Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Madleen1974 am 30.01.2010, 14:06 Uhr

Neue Unterhaltsrerhöhung

Seit mitte Januar gibts eine neue Unterhaltserhöhung und die Männer müssen mehr bezahlen. Statts 240€ 272€
Meine Ex bräuchte rein rechnerisch nur einen Teil zahlen, weil er die Lohnsteuerklasse 1 hat.

Er müsse nun mehr arbeiten gehen was er nicht möchte, kann ich ein Wenig verstehen, nun will er das selbe zahlen wie bisher, der alte Mindestsatz. Nun ist es so, das ich mich einverstanden erklären müßte , das er den alten Mindestsatz weiterzahlen darf damit er sich kein anderen JOB SUCHEN MUSS

Ich bekomme einen Teil noch ALG 2 die Kids bekommen Kinderwohngeld.
Wird der Unterhalt noch mit in ALG 2 reingerechnet obwohl die Kids Kinderwohngeld bekommen?

Bekomme ich Ärger wenn ich da zustimme von der Arge? Die Kids bekommen doch sowieso Kinderwohngeld€.
Er kann defintiv weniger als den Mindestsatz zahlen.

Auch wenn ich den Kerl hasse wie die Pest aber irgendwie muss man trotdem

L.G

 
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