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Geschrieben von Alpenveilchen am 01.08.2011, 15:45 Uhr

Pfändung eingeleitet - Ex droht

Hallo allerseits!

Vielleicht kann sich die/der eine oder andere noch daran erinnern:

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Bin-ich-gemein_293801.h tm

Natürlich hat mein Ex nichts bezahlt, sich auf keine schriftliche Vereinbarungen eingelassen. Das Pfändungsverfahren läuft.

Nun hat mein Sohn am Wochenende seinen Papa besucht und dieser hat bei der "Kindesübergabe" versucht, mich einzuschüchtern.

Ich würde finanziell ja viel besser da stehen als er, bräuchte das Geld sowieso nicht und würde das alles nur machen um ihm eins auszuwischen.

2.500€, vielleicht auch 3.000€ würde er mir anbieten. Sollte ich nicht nachgeben und alles zurückziehen, würde er sich ebenfalls einen Anwalt nehmen, das Gericht würde dann meine Einkommenssituation überprüfen lassen und er würde ganz sicher nichts mehr zahlen müssen. Außerdem wisse er, dass ich jede Menge Schwarzgeld besässe ( an der Stelle musste ich leider lachen, da der Herr seit ich ihn kenne - und das sind nunmehr 8 Jahre - noch nie einen Cent Steuern bezahlt hat...)

Weiters würde er versuchen das Sorgerecht einzuklagen. Laut seiner Einschätzung hätte er gute Chancen, da er ja seit 3 oder 4 Jahren in einer soliden Beziehung lebe und ich meine Männer wechseln würde wie Unterwäsche.... Ich staune immer wieder, was der Herr von meinem Leben zu wissen glaubt...

Gleich im nächsten Satz drohte er dann damit, den Kontakt zu seinem Sohn ganz abzubrechen, was ich dann mit meinem Gewissen vereinbaren müsse. Es sei dann alleine meine Schuld und er würde dem Kleinen schon erklären, warum er ihn nicht mehr besuchen könne.

Ganz rational betrachtet ist mir schon klar, dass all das nur ein Versuch ist, mich einzuschüchtern und wieder einmal hinzuhalten. Trotzdem hat mir die Sache mit Sorgerechtsklage 2 schlaflose Nächte bereitet.... Meine Anwältin ist leider bis Ende August in Urlaub und nicht erreichbar. Könnt ihr mich mal beruhigen, bitte?

Wie schätzt ihr die Chancen eines Mannes ein, das Sorgerecht zu erhalten der:

- in den ersten 2 Lebensjahren seines Sohnes komplett untergetaucht war

- Unterhalt erst bezahlt, nachdem ich Anzeige erstattet hatte und auch seit da nur unregelmässig und der 14.000€ Unterhaltsschulden angehäuft hat

- behaupet, er hätte nicht zahlen können, weil er keine Arbeit gehabt hätte - in Wirklichkeit aber schwarz gearbeitet hat und nun die Steuerbehörde am Hals hat

- ein paar Monate nach der Geburt knapp 200km von seinem Sohn weggezogen ist und seitdem in einem komplett italienischsprachigen Umfeld lebt (wir leben in Italien, mein Sohn und ich im deutschsprachigen Südtirol, der Ex in der Gegend vom Gardasee)

- irgendwann gesagt hat, er würde seinen Sohn nicht mehr besuchen, außer ich würde ihn die 200 km hinbringen, danach nach unbekannter Adresse umgezogen ist, sodass ich seine unterschrift vom Jugendanwalt ersetzen lassen musste, um einen Kinderausweis zu bekommen.

- zwar einen Job hat aber nach eigenen Aussagen immer mehrere Tage beruflich unterwegs ist

- aktenkundig ist, weil er eine ehemalige Kundin mit der Kettensäge bedroht hat

- leichte Drogen konsumiert hat

- seinen ehemaligen Vermietern immer noch Geld schuldet

- sämtlichen Lieferanten aus seiner Zeit als Selbstständiger große Beträge an Geld schuldet

- usw.

Ich habe von Anfang an gearbeitet und mich und meinen Sohn selbst durchgebracht, lebe in einem Haus mit meinen Eltern, sodass die Betreuung durch vertraute Menschen rund um die Uhr gewährleistet ist. Mein Sohn kann jederzeit mit ins Büro kommen, wenn er mag.... Ach ja: ich wechsle meine Männer nicht wie Unterwäsche, was meine 2 Kurzzeitbeziehungen der letzten 7 Jahre, zu denen ich ein freundschaftliches Verhältnis pflege, sicher bestätigen können. Mit meinem Freund bin ich nun über 9 Monate zusammen und daran wird sich so schnell auch nichts ändern.

Jetzt, wo ich das niederschreibe, ist mir eigentlich klar, dass ich mir wohl keine Sorgen zu machen brauche.

Ein anderes Thema ist der Umgang.

Laut Vereinbarung hat er das Recht und die Pflicht, seinen Sohn 14-tägig zu besuchen. Tatsächlich sehen sich die beiden durchschnittlich alle 6 - 8 Wochen, wobei ich ihm in den letzten 2 Jahren das Kind wenigstens die halbe Strecke entgegenbebracht habe. Öfters habe ich ihn auch ganz runter gebracht und sogar vor Ort übernachtet und den Kleinen am nächsten Tag wieder mit nach Hause genommen. Ich wäre dazu nicht verpflichtet. Mein Ex hat aber gedroht, er würde den Kontakt einstellen, sollte ich das nicht tun. So habe ich es relativ gerne gemacht, um dem Kleinen den Kontakt zu ermöglichen. Seit gestern sehe ich aber nicht mehr ein, warum ich ihm derart entgegenkommen soll - vor allem, da es mit der Vaterliebe ja nicht so weit her zu sein schein. Lehne ich mich zu weit aus dem Fenster, wenn ich für künftige Besuche verlange, dass mein Sohn zu Hause abgeholt und auch wieder gebracht wird?

Gestern hat sich mein Ex übrigens einfach geweigert, den Kleinen zur vereinbarten Stelle zu bringen und ich durfte dann den "kleinen" Umweg von 1 Stunde in Kauf nehmen.

Dann wär da noch das Thema Urlaub:

Ursprünglich war vereinbart, dass mein Sohn mit dem Ex und seine Freundin 1 Woche Urlaub mit dem Camper am Meer machen würde und zwar im Juli. Nun ist August und gestern wurde mir mitgeteilt der Urlaub solle irgendwann in den nächsten Wochen stattfinden. Allerdings habe ich Mitte August ebenfalls Urlaub und schon einige Pläne für Unternehmungen mit meinem Kind gemacht. Würdet ihr in meiner Situation und unter den gegebenen Umständen den Kleinen fahren lassen? Bitte um eure unvoreingenommenen Meinungen...

lg alpenveilchen

 
3 Antworten:

Re: Pfändung eingeleitet - Ex droht

Antwort von Pamo am 01.08.2011, 16:02 Uhr

Ich empfehle, ihn pfaenden zu lassen. Der Mann jongliert Versprechungen und Drohungen, um sich erfolgreiche seinen finanziellen Verpflichtungen zu entziehen.

Wenn er dann tatsaechlich den Kontakt mit dem Kind einstellt, dann ist das seine Entscheidung. Du kannst den Kontakt mit dem KV nicht erkaufen.

Wie schaut das Unterhaltsrecht in Italien aus? Ist dein Einkommen fuer die Berechnung des Kindesunterhalts relevant? Nach deutschem Recht ist es das nicht. Dementsprechend wuerde ich ueber diese Drohung stillschweigend lachen.

Wenn er versuchen will, das Sorgerecht einzuklagen, dann soll er mal. Ich habe Zweifel, dass er Sorgerecht erhaelt, wenn er noch nicht einmal in der Lage ist, den Unterhalt zuverlaessig zu zahlen. Nochmal stillschweigend lachen.

Was den Umgang betrifft, wuerde ich mich an die zwischen euch existierende Vereinbarung halten. Weitere Gefallen wuerde ich ihm nicht mehr tun. Er ist freiwillig weggezogen, dann muss er fahren - nicht du.
Ebenso hinsichtlich des Urlaubs: Wenn seine geaenderten Plaene nun mit deinen in Konflikt sind, dann wuerde ich meinen Urlaub nicht ihm zu Gefallen umbuchen.

Er muss sich selber um seine Angelegenheiten kuemmern.

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Re: Pfändung eingeleitet - Ex droht

Antwort von shinead am 01.08.2011, 16:06 Uhr

Keine Ahnung wie es in Italien läuft.

Hier hätte er wohl trotz allem gute Chancen auf das geteilte Sorgerecht. Auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht aber nicht.

Lass ihn Pfänden. Schon allein die Drohungen die er Dir gegenüber äußert rechtfertigen das man kein Mitleid für ihn empfindet und ihm auch nicht entgegenkommen sollte!

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Re: Pfändung eingeleitet - Ex droht

Antwort von Alpenveilchen am 02.08.2011, 10:32 Uhr

Danke Euch beiden!

In Italien ist die Sorgerechtsregelung irgendwie ... naja schwammig..... Soweit ich informiert bin hat bei unehelichen Kindern das Sorgerecht der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Habe gestern ausführlich gegoogelt und entdeckt, dass ungerechtfertigte Anträge auf alleiniges Sorgerecht in Italien bestraft werden können. Na dann wünsch ich dem Herrn mal viel Spass, sollte er das wirklich versuchen

Für die Unterhaltsberechnung wird tatsächlich das Einkommen herangezogen - allerdings wird auch Betreuungsarbeit und Haushaltsführung berücksichtigt und finanziell umgelegt. Seit 2006 ist das so. Unser Gerichtsurteil mit der Festlegung der Unterhaltshöhe stammt aber aus dem Jahr 2005. Auch hier gilt, dass unglaubwürdige oder unvollständige Angaben eines Elternteils durch eine Finanzkontrolle überprüft werden können. Mein Ex kann sich dann ja mal warm anziehen... Es wird sicher nicht so sein, dass ich Vollzeit arbeite, finanziell für das gemeinsame Kind aufkomme + den Haushalt führe + die Betreuung leiste und er nix dazu beitragen muß, weil er angeblich ein paar Jahre nich arbeiten konnte.

Letztes Problem: Urlaub.... Mein Sohn würde so gern mitfahren. Und ich würd ihn so gern hierbehalten und meine freie Zeit mit ihm zusammen verbringen *seufz* Da bin ich noch sehr unschlüssig. Aber erst mal abwarten, ob der Ex bei all seiner "Vaterliebe" überhaupt noch Lust auf seinen Sohn hat ...

lg Alpenveilchen

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