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Geschrieben von pascalundmama am 15.06.2008, 17:57 Uhr

nun will er weg und was ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht

Am Mittwoch hat mir mein (Noch-)Mann mal so nebenbei erzählt, das er ab 01.Juli in Dänemark arbeiten wird.
Er will versuchen unseren Kleinen (4J.) alle zwei Wochen zu sehen, was ich doch sehr bezweifel.
Erst will er das Kind dreimal die Woche sehen, macht mir die Hölle heiß und nun das.
Dazu kommt noch, das er Pascal immer Montag und Mittwoch immer von Kiga abgeholt hat. Nun muss ich die Abholung unseres Sohnes für Montag und Mittwoch noch organisieren, da der Kiga nur bis 14:00 Uhr geöffnet hat und ich ja arbeiten muss.
Zum Glück habe ich schon vorgesorgt und ab August einen anderen Kiga gefunden der länger auf hat.

Weiß einer von Euch ob ich in so einem Fall das alleinige Sorgerecht beantragen kann, falls er in DK bleibt.

 
7 Antworten:

Re: nun will er weg und was ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von Pamo am 15.06.2008, 18:05 Uhr

Wie außerordentlich ätzend!

Rechtlich kann ich dir nichts zum alleinigen SR sagen, doch die Logik gebietet dass er sich durch einen selbstgewählten Wegzug vom Kind in dieser Hinsicht selber disqualifiziert.

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Re: nun will er weg und was ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von +emfut+ am 15.06.2008, 18:59 Uhr

Mein Ex-Mann lebt in London und läßt sich alle 6 Monate mal blicken.

Bisher fand noch keiner, daß das ausreicht, um das ASR zu bekommen.

Und, mal ehrlich: Wir sind seit 2004 getrennt und kürzlich habe ich die zweite Situation gehabt, wo ich aufgrund des GSR seiner Unterschrift bedurfte. Es ist ja nicht so, daß man das alle naslang braucht.

Was ärgert Dich so an seinem Wegzug?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: nun will er weg und was ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von pascalundmama am 15.06.2008, 21:32 Uhr

Ärgern tut mich folgendes, wenn ich mich still verhalte und es dem Herren genehm ist, wird er dann auch Unterhalt für das Kind zahlen.
Wenn er aber der Meinung ist, das ich zu aufmüpfig bin will er sich ganz aus dem Staub machen. (lt.seiner Aussage am Mittwoch).
Also immer schön den Mund halten.

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Re: nun will er weg und was ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von +emfut+ am 15.06.2008, 21:35 Uhr

Das ist eine leere Drohung. Unterhalt ist mindestens EU-weit, gerne auch weltweit einklagbar.

Gruß,
Elisabeth.

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P.S.

Antwort von +emfut+ am 15.06.2008, 21:36 Uhr

Und außerdem: Was würde das alleinige Sorgerecht daran nun wieder ändern?

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Re: nun will er weg und was ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von pascalundmama am 15.06.2008, 21:45 Uhr

Wenn er sich aus dem Staub macht, wie soll ich dann an eine Unterschrift von Ihn rankommen?????
Für eine leere Drohung halte ich das nicht, da mein Mann in letzter Zeit Seiten an sich gezeigt hat, die ich in den ganzen 15 Jahren unserer Ehe nicht zu Gesicht bekommen habe.
Morgen werde ich das Jugendamt über seinen Umzug informieren, er kommt nämlich nicht auf die Idee. Dann werde ich vielleicht schlauer.

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Re: nun will er weg und was ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht

Antwort von topsie am 16.06.2008, 19:14 Uhr

also erstmal ist unterhalt nicht EU weit einklagbar...das weiss ich aus erfahrung, unser vater lebt ja auch nicht in deutschland.
allerdings weiss ich nicht, wie das in dänemark gehandhabt wird.

das er wegzieht ist blöd, sicher auch für die kinder, würde mich also auch ärgern, zumal es ja gut eingespielt war bei euch.
letztendlich ist es aber sein leben und seine entscheidung.
nur ich kann sagen, ich würde im leben nicht so weit von meinem kind weggehen...muss jeder selber wissen.

nur alleiniges sorgerecht darum einfordern kannt du vergessen. er hat es nunmal und es spricht ja kein ernsthafter grund dafür, es ihm wegzunehmen.
zumal du ihn dann sicherlich auch mehr als sauer machst und krieg anzettelst den du nicht gewinnst.
denn wäre er alkohol süchtig, brtual oder sonstiges, das wären gründe, aber ich denke ein wegzu ist kein gruns, zumal er das wg., der arbeit macht, wie du schreibst.

trotz allem drücke ich die daumen, das er wiklich oft kommt und seine kinder sieht!

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