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Geschrieben von Innervision am 22.01.2022, 10:50 Uhr

Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Hallo zusammen,

Mein Gewissen plagt mich...

Ich habe mich beim Jugendamt und auch bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, meine Rechte kenne ich also.

Die Situation ist folgende:
Ich lebe seit 1. Quartal 21 mit meinem damals 2 jährigen Kind alleine. Wir führen das Residenzmodell, also alle 14 Tage 2 Übernachtungen beim Vater. Dazu sieht der Vater ihn 2 fixe Tage unter der Woche für je 3 Stunden. In Krankheitsphasen des Kindes springt er auch schonmal ein, so dass ich arbeiten kann. Darüber hinaus kann er sein Kind jederzeit sehen, wenn er möchte.

Dies führte in der Vergangenheit zu Auseinandersetzungen, da er der Meinung ist, dass wir ein unechtes Wechselmodell hätten - was defacto nicht so ist. Eher kann man hier vl noch vom erweiterten Residenzmodell sprechen. Er findet es ungerecht, dass er 100 % Unterhalt zahlen muss und ich aber nicht zu 100% die Betreuung übernehme. Grundsätzlich ist er auf der Beziehung ebene, abseits des Finanziellen, ein sehr toller Vater und hat auch eine sehr gute und innige Beziehung zu unserem Kind.

Ich wollte Ruhe haben, weil mich die ständigen Diskussionen ums Geld stark belasten und anspannen, sich das wiederum auf unser Kind auswirkt. Ich wäre ihm 1 bis 2 Unterhaltsstufen entgegen gekommen. Zudem, betreut er das Kind im Krankheitsfall, wurde er die Essenspauschale, die ich ansonsten an die Kita zahle, bekommen. Auch den zu zahlenden Mehrbedarf wollte ich ihm erlassen. Soweit ist es aber nicht gekommen...

Der Kindsvater ist Beamter und hat gut verdient, so dass nach DDT die Stufe 7 zu zahlen war. Mittlerweile hat er seine Stunden reduziert und arbeitet nur noch Teilzeit und ich erhalte Stufe 4.
er hat vor sich zum Sommer des a Jahres aus seinem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen. Dann wird er 2 bis 3 Monate gar kein Einkommen haben. Diese Monate könne ich ja aus seinem üppigen Unterhalt der Vormonate beschreiten, oder Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, so seine vorläufigen Ideen. Ich solle mich mal beim JA informieren.. Nach dieser Zeit hat er geplant ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen und sich selbständig zu machen. Es ist dann mit Kindesunterhalt von Stufe 0 (also Unterhaltsvorschuss über das Jugendamt) bis Stufe 2 zu rechnen. Vielleicht wird es die kommenden Jahre steigen, das ist jedoch aktuell nicht absehbar.

So, nun stehe ich hier und weiss nicht was ich tun soll..

Ich unterstütze ihn auf seinem Weg in die Selbständigkeit, denn meine Werte sind so, daß Geld nicht das wichtigste ist, man machen soll, was einen erfüllt.

Auf der anderen Seite sehe ich, wie die Chancen auf ein sorgenfreies und chancenreiches Leben für unser Kind durch seine Selbstverwirklichung stark gemindert werden.

Ich selbst bin gut ausgebildet und habe einen angemessenen Verdienst, kann auf Grund meiner Lebenssituation jedoch nicht VZ arbeiten, zudem sind in meiner Branche viele Jobs von den Arbeitszeiten flexibel gestaltet... Was letztlich Wochenendsarbeit oder Nachmittags/Abends bedeutet. Das geht mit Kleinkind nicht - einen Babysitter (Familie haben wir keine vor Ort) zu organisieren möchte ich nicht, dann sehe ich mein Kind ja noch weniger.. aktuell arbeite ich in einem befristeten Projekt, ob es ab Sommer weiter geht oder ich mich arbeitssuchend melden muss, ist gerade unklar.

Auch bin ich für den Kindsvater vom Westen in den Osten gezogen und möchte nun nicht zurück, weil ich unser Kind von seinem Vater nicht über 100e Km entfernen möchte. Mit seiner Untetnehmensübernahme ist er dann auch im Osten gebunden. Im Westen verdiene ich bei gleicher Tätigkeit bis zu 1000 Euro brutto mehr! Hier im Osten also entsprechend weniger.

Finanzielle Sicherheit und auch Unabhängigkeit sind mir wesentliche Punkte.

Ich Weiss, dass mir und unserem Sohn die Unterhaltsstufen 7 zusteht, dass ich es einklagen kann und recht bekommen werde.

Aber wenn ich diesen Weg gehe, habe ich das Gefühl, dass ich dem Kindsvater Steine in den Weg lege, seinen Traum zu leben. Zudem wird es wieder zu Anspannungen und Streitigkeiten führen (.. Ja, auch die werden sich nach dem ersten Peak auch irgendwann legen..).

War vielleicht schonmal jemand in einer ähnlichen Situation?

Aktuell kann ich mit weniger Unterhalt gut haushalten, aber was bringt die Zukunft...? Und Kinder werden teurer... Wir wollten unser Kind auf eine Privatschule geben.. Das werde ich mir vom Mund absparen müssen, wenn es bei Unterhaltsstufe 2 dauerhaft bleibt... Was ist mit Hobbys, die gelduntensiv sind?.. etc... Und... Inflation ist gerade bei rund 5 Prozent.. Das Leben wird ja nicht günstiger.

Dazu kommt noch, dass ich nicht wirklich an den Erfolg seiner Selbständigkeit glaube..

Alles Gründe den KindesUnterhalt titulieren zu lassen oder einzuklagen.. Aber wie soll er das dann überhaupt zahlen..?? zerstöre ich damit am Ende sein Leben? seinen Traum?

Das sind meine Gewissensbisse.

Achso... vl noch wichtig. Hätten wir kein gemeinsames Kind, hätte ich sicher keinen Kontakt mehr zum Kindsvater - da wird also nichts mehr entstehen zwischen uns ;)

Dennoch bin ich für ein faires Miteinander auf Augenhöhe.

Danke, wenn du bis hierher gelesen hast und danke, wenn du mir deine Gedanken zu meiner Situation da lässt

Innervision

 
10 Antworten:

Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von Pamo am 22.01.2022, 17:43 Uhr

Er reduziert sein Einkommen bewusst auf Kosten seines Kindes? Ich sag mal besser nicht, was ich davon halte.

Du kannst sein Gefühl, dass er immer und immer zuviel geben muss nicht auflösen. Denn es reicht ihm ja immer noch nicht.

Ich würde den Unterhalt sofort titulieren lassen - bevor er sein Einkommen NOCH weiter senkt!
Erzählen würde ich ihm: "Ich möchte, dass du gerecht behandelt und keinesfalls ausgenutzt wirst. Deswegen möchte ich, dass der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle tituliert wird. Wenn du möchtest und kannst, dann kannst du natürlich weiterhin noch etwas drauf legen. Aber wir zwei müssen die Sachlage aus Fairnessgründen dir gegenüber formal klären lassen."

Ich hoffe, er kommt dir mit seinen Berufsexperimenten nicht zuvor.

Umziehen mit Kind und in den Westen gehen kannst du ohne seine Zustimmung nicht.

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von Pamo am 22.01.2022, 17:45 Uhr

PS: Ich glaube nicht, dass du die Stufe 7 zurück klagen kannst. Er hat Tatsachen geschaffen und du hast dich nicht gewehrt.

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von Phila83 am 22.01.2022, 19:49 Uhr

Du lässt dir vom KV ganz schön auf der Nase rumtanzen und in die Buhmannecke stellen.
Bin bei Pamo. Titulieren lassen, aber ganz flott!
Der Mann hat ein Kind, für das er Verantwortung trägt.
Wir sind nicht bei "Wünsch Dir was", sondern bei "So isses!".
Du und euer Kind tragt nicht die Verantwortung für die Erfüllung seiner Träumereien.
Lass Dir verdammt noch mal nicht das Gefühl einflüstern, Du wärst verantwortlich.
Das bist du nicht!

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von Schnegge89 am 23.01.2022, 11:22 Uhr

Wenn er grundsätzlich ein sehr engagierter Vater ist, kann das einklagen aber auch dazu führen, dass er das Wechselmodell anstreben möchte um Geld zu sparen. Da musst du wissen, ob das für dich in Ordnung wäre. Dagegen spricht aber wiederum, dass er in absehbarer Zeit sowieso keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen müssen wird und durch die angestrebte Selbstständigkeit weniger Zeit haben wird.

Also ja, ich würde es auch titulieren lassen.

Und einfach so weit weg ziehen kannst du ohne seine Zustimmung sowieso nicht.

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von Pamo am 23.01.2022, 13:23 Uhr

Ich ändere meinen Rat:

Wenn ihr so ein gutes Verhältnis habt, dann mach erst mal nichts, bevor du nicht sein Einverständnis für den Umzug in den Westen hast. Zieh schnell und tritt den besser bezahlten Job an. Wechselmodell ist damit nicht mehr möglich.

Und dann lässt du seinen Unterhalt titulieren.

Davon hast du mehr raus und deine Freiheit.

Er hat seine eigenen beruflichen Wünsche genau im Auge. Tu du dasselbe.

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von desireekk am 23.01.2022, 18:07 Uhr

Hallo,

Ich kann gut verstehen wo du stehst, ich fahren genau den gleichen Punkt.

Jetzt im Nachhinein kann ich dir sagen: er hat dich ganz schön gut im Griff, dein Ex.
Fakt ist: es gibt Gesetze an die Ehe, du und auch das Kind sich zu halten haben.
Dazu gehört eben auch seine Unterhaltsverpflichtung.
Und zwar in vollem Umfang, Stichwort gesteigerte Erwerbs Obliegenheit.

Er kann nicht einfach so seine Arbeitsstunden herabsetzen und damit auch den Unterhalt senken.
Das geschieht das Gesetz nicht vor, so läuft das nun mal eben nicht.
Er hat Unterhalt nach seinem Vollzeitjob zu zahlen, nicht nach dem was er jetzt arbeitet.
Und wenn er sich selbstständig macht, muss er eben die Unterhaltsverpflichtung in seine laufenden Kosten mit einplanen, und auch vorher schon das Polster schaffen dass er diesen Verpflichtungen nachkommen kann.
Das klingt alles super hartherzig, ist es aber nicht. Es ist einfach Fakt.

Du hast die Ansprüche deines Kindes durchzusetzen, es sind nicht deine Ansprüche, sondern die des Kindes!

Du bist der Anwalt deines Kindes , theoretisch musst du irgendwann deinem Kind Rede und Antwort stehen warum du seine Unterhaltsansprüche nicht in vollem Umfang geltend gemacht hast.

Das hat auch nichts mit einem erweiterten Umgang zu tun:
Jeder Elternteil hat dem Kind so viel Umgang wie irgend möglich zu ermöglichen, so steht es im Gesetz, BGB, kann er gerne dort nachlesen.
Solange ihr kein volles Wechselmodell habt, muss er halt nun mal den Unterhalt zahlen. Im Unterhalt ist übrigens Kosten für den Umgang des Unterhaltsverpflichtenden mit dem Kind schon eingepreist.

Und lass dir niemals den Schuh anziehen, dass du verantwortlich dafür bist ob er einen Job machen kann, ob er Teilzeit arbeiten kann ob er seinen Traum der Selbstständigkeit verwirklichen kann oder nicht.
Das ist nun mal harte Realität: ich hätte auch gerne viele Dinge getan und konnte es nicht weil ich Kinder hatte. Ob es nun Vollzeit arbeiten ist, den Job in einem anderen Land annehmen, besser verdienen, eine komplett andere Karriere einschlagen, oder mich selbstständig machen.
Das ist so wenn man Kinder hat, irgendwo wird man immer einen Kompromiss schließen müssen, eben weil Kinder da sind.

Was ich tun würde:
Ich würde zum Jugendamt gehen und auf einem Titel der Vollzeittätigkeit bestehen.
Mein Jugendamt war wirklich nett, hilfsbereit und freundlich. Aber trotzdem musste ich denen immer wieder auf die Füße stehen damit der Titel richtig erstellt wird, musst du die Angaben des KV überprüfen weil er gerne Dinge rein schmuggeln wollte oder auslassen wollte.
Dazu habe ich dem Jugendamt immer wieder Fristen gesetzt bis wann das erledigt sein muss und habe sofort am Tag danach nachgehakt.
Sie auch zu dass dieser Titel über das 18. Lebensjahr hinaus erstellt wird.

Sollte es dem Vater wirklich so schrecklich schlecht gehen nach zwei Jahren, kann er dann selbst den Titel überprüfen lassen und gegebenenfalls auf weniger Unterhalt klagen , das steht ihm ja dann immer noch zu.

Noch mal: du bist nicht dafür verantwortlich dass er seinen Traum im Leben erfüllt. Das kann er tun, oder eben nicht, weil Kinder da sind.
Wenn er irgend jemand anderen die Schuld dafür an lastet, zeigt das wie kindisch sein Verhalten ist, nicht dass er ein verantwortungsvoller Elternteil ist.

Alles Gute, und innerlich viel Kraft!

D

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Cool!

Antwort von Mickymouse am 24.01.2022, 7:18 Uhr

Sehr cool geschrieben.
Immer wieder die Frauen, die sich solche Gedanken machen.
LG

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von Möhrchen am 24.01.2022, 8:23 Uhr

Meine Tochter ist inzwischen 18. Kurz nach der Trennung - etwa um die Einschulung unserer Tochter - waren wir in einer ähnlichen Situation - der Vater hat sich selbständig gemacht und ich bin ihm bzgl. Unterhalt entgegengekommen. Wäre er damals aus einem sicheren Beamten-Verhältnis raus, hätte ich das nicht gemacht - sein Vertrag war beendet und es war fast unmöglich hier in der Region einen vergleichbaren Job im Angestelltenverhältnis zu finden. Seine Selbständigkeit läuft heute hervorragend (das war auch abzusehen). Allein, wenn es um Unterhalt geht, läuft es plötzlich ganz schlecht^^

Um es kurz zu machen:

Dass DU den Unterhalt für die "Ausfallmonate" ansparen sollst, spricht Bände (ich würde ihm vorschlagen, alternativ 3 Monte keine Miete oder keine Tilgung des Immobilienkredits zu zahlen...na, meinst Du, das traut er sich?!?! Eben...mit Dir kann er es ja aus seiner Sicht
machen) !!! - eigentlich müsste ER vorher den vollen Unterhalt zur Seite legen, um diesen in der Übergangszeit zahlen zu können, aber da siehst Du schon deutlich, wohin die Reise geht - da würde ich gleich klare Grenzen abstecken.

Mein Rat: sofort JA oder einen Anwalt einschalten und auch agieren lassen - im Sinne des Kindes. Wenn er erst mal selbständig ist, wird die Überprüfung u.U. eh schwierig / teuer.

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von Pamo am 24.01.2022, 8:59 Uhr

Du hast natürlich vollkommen recht. Aber ob sich das Recht dauerhaft durchsetzen lässt?
Ich könnte mir vorstellen, dass es mehr bringt, auch auf die 1.000€ mehr im Westen zu setzen.

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Re: Kindesunterhalt titulieren lassen oder einklagen - eine Gewissensfrage?

Antwort von tonib am 27.01.2022, 18:56 Uhr

Ich finde es toll und reflektiert, dass Du Dir so viele Gedanken machst. Meine Situation war anders, aber mir ist das Durchsetzen von Geldansprüchen auch immer schwer gefallen.

Wenn Dir wirtschaftliche Unabhängigkeit wichtig ist, solltest Du alles daran setzen, einen festen gutbezahlten Job zu bekommen und dafür die Zustimmung des Vaters einholen, wenn Du wegziehen musst.

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