Für alleinerziehende Eltern

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von mirico11  am 24.08.2013, 10:59 Uhr

Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Hi, in meinem Beitrag weiter unten kam leider wenig zurück :( Deswegen nur nochmal das wichtigste ! Darf die KM in der Zeit mit dem Kind in Urlaub fahren, in der der Umgang zwischen Papa und Kind stattfinden müsste ? Und, kann ihre Anwältin das gerichtliche Urteil in Frage stellen und im den Umgang untersagen ? Danke nochmal !!! Lg

 
21 Antworten:

Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von Eule2000 am 24.08.2013, 11:12 Uhr

Mal anders gefragt: Was hast du dagegen, dass sie fährt? Dann fällt ein Umgang halt mal aus? Urlaube dauern ja oft 2 Wochen, da ist das immer schwierig mit Regelmäßigem Umgang. Zeug doch deinen Willen, indem du dich nicht mit solchen Kleinigkeiten aufhältst? Immer auf dem Rücken der Kinder, im Namen des Rechtes!

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von mirico11 am 24.08.2013, 11:46 Uhr

Hi, nein sie kann gerne Urlaub machen, das steht jedem zu. Aber wenn der Umgang dann ausfällt, ist 4 Wochen kein Kontakt, muss er darauf verzichten. Sie kann auch in den 2 Wochen fahren, wenn er seine Tochter nicht hat. Sie bietet ja auch keinen Ersatztermin an, das wäre natürlich auch eine Lösung ! Seh das nicht als KLEINIGKEIT ! Lg

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Re: klar darf jeder Elternteil mit

Antwort von fille am 24.08.2013, 11:49 Uhr

dem Kind in Urlaub fahren. Natürlich fällt dann mal ein Umgang mit dem anderen Elternteil aus. Ebenso ist es ja auch umgekehrt: ist der andere Elternteil mal mit dem Kind im Urlaub, dann ist es ja auch nicht zum Umgang bzw. zur üblichen Zeit wieder da.

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von Eule2000 am 24.08.2013, 12:06 Uhr

Doch, es sind Kleinigkeiten! Dass man sein Kind mal 4 Wochen nicht sieht hört sich grausam an, ist aber in der Realität nicht so schlimm! Wie sollen diese Kids mal als Erwachsene agieren.... Den Stress dazu macht man sich selbst! Da geht es immer nur ums Recht und um ich will aber. Hat mal jemand das Kind gefragt, ob es lieber in Urlaub fahren würde? Die meisten Kinder brauchen beide Elternteile nämlich gar nicht so zwingend, wie man gerne möchte! Dann fällt der Umgang eben aus, wieso Ersatz Termin? Mensch, Leute. Stellt euch nicht immer vor Euere Kinder würden leiden, wenn sie euch mal nicht sehen!

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Re: klar darf jeder Elternteil mit

Antwort von mirico11 am 24.08.2013, 12:09 Uhr

Okay, na dann muß mein Bruder auch mal nen Urlaub mit seiner kleinen ausschöpfen. Dann wärs ja auch in Ordnung. Sie will aber nicht, das er seine kleine sieht, das ist das Problem und er kann sich deswegen nur mit dem Gerichtsurteil wehren in dem die WE festgelegt sind :( Sie würde aus der Haut fahren, wenn er beantragt sie länger als eine Nacht zu haben. Aber das soll er mal machen ! Danke für die Info.

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Re: klar darf jeder Elternteil mit

Antwort von fille am 24.08.2013, 12:14 Uhr

Mit einem Gerichtsurteil, in dem wirklich die Wochenenden mit Datum festgelegt sind, sieht es aber schon anders aus. Ich bin da kein Experte, aber wenn das wirklich so festgelegt wurde, dann sollte er auf diesen Wochenenden bestehen, Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen, wenn die KM da nicht "mitmacht", event. Jugendamt?

Ich war oben vom "Normalfall" ausgegangen, dass jeder natürlich mal Urlaub mit dem Kind macht und der andere dann das Kind eben mal nicht sieht.

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von mirico11 am 24.08.2013, 12:16 Uhr

Das solltest du der Mutter sagen. Sie hällt sich an gar nichts. Regelungen finden nur über Anwalt und JA statt. Da ist das Kind am einen WE krank, im anderen im Urlaub, dann ist ne Hochzeit in der Familie....! Das kanns ja auch nicht sein und den Urlaub will ihr keiner nehmen. Hier ist die Mutter die, die es auf dem Rücken des Kindes austragen will, nicht mein Bruder, er hat sich bevor sie ihren neuen kennengelernt hat und man mit ihr noch reden konnte immer nach ihrem Terminplan gerichtet und er würde es auch gerne ohne Gericht...klären, aber da macht sie nicht mit !

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Re: klar darf jeder Elternteil mit

Antwort von mirico11 am 24.08.2013, 12:19 Uhr

Achso, okay. Ja, zu der ganzen Geschichte gehören die 2 anderen Beiträge unten von mir, aber ist viiiiel zu lesen. Lg

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von Eule2000 am 24.08.2013, 12:21 Uhr

Ich kenne ihre Seite nicht, deswegen bin ich immer skeptisch, wenn mir einer was erzählen will. Mein Ratschlag wäre einfach, er soll ihr einen schönen Urlaub wünschen, die fragen, ob oder wann er Kind haben kann. Nicht immer gleich mit Urteilen wedeln wenn man es erst (auch wenn es nicht danach aussieht) friedlich versuchen kann. Ich weiß nicht, was dein Bruder angestellt hat, dass sie so drauf ist. Meiner Erfahrung nach gibt es immer eine Gegenseite, die einen "Aha" Effekt auslöst.

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von mirico11 am 24.08.2013, 12:29 Uhr

Ja, das denk ich auch oft, wenn ich hier Beiträge lese, ob das alles so stimmt. Hier ist es so das sie seit sie einen neuen hat meinen Bruder loswerden will und der neue Papa sein soll, dazu ist ihr jedes Mittel recht. Zu der ganzen Geschichte gehören die beiden letzten Beiträge im Forum von mir, wenn du Zeit hast, kannst du sie ja mal lesen, aber es ist viiiiiel :)

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von bobfahrer am 24.08.2013, 13:01 Uhr

Während der Ferien die ja idR hälftig geteilt werden finden keine Umgangstermine statt. Und wenn sie im Urlaub sind kann der Umgang nicht stattfinden, wie denn auch. Nimm einfach dein Recht auf halbe Ferienzeit wahr und alles ist gut.

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Blöde Frage...

Antwort von shinead am 24.08.2013, 13:04 Uhr

... aber warum ist Dein Bruder hier nicht registriert?

Warum kümmerst Du Dich um Dinge, die Dich (gelinde gesagt) nix angehen?

Gib ihm die Internetseite, gib ihm noch ein paar andere (es gibt spezielle Papa-Seiten, es gibt 123recht.de, etc.) und dann lass' ihn selbst drum kümmern.

Hat er keinen Rechner oder keinen I-Net Anschluß? Dann wird es Zeit, dass er sich das besorgt! Er sollte seine Rechte kennen, die kann er wunderbar im I-Net nachlesen.

BTT:
>>Und, kann ihre Anwältin das gerichtliche Urteil in Frage stellen und im den Umgang untersagen ?

Zu 1) ja, das ist ggf. sogar ihr Job, wie es auch ggf. der Job des Anwalts Deines Bruders ist.
Zu 2) nein, das kann sie nicht so einfach. Da müsste schon Gefahr in Verzug sein.

Generell würde ich Deinem Bruder zu einer/m bissigeren Anwältin/Anwalt raten, der auch mal eine Klage gegen die KM wegen Umgangsvereitelung anstrengt.

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Re: klar darf jeder Elternteil mit

Antwort von bobfahrer am 24.08.2013, 13:04 Uhr

Soso, aus der Haut würde sie fahren!

Das geht auch vorbei. er sollte sich mal über seine Rechte informieren, sich eine gute Familien-Anwältin suchen (ja- eine Frau!) und ganz klare Ansagen machen und diese zur Not auch einklagen. Inkl. Mediationsangebot.....

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Re: Blöde Frage...

Antwort von bobfahrer am 24.08.2013, 13:07 Uhr

So sieht´s aus.

Er soll sich selber hier anmelden wenn es ihm wichtig ist und auch ich rate zu einer Anwältin die mal die Zähne zeigt.

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von bobfahrer am 24.08.2013, 13:09 Uhr

Ich denke nicht das Eule die richtige ist um dich zu beraten....

Da gibt es bessere hier!

Ich bin dann mal weg!

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Re: Urlaubsrecht als Alleinerziehender ?

Antwort von Eule2000 am 24.08.2013, 13:17 Uhr

Weil es generell so sinnvoll ist, sich anonym im Internet Rat zu suchen Ich bin immerhin so intelligent hier nur 10 Prozent aller Geschichten zu glauben, die ich im RuB lese.

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Re: Blöde Frage...

Antwort von mirico11 am 24.08.2013, 13:28 Uhr

Ja, da habt ihr Recht, ich hab ihm das auch schon gesagt, das es im Internet sooo viel gibt, er sollte sich echt mal hier anmelden. Ich stelle hier deswegen die Fragen, weil ich so fassungslos über das Verhalten der KM bin und sie damit offensichtich durchkommt, das macht mir große Sorgen und bereitet mir mittlerweile schon schlaflose Nächte. Wo findet man so einen Anwalt ?. Ich selbst hab hier schon 3 verschiedene durch und keiner hat mir bisher was gebracht, obwohl ich voll im Recht bin, da geht es um Unterhalt vom KV an mich, den das Jugendamt einbehalten hat, obwohl sie es an mich weiterleiten müssten und kein Anwalt hier möchte mit mir gegen das JA vorgehen!!! Naja, andere Sache, aber soviel zum Thema guter Anwalt :( Lg

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Re: Blöde Frage...

Antwort von shinead am 24.08.2013, 13:51 Uhr

Lass ihn das klären! Ein Stück weit kommt die KM damit durch, weil er die Rechtslage nicht kennt und seinem Rechtsanwalt nicht sagt, was er machen soll!
Er zahlt seinen Rechtsbeistand! Das sollte er auch "raushängen" lassen. Tut er es nicht, ist ihm die Bequemlichkeit offensichtlich wichtiger als der Umgang.

Zu Deinem Anwaltsproblem: Bespreche VOR Mandatserteilung, was der RA für Dich tun kann und verlange einfach, dass er Zähne zeigt. Ja, du machst Dich dann beim JA unbeliebt, was aber egal ist.
Schau mal in den Nachrichten Deiner Umgebung, ob es einen RA gibt, der schon gegen das JA geklagt hat. Findest Du da nichts, ruf' mal bei der Lokalredaktion an und frag nach. Wenn ein RA erst einmal ein Amt gefressen hat, dann hat er Spaß bei der Sache es wieder zu tun.

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So weit kann es mit deiner Intelligenz nicht her sein....

Antwort von bobfahrer am 24.08.2013, 14:01 Uhr

...hab ich doch schon lange nicht mehr so viele Dummheiten gelesen, und das in nur zwei Postings von dir!

A:
Dass man sein Kind mal 4 Wochen nicht sieht hört sich grausam an, ist aber in der Realität nicht so schlimm! Wie sollen diese Kids mal als Erwachsene agieren.... Den Stress dazu macht man sich selbst! Da geht es immer nur ums Recht und um ich will aber. Hat mal jemand das Kind gefragt, ob es lieber in Urlaub fahren würde? Die meisten Kinder brauchen beide Elternteile nämlich gar nicht so zwingend, wie man gerne möchte! Dann fällt der Umgang eben aus, wieso Ersatz Termin? Mensch, Leute. Stellt euch nicht immer vor Euere Kinder würden leiden, wenn sie euch mal nicht sehen!

B: ... er soll ihr einen schönen Urlaub wünschen, die fragen, ob oder wann er Kind haben kann. Nicht immer gleich mit Urteilen wedeln wenn man es erst (auch wenn es nicht danach aussieht) friedlich versuchen kann. Ich weiß nicht, was dein Bruder angestellt hat, dass sie so drauf ist....


Vollkommen unerheblich ob du die Geschichte glaubhaft findest, es sind die falschen Antworten, ganz einfach.


Ich glaube hier im AE oft auch nicht alles, aber wenn nicht halt ich mich raus.

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Re: Blöde Frage...

Antwort von bobfahrer am 24.08.2013, 14:06 Uhr

Und ein Stückweit kommt sie auch damit durch weil das Brüderle selbst nicht richtig in die Gänge kommt und / oder keinen Arsch in der Hose hat um sich mit der KM anzulegen. Er hat doch nichts zu verlieren, im Gegenteil. Macht sie so weiter, werden Vater und Kind den Kontakt wohl nicht mehr lange halten können. Er kämpft ja nicht nur für sich, sondern auch für das Kind das ja von der KM auch um seine Rechte betrogen wird - unwissentlich natürlich. Ich sehe ganz klar das die KM eine Entfremdung einfädelt und das muss er schnellstens unterbinden.

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Re: So weit kann es mit deiner Intelligenz nicht her sein....

Antwort von Eule2000 am 24.08.2013, 14:32 Uhr

Ja, es lebt sich schön in Seifenblasen, ich weiß. Wer entscheidet denn, ob das richtig oder falsch ist?

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