Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 18.08.2016, 21:29 Uhr

Nee NussNou

Nach der neueren Sichtweise steht es beiden Eltern gleichberechtigt zu die elterliche Sorge auszuüben.

Hat auch heutzutage immer noch nichts mit dem Umgang zu tun.
Für das Kind "zu sorgen" bedeutet natürlich auch Umgang zu haben damit man weiß worüber man entscheidet, welche Belange des Kindes eine Rolle spielen etc.

Und wenn es schon mehrere (?) Gespräche beim Jugendamt gab: wunderbar, er zeigt ja seinen Willen, insbesondere wenn ER die Gespräche initiiert hat.

Ein krankes Kind per se stellt keine Hinderung im Umgang dar, einen Schnupfen oder Husten inkl. leichtem Fieber oder Durchfall kann ein Kind auch beim KV auskurieren sofern dieser den Umgang entspr. anpasst (und nicht volles Programm macht).
Sollte das Kind transportunfähig sein, ist es sicher beim Arzt vorstellig geworden, dann gibt es auch ein Attest...
und die Krankheit der Mutter darf schon gar kein Grund sein, eher im Gegenteil...

Gruss

D (getrennt mit freiwilligem GSR)

 
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