe das hier alles schon mal lang und breit geschrieben und bin gerade zu müde, um es noch mal in epischer Breite aufzuführen; nur so viel: er ist jetzt bei seiner Freundin angestellt und verdient angeblich nur 500 Euro, von denen er aber sein teures Hobby betreiben und ein riesiges Haus abzahlen kann.
Da mein Mann und ich auch sehr gut verdienen, habe ich noch nicht geklagt (wenn das überhaupt Erfolg hat), weil ich einfach die Nerven dazu nicht habe.
Ich habe mich aber auf sein Versprechen verlassen, dass er sich ab und zu an den Kosten beteiligt. Bis heute. Nun weiß ich es besser.

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Re: jessica

Antwort von Pamo am 30.09.2011, 21:46 Uhr

Wenn er meckert und Ansprueche stellt, dann sollte frau vielleicht doch mal ueberlegen, ob er nicht dafuer mal als Quitting die o.g. Strafanzeige kriegen sollte. Denn Spass muss sein.

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Re: jessica

Antwort von mf4 am 30.09.2011, 21:58 Uhr

Ich denke mal, der Typ hat gerafft, dass er seine Rechte auch einfordern kann ohne Pflichten zu erfüllen... auch wenn eine Klage bei dem angeblichen Einkommen aussichtslos sein dürfte... das wäre es mir wert.

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Re: jessica

Antwort von Nurit am 30.09.2011, 22:07 Uhr

Ich denke einerseits, dass ich gute Chancen habe, weil er ja von sich aus seinen regulären Job gekündigt hat, um bei seiner Freundin fast umsonst zu arbeiten , aber ich habe das Vertrauen in unsere Justiz verloren..

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Zeig ihn an!

Antwort von jessica261179 am 01.10.2011, 8:58 Uhr

Es ist erstmal kostenlos oder richte eine beistandschaft beim Jugendamt ein.
Mann denkt keinen Unterhalt zu zahlen wäre ein kavaliersdelikt, aber es ist eine Straftat.
Ich kann auch keine bank überfallen und wenn ich dann ne Geldstrafe bekomme sagen " ach ich hab kein geld"....das geht so nicht.......geh zum Jugendamt.
Auch wenn du gut verdienst dann leg es doch für die Kinder an.......falls er dann mal zahlt..

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ich sehe es als Hohlschuld

Antwort von babyproject am 01.10.2011, 8:59 Uhr

ein halbwegs engagierter Vater sollte sich schon regelmässig von sich aus um die schulischen Belange kümmern, ich selber habe das zwar auch nicht keiner der beiden KV interessiert sich dafür ergo gibts 2 mal im Jahr das Zeugnis zu sehen und sollte da mal irgendwas kommen dann wüsste ich was ich zu sagen habe.... geht in meinen Augen gar nicht sich null kümmern und dann den Mund aufmachen ärger dich nicht du machst einen tollen Job mit deinem Kind, die Unterhaltssache würde mich in dem Fall auch sehr sauer aufstoßen, da kommen wohl einige Punkte zusammen, die den Ärger bei Dir verursachen, kann ich voll verstehen, aber gib da keine Energie rein.

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Bringschuld

Antwort von shinead am 01.10.2011, 9:31 Uhr

Ist eine Bringschuld.

Ich würde sie mit einem Lächeln auf den Lippen per E-Mail erfüllen (Stichpunkte, einmal im Monat, Termine im Voraus) und ihn zeitgleich auf Tod und Teufel bezüglich des Unterhaltes verklagen.

Wenn er arbeiten geht: Titel erwirken und Vollstrecken lassen.
Ist er gerade arbeitslos: Auf erhöhte Erwerbsobliegenheit hinweisen lassen und die Bewerbungsnachweise regelmäßig einfordern.

Wie es in den Wald ruft...

Wer auf sein Recht beharrt, der lernt seine Pflichten kennen!

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Hohlschuld sowieso nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.10.2011, 11:47 Uhr

Aber auch keine Holschuld. Wie ich oben schrieb: Der Gesetzgeber sieht es als Bringschuld - mit einer Begründung, die ich nachvollziehen kann - und ich kenne persönlich zwei Frauen, die von einem Gericht dazu verknackt wurden, wöchentliche bzw. zweiwöchentliche Berichte an den Vater zu verfassen.

Mal andersherum gesehen: Ich wäre als Schule auch mehr als genervt, wenn ich darauf achten müßte, nicht nur den betreuenden Elternteil zu Elternabenden einzuladen. Oder wenn der KV alle zwei Tage anruft, um zu fragen, ob das Kind eine Matheprobe geschrieben hat.

Natürlich kann der KV auch die Mutter fragen - aber warum muß er rituell jede Woche den Satz "War was Wichtiges?" an die Mutter richten? Oder soll er detailliert fragen: "Hat xx eine Matheprobe geschrieben?" - "Nein!" - "Vielleicht eine Deutschprobe?" - "Auch nicht!" - "HSU?" - "Nein!" - "Eine Mathe-Ex wäre doch mal fällig gewesen?"....... Lächerlich!

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Re: Hohlschuld sowieso nicht

Antwort von Nurit am 01.10.2011, 12:58 Uhr

Unser Kind ist 14; also dachte ich, dass sie bei den Telefonaten mit Papa schon alles erzählt hat, was relevant ist.
Sie sagt, dass sie das auch getan hat (inkl. der Termine für den Elternabend), aber er möchte es der Ordnung halber von mir wissen, ok-dann mache ich das.
Heute rief sei mich an: Papa ist mit ihr Winterschuhe kaufen gegangen; aha, da hat wohl einer doch Angst bekommen...Ich freue mich aber darüber, weil es nicht einfach ist, mit der kleinen Ziege Klamotten zu kaufen. Da bleibt mir viel Nervkram erspart.

LG,
nurit

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shinead

Antwort von Pamo am 01.10.2011, 23:11 Uhr

Mal davon ausgehend, dass gemeinsames Sorgerecht vorliegt: Wieso steht die Mutter in der Bringschuld? Wieso muss sich der Vater nicht (wie die Mutter auch) selber informieren? Was uebersehe ich hier?

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Re: shinead

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.10.2011, 9:57 Uhr

Ad 1: So ist es einfach, rechtlich. Du hast die offizielle Erlaubnis, das doof zu finden - aber das ändert nichts an der Rechtslage.

Ad 2: Die Mutter holt sich die Informationen doch auch nicht - die Schule bringt ihr die Informationen. Ich bekomme Zettel bezüglich Elternabenden, muß Noten unterschreiben etc. pp. Keinesfalls rufe ich alle paar Tage in der Schule an und frage, ob mein Kind eine neue Probe geschrieben hat und, wenn ja, welche Note es darin hat.

Die logische Konsequenz für die Schule wäre, daß jedes Zeugnis, jede Probe, jeder Elternabendzettel, jede Anmeldung zur Klassenreise von beiden sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben wäre. Dem ist aber nicht so - weil die Schule (zu Recht) davon ausgehen kann, daß die Eltern - auch wenn sie getrennt sind - untereinander kommunizieren.

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Re: shinead

Antwort von Nurit am 02.10.2011, 10:24 Uhr

Ich muss mal dazu sagen, dass ich eh schon immer alles von ihm mit unterschreiben lasse. Um diese Art von Infos geht es ihm weniger, sondern um das, was ich in der Tat zusammentrage, nämlich im Gespräch mit unserer
Tochter, Telefonaten mit Lehrern etc...
Bestimmt wäre ich froh, wenn auch er mal mit Damen reden würde, z.B. als unsere Tochter in Deutsch eine 4 als Zeugnisnote bekommen sollte, weil sie neu in der Klasse war und die Schrapnelle meinte, dass sie sie noch nicht bewerten kann. Ich bin auf 180 gewesen; L.hatte immer eine eins und in der neuen Klasse keinen Test etc. geschrieben, sondern nach 3 Wochen Unterricht wird sie mal eben auf vier eingestuft. Ich habe erreicht, dass sie eine
Buchvorstellung machen darf (Direktor hat sich dafür eingesetzt, weil er das auch nicht nachvollziehen konnte) und die blöde Kuh *vergisst* den Vortrag zu bewerten...Da hat sich der Papa auch gepflegt rausgehalten, weil Next gesagt hat, dass unsere Tochter alt genug wäre, das selbst zu regeln..
(Übrigens war die Deutschlehrerin nach den Ferien nicht mehr an der Schule, weil da schon viele Eltern Amok gelaufen sind, das wußte ich aber nicht).
Ich halte es nach wie vor für eine Schikane, denn er wird nichts für L. tun.

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Re: shinead

Antwort von shinead am 02.10.2011, 22:38 Uhr

Strudelteigteilchen hat das sehr gut zusammen gefasst.

Der getrennt lebende Elternteil kann ja gar nicht wissen, welche Infos neu Anliegen. Das Schulmerkheft kann für die Informationen ja zweckentfremdet werden, eine e-mail kann geschickt werden oder (ganz altmodisch - ich weiß) man spricht eben kurz mal miteinander.

Klar gibt es immer wieder Eltern, die das nicht interessiert. Dann besteht ja auch keine Notwendigkeit diese Informationen weiter zu geben. Wenn es aber wie im Beispiel hier angefordert wird, dann muss man darauf eingehen.

Andererseits kann man eben auch auf die Erfüllung der Pflichten pochen oder eben den anderen "damit durchkommen" lassen.

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