Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Port am 20.12.2013, 20:48 Uhr

P.S. Danke für die Info

Deshalb muss eine Frau beim Aufgebot beim Standesamt erklären, dass sie vom Exmann nicht schwanger ist, sollte die Ehe erst kürzlich geschieden worden sein. Verneint sie, wird sie mit dem Neuen verheiratet, auch wenn sie offensichtlich schwanger ist. Und kommt dann das Kind gleich nach Eheschließung zur Welt, ist es ehelich in der neuen Ehe.

 
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