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Geschrieben von Crepis am 01.08.2011, 15:33 Uhr

Unterhaltsberechtigte Personen

Hallo, ab wievielen Unterhaltsberechtigten Personen wird die Gehaltsstufe in der DüTa nach oben, bzw. unten korrigiert. Mein Mann hat sich herabgesetzt weil er meint da gäbe es seit dem 1.01.2011 eine Änderung. Weiß da jemand von? Er muss für zwei Kinder zahlen.

LG

 
3 Antworten:

Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Antwort von shinead am 01.08.2011, 15:46 Uhr

Die DDT geht m.E. von zwei Unterhaltspflichtigen aus.

Der Selbstbehalt hat sich geändert. Er ist von 900 auf 950 Euro gestiegen. Das hat aber keinen Einfluss auf die Einstufung.

Sich selbst neu Einstufen ist nicht fein.

Geh zu Deinem Anwalt und lass die Unterlagen nochmal überprüfen um ggf. gleich mit einer Frist den Rest des Geldes zu verlangen.

Existiert ein Titel? Wenn ja muss erst der geändert werden, bevor die Zahlung angeglichen werden kann. Existiert noch keiner, solltest Du Dich darum kümmern.

Gruß
corinna

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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Antwort von Crepis am 01.08.2011, 15:57 Uhr

Es ist so, das wir uns ohne Anwalt und Ja auf den Kindesunterhalt geeinigt haben. Dachte ich jedenfalls.
In diesem Monat ist meine Tochter 6 Jahre und laut Tabelle müsste er den Unterhalt um 50€ erhöhen, aber es ist viel weniger. Auf nachfragen von mir sagt er, sein Anwalt meint er könne sich in eine Gehaltsstufe weniger einordnen weil er ja zwei unterhaltspflichtige hat.
Wenn ich das jetzt anwaltlich prüfen lasse, kommt dabei ein noch höheres Nettoeinkommen raus als ich mich mit ihm geeinigt habe.
Ja ist der denn bei Sinnen???

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Re: Unterhaltsberechtigte Personen

Antwort von shinead am 01.08.2011, 16:08 Uhr

Mach Dich zum Anwalt und lege den Unterhalt für Deine Kinder ordentlich fest.
Dein Mann war nicht beim Anwalt. Er saugt sich gerade etwas aus den Fingern, um sich vor der Altersstufe drücken zu können!

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