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Unterhalt einklagen, Anwalt oder Jugendamt?

Thema: Unterhalt einklagen, Anwalt oder Jugendamt?

Mein Ex und meine Familie haben jetzt entgültig den Vogel abgeschossen. Da mein Ex ja bisher nur 370€ für beide Kinder (6 &9) zahlt weil ich ihm entgegen komme wegen des ehemals gemeinsamen Hauses was er erst umschulen muss, ich aber inzwischen dank ihm komplett alleine dastehe mit Betreuung, hab ich beschlossen den vollen Unterhalt einzuklagen. Ich muss mich jetzt um Betreuung kümmern die mich Geld kosten wird und außerdem bin ich es leid immer die zu sein die Hüpfen und Springen darf wie der Ex es will. Er hat darum gebettelt das er jetzt die Konsequenzen tragen muss Die Frage ist nur, wer ist schneller, effektiver und erfolgreicher? Jugendamt oder Anwalt für Familienrecht?

von Neuanfang2016 am 21.07.2020, 19:53



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ich würde erst einmal die Beistandschaft beantragen und abwarten, was passiert. wenn ein amt involviert ist, kann das u.u. schon auch hüpfbereitschaft beim Gegner auslösen.... viel erfolg!

Mitglied inaktiv - 22.07.2020, 09:21



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Hallo Wenn man eine Beistandschaft einrichtet, tritt man die Rechte ans Jugendamt ab. Ich würde es so machen: 1. HEUTE noch schriftlich Unterhalt and Juli in vollem Umfang verlangen, mit Einschreiben. Muss im Juli noch ankommen. 2. zeitgleich beim Jugendamt aufschlagen und die sollen sich um die unterhaltstitel kümmern. Alle Unterlagen gleich dabei haben! Dem JA gleich freundlich Fridt setzen Bus wann sie den KV schreiben Und bis wann du zurück hörst. Dauert insgesamt ca 5 Wochen. Danach SOFORT wieder beim JA nachfragen ob KV alle Unterlagen eingereicht hat, dann wieder Fristen w. o. 3. Wenn das in 2-3 Monaten nicht durch ist, kannst du immer noch zum Anwalt. Oft ist ein Schreiben des JA schon motivierend genug und du brauchst 3. nicht mehr. Wenn eine Beistandscjaft besteht kannst Du keinen Anwalt mehr einschalten. VG D

von desireekk am 22.07.2020, 14:18



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Ich habe heute mit dem zuständigen Sachbearbeiter wohl auch Fachbereichsleiter gesprochen. Also er sagt das dauert Monate und ob ich das wirklich will. Auf meine Frage was passiert wenn er die bisherigen Zahlungen (das hat er mir angedroht) auch einstellt, meinte er dann hätte ich Pech gehabt, das sei nicht das Problem des Jugendamtes. Klar müsse der KV das nachzahlen, aber bis das dann soweit ist bekomme ich eben nichts. Auch könne er meinem ex falls dieser die Drohung seine Stelle zu kündigen wahr macht nicht zum arbeiten zwingen, dann hätte ich aber zumindest Anspruch auf Vorschuss. Im Grunde solle ich froh sein die 370 € nehmen und gut. Vorallem wenn mein Exmann ja einen Hazskredit hat und Fahrtkosten von 50km pro Tag.

von Neuanfang2016 am 22.07.2020, 16:35



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Von einer Freundin, bei der der Ex-Mann auch immer mal je nach Laune bzw. je nach subjektiver finanzieller Lage unterschiedliche Beträge überwiesen hat, kenne ich das so, dass das JA als allererstes recht zügig dafür gesorgt hat, dass der Vater einen Titel unterschreibt. Dazu hatte dann auch der konsultierte Anwalt des Ex-Mannes geraten...alternativ zur gerichtlichen und für ihn deutlich teureren Variante. Danach hat er zumindest immer pünktlich die korrekte Höhe gezahlt - andernfalls hätte sie den Titel direkt vollstrecken können. Wenn das gerichtlich verhandelt werden muss, dauert das vermutlich tatsächlich Monate, gilt dann aber rückwirkend zu dem Monat, in dem er aufgefordert wurde. Wie im Fall bei meiner Freundin unterzeichnet der Vater aber vielleicht auch einen Titel freiwillig, wenn das JA da mit Nachdruck rangeht - wenn da aber schon die Meinung vorherrscht, dass das eh nix wird, würde ich da ganz sicher keine Beistandschaft einrichten, sondern einen Anwalt ransetzen. Für die Scheidung wirst du eh einen brauchen. Sind die Einkommensverhältnisse deines Ex-Mannes so schlecht?! Ein Haus kann man auch verkaufen - das muss man gerade als Alleinlebender Mann nicht behalten, wenn man es sich schlicht und ergreifend nicht leisten kann bzw. dadurch die Kinder zu kurz kommen. Außerdem wird sich die Bank ihren Teil denken, wenn da z.b. mal nach einem erwirkten Titel eine Pfändung reinflattert - dann ist die Kreditwürdigkeit sicher nicht mehr die Beste und die könnte er ja noch brauchen. Ich hatte ähnliches durch, allerdings ging es da um einen auch im Titel vereinbarten Zusatzbetrag, von dem mein Ex-Mann nichts mehr wissen wollte - mein Ex-Mann bzw. seine Anwältin hat wochenlang rumgedruckst und war wohl darauf vorbereitet, dass der Gerichtsvollzieher kommen würde und er dem das Blaue vom Himmel erzählen könnte. Dabei hatte ich mich für die Kontopfändung entschieden, wobei ich dachte, dass er da vorbereitet ist...war er nicht und so schnell wie in dieser Situation hat er sich noch nie bei mir gemeldet...wenn das Konto von jetzt auf gleich dicht ist und sich die Hausbank bei Dir meldet, weil eine Pfändung(wegen Kindesunterhalt) eingegangen ist, lässt das glaube ich nicht jeden kalt...mit dem Zahlen ging es dann auch plötzlich ganz schnell. Ich würde ihm auch erst mal eine schriftliche Aufforderung (Einwurfeinschreiben) zukommen lassen und ihn auffordern, ab sofort den Regelunterhalt zu zahlen mit genauer Höhe ab 1.8. sowie die Differenz für den Juli (genaue Höhe angeben), die er bis zu einer gesetzten Frist auf Dein Konto zu überweisen hat und dann würde ich einen Termin bei einem Fachanwalt vereinbaren und dort die Lage in Ruhe begutachten.

von Möhrchen am 22.07.2020, 17:25



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in diesem fall genauso wie Möhrchen es vorgeschlagen hat. rede aber unbedingt mit dem Anwalt über das Honorar.... parallel würde ich schon mal prophylaktisch unterhaltsvorschuss beantragen, damit du niemals ohne Geld dastehst.

Mitglied inaktiv - 22.07.2020, 18:07



Antwort auf Beitrag von Neuanfang2016

....aber da sitzen wohl die größten Schnarchnasen der Nation bei euch auf dem Jugendamt!!! "Auf meine Frage was passiert wenn er die bisherigen Zahlungen (das hat er mir angedroht) auch einstellt, meinte er dann hätte ich Pech gehabt, das sei nicht das Problem des Jugendamtes" Das ist nicht Problem des Jugendamtes? Und wofür gibt es dann die Beistandschaft? Wodurch begründen dann bitteschön diese Herrschaften eigentlich ihre Daseinsberechtigung auf unsere Steuerkosten? "Auch könne er meinem ex falls dieser die Drohung seine Stelle zu kündigen wahr macht nicht zum arbeiten zwingen," DOCH! genau DAS können! ich werfe nur mal das Stichwort "Erwerbsobliegenheit" in den Raum Mannmannmann...da sie offensichtlich bei euch auf dem JA den Schuß nicht gehört haben: ab zum Anwalt! (wobei ich noch die leise Hoffnung habe, dass du einfach beim falschen Sachbearbeiter warst. Die Jugendämter gliedern sich ja in div. "Unterämter" ....und für dich richtig wäre die Abteilung "Unterhaltsbeistandschaft"...)

von Limayaya am 22.07.2020, 18:43



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Doch, genau da war ich. Wortwörtlich sagte er das er ja nicht sagen kann die Kündigung wäre unwirksam oder das er ihn an die Maschine anketten könnte. Wenn mein Exmann nicht arbeiten will dann muss ich das dann so hinnehmen. Er sagt ich muss dann selbst sehen wo das Geld herkommt vom Amt würde ich keinerlei Vorschuss bekommen. Bei der Beratungsstelle bzgl Umgang hat die SB meinem Ex während ich dabei war gesagt das das Jugendamt ihn nicht zum Umgang zwingen kann, wenn er nicht will muss er nicht.

von Neuanfang2016 am 22.07.2020, 19:27



Antwort auf Beitrag von Neuanfang2016

Da hat er auch nicht unrecht, denn zum arbeiten zwingen kann das jugendamt nicht.. Die sind maximal hinterher wenn es um den uhv geht. Das ist aber eine andere baustelle und hat mit der beistandschaft nichts zu tun. Das mit der erhöhten erwerbsobliegenheit ist m.e. reine theorie und kriegt man nur mit einem engagierten anwalt hin, sicher nicht mit beratungsschein...

Mitglied inaktiv - 22.07.2020, 20:32



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Ohne Arbeit kann er das Haus noch weniger halten und hat ruck zuck noch mehr Probleme am Hals...und er muss sich mit ganz anderen Restriktionen rumschlagen. Ich habe keine so tollen Erinnerungen an meine Termine beim Amt und ich war nur 1,5 Monate auf ALG1. Die sehen mich im Normalfall nicht noch einmal. Mein Ex-Mann hat bei Gericht auch angefangen, dass er sich ganz ausgebrannt fühlt und schon einen Mentalcoach konsultiert hat........aber dann wird es halt auch schwer mit den ganzen Annehmlichkeiten im Leben (außer, er geht noch einen Schritt weiter und arbeitet schwarz usw.)...ob man sich dann selbst so bestraft, nur um die Ex zu ärgern?!

von Möhrchen am 22.07.2020, 20:58



Antwort auf Beitrag von Neuanfang2016

Oha… ich kann Dir nur raten: 1.) Mach dich selber schlau zu Erwerbsobliegenheit und Aufgaben des Jugendamt (die Interessen des Kindes vertreten, auch GEGEN die Eltern), nimm jemanden mit (als Zeugen) und sprich nochmal vor. FRAGE Fragen die Du vorher zusammenschreibst: - was genau die Aufgaben des JA sind - warum die Erwerbspbliegenheit des Vaters nicht zumindest artikuliert und eingefordert wird - warum Du den Eindruck hast dass die Interessen deines Kindes ebenso vertreten werden wie die aller anderen Kinder, jedes einzelne Kind verdient die Bemühung aufs Neue und keine voraus-angenommener Ausgang der Bemühungen. - etc. Nochmal: das Jugendamt kann der KV anschreiben OHNE dass eine Beistandschaft besteht, ich habe das so durchgezogen inkl. Titel. Ich bin dem Jugendamt aber auch ständig freundlich lächelnd auf den Füssen gestanden (wobei mein SB auch recht gut drauf war, aber er hatte halt auch zuviel auf dem Tisch, nicht nur meine Buben). 2.) Vergiss das alles und geh direkt zum Anwalt, kostet halt eine Stange Geld. Ich würde dem KV vorher nochmal kurzfristig die Gelegenheit geben direkt mit dir zum JA zu gehen und einen Titel zu unterschrieben, bevor er noch Gerichtskosten etc. ben drauf bekommt. Verdient der KV regelmäßig? Hast Du selbst schon mal ausgerechnet was den Kindern jeweils zusteht? LG D

von desireekk am 23.07.2020, 03:02



Antwort auf Beitrag von Neuanfang2016

Hallo! Also - ich habe das grade Durch - beim Jugendamt muss Du Bescheid geben, dass Du denn vollen Unterhalt haben möchtest - die werden dann die prüfen ob der Vater so viel verdient! Er muss dann seine ganze finanzielle Situation offen legen! (Falls keine andere kinder vom Vater seite aus gibt- die nicht von euch sind aber ebenfalls unterhalt pflichtig sind) Er wird bestimmt das nicht so einfach das zu lassen- denn umso mehr er zahlen muss um so weniger hat er für Sich! Gleichzeitig würde ich Dir einen Familien Anwalt empfehlen(falls Du ihn nicht bezahlen kannst- dann kannst Du über das Amtsgericht einen Antrag auf Beratungskosten beantragen- dann wenns genehmigt wurde einen eigenen Anteil in Höhe von 15€ fällig) , der dann auch neben dem Jugendamt Dir zur seite steht! Wenn Er sich weigert, wird es früher oder später vorm Gericht landen! Das alles wird seine Zeit in Anspruch nehmen - außer Er hat Einsicht! Jedenfalls Drücke ich Dir die Daumen

von JeyjeyPr am 22.07.2020, 18:53