Geschrieben von WurmsMama am 29.10.2009, 21:00 Uhr |
Lohnsteuerklasse
Hallo,
kennt sich jemand mit Lonsteuerklassen /-karten aus? War heute beim Amt, um meine Karte ändern zu lassen. Habe vor einem Monat meinen Sohn entbunden. Wohne allein und habe alleiniges Sorgerecht. Hatte vorher Klasse 1 und nun bin ich Klasse 2. Man hat ein halbes Kind auf meiner Karte eingetragen. Kann ich meinen Soh nicht auch ganz auf meiner Karte eintragen lassen oder geht das nicht? Wie ist das bei Euch?
LG Anne
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von berita am 29.10.2009, 21:16 Uhr
Meines Wissens geht das nur, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, ansonsten hat er ein Recht auf "das halbe Kind".
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von eternity am 29.10.2009, 21:36 Uhr
Nein, das halbe Kind bleibt auch wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt.
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von ElseK am 29.10.2009, 22:08 Uhr
Schließe mich eternity an,bei mir hat niemand gefragt, ob er zahlt...
LGElse
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von Thaga am 29.10.2009, 22:15 Uhr
meine letzte Info war, daß, wenn er nicht zahlt, es beim Finanzamt beantragt werden kann...
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von Danie1710 am 30.10.2009, 2:25 Uhr
Mein Ex-Mann zahlt auch keinen Unterhalt und ich habe meine Tochter ganz auf meiner Steuerkarte und meinen Sohn (anderer Vater) halb.
Du mußt aber zum Finanzamt hin und das ändern lassen. Das machen die nicht von sich aus.
Ich habe den Bescheid mitgenommen, daß ich Unterhaltsvorschuß bekomme. Es wurde auch gleich geändert.
Trotzdem muß ich jedes Jahr wieder hin, um es neu zu beantragen - es wird nicht grundsätzlich auf der SK geändert.
LG
Danie
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von Leena am 30.10.2009, 8:59 Uhr
In so einem Fall wird bei einem echten Alleinerziehenden mit Kind grundsätzlich automatisch bei Erstellung der Lohnsteuerkarte die LSt-Kl. II und 0,5 Kind eingetragen.
Wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht zu mind. 75% erfüllt, dann KANN der erste Elternteil beim Finanzamt einen Antrag stellen, auf die LSt-Karte das komplette Kind eintragen zu lassen. Der Antrag muss aber jedes Jahr neu gestellt werden (und entsprechend Verhältnisse überprüft).
Im übrigen kann die Unterhaltspflicht auch durch Betreuungsunterhalt geleistet werden, es ist nicht zwingend Bar-Unterhalt erforderlich.
Re: Lohnsteuerklasse
Antwort von WurmsMama am 30.10.2009, 19:22 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antworten.
Dann ist das mit 0,5 Kind wohl korekt, denn er zahlt Unterhalt.
LG Anne
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