Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NussNou am 19.08.2016, 8:09 Uhr

Nee NussNou

Heißt aber nicht, dass man GSR nur noch formal beantragen braucht und gut ist. Da werden bestimmte Voraussetzungen geprüft, falls es einen Widerspruch gibt. Wenn das Kind den KV kaum kennt, ist das ein guter Grund gegen GSR. Ihr habt freiwilliges GSR? Gut für Euch. Wenn der betreuende Elternteil es nicht will, ist die Sachlage aber nunmal anders. "Interesse zeigen" reicht da nicht, das ist bloß Voraussetzung für den Umgang und da reicht inzwischen eine mündliche Bekundigung, selbst wenn man sich vorher 10 Jahre lang nicht blicken lassen hat.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es NICHT um Schuldzuweisungen geht. Für einige Leute scheint das Motto zu sein, wenn die KM so böse ist, bekommt der KV Recht. So einfach ist das aber nicht. Wenn das Kind gar nicht mit seinem Vater mit will, weil es ihn kaum kennt, wird niemand verfügen, dass es mit Gewalt dazu gezwungen wird, und das ist zum Wohle des Kindes. Da muss erstmal eine Anbahnung stattfinden und ganz klar regelmäßiger Kontakt.
Der KV weiß, wer er ist, aber ein 3jähriger hat nicht automatisch magisches Wissen darüber oder eine innere Bindung zu jemanden, dem es weniger als einmal im Monat sieht.
Wenn die KM das verursacht hat, ist das natürlich nicht in Ordnung und die Situation erscheint ungerecht, aber Gerechtigkeit ist in solchen Fällen nunmal nicht immer das Beste für das Kind, schon gar nicht, wenn es mit dem Holzhammer durchgesetzt wird.

 
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