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Geschrieben von ratlos... am 02.12.2010, 12:37 Uhr

mal vallies frage aufgreif...Kindvsater schwer krank, wie erfährt es das kind?

eigentlich wollte ich noch etwas warten, aber vallie stellte die frage eben unten und mich beschäftigt es aus aktuellem anlass leider selbst

der Kindsvater teilte mir gestern (bezüglich der Wochenendeplanung mit kind sehen etc.) mit, er sei schwer erkrankt (herz), wäre in ärztlicher behandlung, irgendwas von elektroschocks und kurz vorm schlaganfall. Op stünde bevor. konkretes weiß ich leider nicht.
Da ich befürchte, er wird mir keine genaueren angaben mitteilen, weiß ich nicht, was und ob und wieviel ich meinem kind darüber sagen kann. es geht mir nahe, dass der kindsvater so krank ist / bzw. sich der zustand so drastisch vercshlechtert hat und ich würde mich gern anbieten. als was... keine ahnung. als gesprächspartnerin bin ich vermutlich die falsche (unser "alltägliches Kommunikations-" verhältnis ist gespannt bis schlecht). er hat keine freunde. lebt in einer anderen stadt.
davon abgesehen habe ich angst - was passiert, wenn es komplikationen gibt? die scheidung läuft, ist aber noch nciht durch. wozu bin / wäre ich verpflichtet? was habe ich für (informations)rechte / pflichten? wir sind seit anderthalb jahren getrennt.
Worst case: der vater stirbt. werde ich das erfahren? wann? wie?

DIe generelle Frage ist, werde ich überhaupt irgendwie über den gesundheiszustand des kindsvaters informiert, wenn er es nicht selbst tut (er ist ein meisterlicher verdränger und alles-alleine-könner, er wirdmich vermutl. nicht informieren)? Wie soll unser kind damit umgehen...wenn er nicht weiß, dass der vater krank ist...sie sahen sich i.d.r. alle vierzehn tage am wochenende, regelmäßiger telefonkontak besteht nicht,d a sich der vater häufig nicht meldet.was mache ich bloß?

Weiß jemand ( evtl. aus erfahrung) wie das rechtlich geregelt ist? habt ihr anregungen / ideen? wie würdet ihr vorgehen, wenn der vater kaum informationen rausgibt?

(nicht falsch verstehen, ich kann mir schon denken, dass es ihm unangenehm ist,. mir darüber etwas mitzuteilen...aber ich denke da an unser kind (fünf Jahre)...er sollte schon wissen,d ass papa krank ist und ihn ggf. auch besuchen können / dürfen. gerade wenn es eine schweriwegende erkrankung sein sollte!)

liebe grüße,

ratlos...

 
12 Antworten:

ergänzung....

Antwort von ratlos... am 02.12.2010, 12:40 Uhr

...krass, da wars schon die vergangenheitsform. also sie SEHEN sich i.d.r. alle vierzehn age, manchmal auch unregelmäßiger. jetzt soll der umgang wegen seiner krankheit ersteinmal ausfallen.

sorry, bin durcheinander

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Re: mal vallies frage aufgreif...Kindvsater schwer krank, wie erfährt es das kind?

Antwort von minimann am 02.12.2010, 12:43 Uhr

rechtlich weiß ich jetzt nicht. aber wenn er stationär ist, kann er entscheiden, ob auskunft erteilt werden darf oder nicht. er müßte eine telefonnummer angeben, wenn er das möchte. bei der anamnese wird er auch gefragt, ob verheiratet, geschieden, etc.
wenn er nichts angibt, wird eigentlich auch nach den angehörigen gesucht.
frag ihn doch mal, ob er dich als angehörige angibt.

elektroschock wird eine cardioversion sein. schlaganfall könnte eintreffen, wenn gewisse erkrankungen bestehen bzw. nicht beseitigt werden. "KURZ VOR einem schlaganfall" gibt es nicht.

lg

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Re: nachtrag...

Antwort von minimann am 02.12.2010, 12:44 Uhr

"wenn er nichts angibt, wird eigentlich auch nach den angehörigen gesucht"


---> falls schlimmeres eintrifft...

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@minimann

Antwort von ratlos... am 02.12.2010, 12:46 Uhr

danke für deine schnelle reaktion..

die herzprobleme besehen schon länger, es gab vor zehn jahren auch eine vorerkrankung inklusive operation und langer reha. weil da etwas "nachgebessert" werden muss, steht schon lange die weitere op an, die aber noch nicht durchgeführt wurde udn aufgrund des derzeit schlechten zustands wohl gerade auch nciht durchgeführt werden kann. deswegen "kurz vor". so habe ich mir das jedenfalls zusammengereimt. also: es besteht die gefahr dass.
ich werde ihn darum bitten, mich da anzugeben im krankenhaus. keine ahnugn, ob er das dan auch macht.

dank dir

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Re: @minimann

Antwort von minimann am 02.12.2010, 12:49 Uhr

muß nun leider los... schau aber die tage wieder rein, falls du noch etwas wissen möchtest.

lg

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Re: mal vallies frage aufgreif...Kindvsater schwer krank, wie erfährt es das kind?

Antwort von Pamo am 02.12.2010, 15:03 Uhr

Der KV kann selber entscheiden, wem er was sagen will, dafuer gibt es die aerztliche Schweigepflicht. Falls er stirbt, wirst du als Ehefrau benachrichtigt.

Ueber die Schwere der Krankheit und seine vagen Schilderungen wuerde ich versuchen, mir so wenig Gedanken wie moeglich zu machen. Fuer das Kind ist das irrelevant weil unverstaendlich, ich wuerde da keinesfalls ins Detail gehen, sondern lediglich sagen, dass der KV krank ist und du das Kind wissen lassen wirst, wenn du mehr erfaehrst.

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Re: mal vallies frage aufgreif...Kindvsater schwer krank, wie erfährt es das kind?

Antwort von Suka73 am 02.12.2010, 15:17 Uhr

das habe ich mich auch schon oft gefragt. Angeblich hat ja der KV seine Lebensversicherung aufs Kind umgeschrieben, sprich, dass dieser erbberechtigt und somit Auszahlungsempfänger ist. Ich denke, hier gehts dann über die Versicherung.

Ansonsten könnte ich mir, im Todesfall z.B., vorstellen, sofern keine weitere Familie da ist, dass die übers Finanzamt anfangen zu wühlen und das Kind steht ja auf der Lohnsteuerkarte.

Ich würde versuchen den KV dahingehend anzusprechen, ob er Dich bzw. das Kind nicht informieren kann, wie es ihm geht.

LG Sue

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Re: mal vallies frage aufgreif...Kindvsater schwer krank, wie erfährt es das kind?

Antwort von +emfut+ am 02.12.2010, 19:12 Uhr

Meiner Erfahrung nach ist man da schon auf den Goodwill des Umfeldes angewiesen. Wobei es unter Umständen anders ist, wenn man verheiratet war und/oder mit dem KV das Sorgerecht teilt.

Fall aus meinem Bekanntenkreis:
Trennung vor der Geburt, SR liegt bei der Mutter, Vater zahlt nach kurzem Kampf vor Gericht regelmäßig über das Jugendamt, Kontakt besteht nicht.
Der Vater wurde schwer krank. Mitgeteilt wurde das der KM von der neuen Frau. Als der Vater schließlich starb, wurde das Jugendamt von der Erbin (der 2. Frau) in Kenntnis gesetzt, daß der Unterhalt in Zukunft ausbleibt und warum. Irgendwann rief sie dann auch die KM an und informierte sie über den Tod des KV. Das JA hat die KM von sich aus nicht informiert - wobei es natürlich sein kann, daß die Information durch die Erbin vom JA veranlaßt wurde. Die erste "offizielle" Information kam dann bei der Eröffnung des Testaments - Wochen nach dem Tod.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: mal vallies frage aufgreif...Kindvsater schwer krank, wie erfährt es das kind?

Antwort von shinead am 02.12.2010, 19:18 Uhr

Ich würde mit dem Vater mal darüber sprechen, wie man dem Sohn die Situation erklären kann. Ich würde das meinem Kind gerne selbst sagen, vielleicht will er das nicht, klären müsste man das eben.

Zur Auskunft:
Solange er für Dich die Auskunft nicht sperrt bist Du bis zur Scheidung die Ehefrau und erhälst Auskunft.
Wenn Du Angst hast, dass er Dir die Auskunft verweigern lassen könnte, sprich ihn darauf an! Und erläutere ihm Deine Beweggründe: das Du dem Kind bescheid geben möchtest wenn es ihm besser geht, etc.

Auch das Hilfeangebot (einkaufen, putzen, waschen oder so) würde ich einfach unterbreiten. Wenn er es ablehnt - gut.

Gruß
Corinna

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vielen dank für eure beiträge

Antwort von ratlos... am 02.12.2010, 21:25 Uhr

Ich werde einfach nochmal konkret nachfragen ob er dazu bereit ist, mich / seinen Sohn zu informieren. Wenn nicht, was er sich dann vorstellt.
Die hIlfsangebote werde ich (soweit realisierbar, zwischen unseren Wohnungen liegen ca. 400km) einfach unterbreiten, dann habe ich es gesagt.
Die andern sich nun ergebenden Probleme (er wird das Geld für Dezember nicht / nicht rechtzeitig überweisen [können], ich müsste ihm eigentlich scheidungsspezifische unangenehme Schreiben zustellen lassen) werden sich auch noch lösen lassen. Obwohl ich wirklich zögere, ihm nun in diesem Zustand (herzkrank) unangenehme Anwaltspost zu schicken. Würdet ihr das machen?!

Vielen Dank für alle Antworten...das was Elisabeth beschrieben hat, erschien mir im ersten Moment bei diesem mitteilungsfreudigem Mann leider als das wahrscheinlichste Szenario...

lg

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Re: vielen dank für eure beiträge

Antwort von shinead am 03.12.2010, 8:07 Uhr

Ist es zwingend notwendig die Post innerhalb der nächsten Wochen / Monate zu verschicken?
Wenn ja: Rede vorher mit ihm.
Wenn nein: Kommando an den Anwalt, dass keine Post ohne Rücksprache mit Dir geschickt wird.

Allerdings wird die Post irgendwann fällig werden. Kannst Du vielleicht den Inhalt mit ihm so klären? Ohne Anwalt?

Gruß
Corinna

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@shinead

Antwort von ratlos... am 03.12.2010, 13:13 Uhr

Einiges werde ich vermutl. aufschieben können, aber nicht "ewig", das es um finanzielle ANgelegenheiten geht und ich sonst Geld-Probleme bekomme. Ist leider so. Deswegen will ich die SCheidung so schnell wie möglich durchkriegen, denn noch ist er mir unterhaltspflichtig, was unsere SItuation verschärft, da läuft nicht alles regelmäßigund es ist natürlich immer zusätzlicher Konfliktstoff. Nach der Scheidung wäre das zumindest schon besser, weil die Unterhaltspflicht mir gegenüber wesentlich reduziert wäre / bzw. ganz entfiele.
Wir können kaum vernünftig miteinander sprechen,die Klärungsversuche ohne Anwalt münden in Anschuldigungen / Drohungen etc. Das will ich nicht mehr.
Lg und danke

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