Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Franke am 21.12.2013, 0:22 Uhr

Nein, das wurde den heutigen Lebensverhältnissen angepasst.

Nur für Kinder, die vor dem 01.07.1998 geboren sind, gilt der frühere Ehemann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Rechtskraft der Ehescheidung auf die Welt kam.

 
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