Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Alexxandra am 17.12.2013, 12:50 Uhr

wie in Urlaub

Hallo,
gestern war im Kindergarten Weihnachtsfeier und ich habe mich recht lange mit einer anderen Mutter unterhalten.
Sie ist geschieden, hat einen 5-jährigen Sohn, der in der Gruppe meiner Tochter ist. Sie will nun schon länger eine Urlaubsreise (Flug) mit ihrem Sohn machen. Nächstes Jahr kommt er in die Schule, da will sie vorher noch mal die Zeiten außerhalb der Ferien nutzen. Der Vater des Jungen verweigert aber die Erlaubnis und meint sie könnte Probleme bekommen, wenn sie ohne Einverständnis mit dem Jungen außer Landes geht.

Bekommt man da wirklich Probleme?
Sie könnte ja einen gebuchten Rückflug vorweisen.

Ich konnte nur beisteueren, dass mein Mann und sein Sohn schon mal im Ausland waren. Mein Mann hat nicht einmal das Sorgerecht und eine Erklärung von der Mutter hatte er auch nicht dabei. Zudem haben die beiden noch verschiedene Namen. Da hat niemand gefragt!
Aber ihr raten, dass sie es darauf ankommen lässt, wollte ich auch nicht.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus.

Danke
Viele Grüße

 
9 Antworten:

Re: wie in Urlaub

Antwort von mf4 am 17.12.2013, 13:10 Uhr

Das sie verheiratet war hat er sicher das halbe SR und er muss der Reise zustimmen.

http://familienrechtsblog.de/zustimmung-zu-einer-urlaubsreise-bei-gemeinsamer-elterlichen-sorge/

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Re: wie in Urlaub

Antwort von KKM am 17.12.2013, 13:34 Uhr

Ich würde mich da anwaltlich beraten lassen...

Vorstellen kann ich mir kaum, dass er ihr den Urlaub mit dem Kind absolut verbieten kann (es sei denn, es geht in ein Krisengebiet mit Warnung des Auswärtigen Amtes oder es liegt der Verdacht nahe, dass sie für immer mit dem Kind dort bleiben möchte)...

Ich reise IMMER alleine mit den Kindern, bislang ausschließlich in Länder der EU, ich habe meinen Ex nie gefragt, weiß aber, dass er nicht widersprechen würde...

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Re: wie in Urlaub

Antwort von mf4 am 17.12.2013, 13:38 Uhr

So lange sich keiner dagegen ausspricht ist das auch kein Problem. Mein Ex dürfte das, wie ich (alleiniges SR) es auch tu. Mitteilung wann und wo reicht.

Im o.g. Fall ist da aber einer mit SR dem es nicht passt. Rechtzeitig ankündigen und wenn er dagegen klagen möchte muss er das eben tun.

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Re: wie in Urlaub

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.12.2013, 14:27 Uhr

Hat sie einen Ausweis für den Sohn, oder braucht sie den auch?

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

1. Sie setzt den Mann davon in Kenntnis, daß sie einen Urlaub mit dem Kind in xxx zu machen gedenkt und den auch buchen wird. Wenn er das nicht möchte, möge er sich bis zum xxxxx bei ihr melden.

2. Sie bittet ihn förmlich und schriftlich um eine Zustimmung zur Reise bis zum xxxx. Sollte er die Zustimmung bis dahin nicht erteilt haben, lässt sie die Zustimmung durch ein Gericht ersetzen.

Was jetzt die "schlauere" Option ist hängt von diversen Kriterien ab. Ich würde dazu einen Anwalt befragen.

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Re: wie in Urlaub

Antwort von Patti1977 am 17.12.2013, 17:25 Uhr

sie soll sich beraten lassen beim jugendamt. auch mit geteiltem sorgerecht kann sie allein ohne zustimmung mit kind in urlaub solange es kein kriegsgebiet etc. ist. steht auch in dem artikel von mf4 und aussage des JA mir gegenüber.

wegen reisepass braucht sie seine unterschrift aber man kann die gerichtlich ersetzen lassen. daher jetzt zum JA und beraten lassen und anfangen.

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Re: wie in Urlaub

Antwort von Holzkohle am 18.12.2013, 0:43 Uhr

mit Kriegsgebiet hat das gar nichts zu tun! Ich schreibe Dir aus Erfahrung und aus Erfahrungswerten von Freundinnen - zu "tun" hat das mit der Einstellung und Ausbildung des jeweiligen Zollbeamten. Gerätst Du an einen, der gerade mit der Ausbildung fertig ist oder sich in dieser befindet, dann erlebst Du das komplette Procedere von vorn bis hinten - gerätst Du an jemanden, der seinen Job sehr genau nimmt, ebenfalls. Grundsätzlich nicht schlecht, finde ich.

Alleiniges Sorgerecht: Nimm die Geburtsurkunde des Kindes mit, natürlich den Reisepass und eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass Du über dass alleinige SR verfügst, ergo somit auch berechtigt bist, das Land ohne Einwilligung des Vaters zu verlassen.

Gemeinsames Sorgerecht: Nimm die Geburtsurkunde des Kindes mit, die schriftliche Einwilligung des Vaters, dass das Kind das Land verlassen darf (egal welches Land), wenn es diese nicht gibt eine einstweilige Verfügung vom Gericht.

Ich will Dir keine Angst machen, aber dieses Thema wird hier oder auch im Reiseforum immer "runter" gespielt, vielleicht aber eben deshalb, weil niemand je das Procedere mitmachen musste wie ich. Ich bin AE, ich habe das alleinige SR, keinerlei Kontakt zum KV. Mich und meinen Sohn haben sie am Zoll in Deutschland komplett auseinander genommen und ich war, eben weil ich sowas in einem Forum schon mal gelesen habe, gut vorbereitet und hatte alles dabei. Anderenfalls hätte man uns sicher entweder mit Verzögerungen oder gar nicht ausreisen lassen. Ich musste alles vorzeigen, meinen Pass (logisch), den Kinderreisepass (auch logisch), die Geb.urkunde, die Bescheinigung, dass ich über das alleinige SR verfüge, somit also auch berechtigt bin, mit dem Kind außer Landes zu reisen. All das fragte man nach einer Liste ab.

Es passiert tatsächlich selten, aber wenn Du bei gemeinsamen SR tatsächlich an einen Zollbeamten gerätst, der fragt, wo die Bescheinigung des Vaters ist, dass das Kind das Land verlassen darf, hast Du einfach schlechte Karten.

Sich ein Negativattest vom JA zu holen kostet nichts, das kann man per Mail anfordern und bekommt es im Schnitt nach zwei Tagen.
Besteht gemeinsames Sorgerecht und der KV weigert sich, z.B. einen Reisepass auszustellen oder einer Ausreise zuzustimmen, kann man das im Eilverfahren übers Gericht machen; hier halt dann das Urteil mitnehmen.

Wie gesagt, ich will keine Pferde scheu machen, aber eben diese Nachfragen bereits schon erlebt.
Habe wiederum ein Pärchen im Freundeskreis, wo sie einen ganz anderen Nachname trägt als ER und das KIND einen NOCH ganz anderen Nachnamen hat - das Kind ist übrigens von Beiden adoptiert worden. In D hat man komisch geguckt aber nicht wirklich nachgefragt, bei der Ausreise aus TR sah das schon ganz anders aus.

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Re: wie in Urlaub

Antwort von Pamo am 18.12.2013, 10:12 Uhr

Holzkohle, ich seh das wie du: sicher ist sicher! Und bin auch immer mit den von dir genannten Unterlagen gereist. Geprüft wurde ich allerdings noch nie, ich denke das wird willkürlich gemacht.

Nur eins wollte ich anmerken: Der Zoll hat damit nichts zu tun, das ist in Deutschland die Polizei und im Ausland die dort entsprechend zuständigen Stellen (in den USA bspw. die Einwanderungsbehörde), die diese Prüfungen macht.

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Re: wie in Urlaub

Antwort von SimplySingle am 18.12.2013, 22:15 Uhr

Ich bin auch bereist gefragt worden.

Allerdings bei der Wiedereinreise was ich persönlich etwas albern fand. Das Kind heißt wieder Vater und ich hatte nichts dabei. Hatte mir da vorher nix gedacht, weil ich den Pass ohne Vollmacht oder Negativbescheid bekam.

Habe der Dame bei der Einreise allerdings anhand der Flugdatenschreiber zeigen können, das wir zum Geburstag des Kindes den Vater besuchten und nun zurück kamen.

Generell finde ich es aber sehr gut, dass so genau kontrolliert wird.

Danke für den Hinweis mit der Geburtsurkunde. Die hätte ich nicht mitgenommen...mittlerweile habe ich immerhin eine Kopie des NB dabei...

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Re: wie in Urlaub

Antwort von Alexxandra am 19.12.2013, 11:52 Uhr

Hallo,
danke für die Antworten.
Ich habe der Frau gestern mitgeteilt, dass mich ihr Problem beschäftigt hat und ich in einem Internet-Forum gefragt habe und sie sich dort die Antworten durchlesen kann.

Ist auch für mich interessant, da ich nächstes Jahr mit meiner Tochter allein in Urlaub fliege, ich bin nicht getrennt und wäre, da ich mir da noch nie Gedanken gemacht habe, halt einfach mit ihr los.

Danke

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