Hallo ihr Lieben...
Ich werde sehr bald meinen kleinen Sonnenschein zu Welt bringen und es bahnen sich schon wieder die nächsten Probleme an...
Der Erzeuger ist ein schwieriger Mensch. Heute so morgen so. Noch hat er keinerlei Interesse an dem Kind.
Möchte ihn wegen der Anerkennung ansprechen. Allerdings weiß ich jetzt schon, dass er sich weigern wird.
Ich möchte auch ungern erneut zum Anwalt rennen. Aber ich habe die Vermutung,dass nichts anderes übrig bleibt.
Wart ihr schon mal in einer ähnlichen Situation? Wie habt ihr das gehändelt und habt ihr Tipps für mich ?
LG
von
Tinaw28
am 23.12.2021, 21:39
Ich würde warten bis das Kind geboren ist. Dann würde ich ihm einen Brief schicken, dass das Kind geboren ist und dass ich ihn zur Anerkennung der Vaterschaft und der Unterzeichnung eines Unterhaltstitel auffordere. Dass ich ihn ausserdem ab sofort zur Zahlung von Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle auf Konto X auffordere. Dass die beiden ersteren Dinge bei einem gemeinsamen Termin auf dem Jugendamt erledigt werden können. Das gemeinsame Sorgerecht würde ich ihm nicht einräumen.
von
Pamo
am 24.12.2021, 06:02
Okay vielen Dank.
Naja das mit dem Unterhalt hat sich vorerst erledigt. Da er unter den selbstbehalt fällt. Somit werde ich unterhaltsvorschuss beantragen...Selbst da hat er schon Theater gemacht. Da er das ja irgendwann zurückzahlen muss
Und was das Sorgerecht angeht...davon hat er keine Ahnung...Er denkt, er hat es automatisch nach der Geburt...Ich werde ihn einfach in dem Glauben lassen
von
Tinaw28
am 24.12.2021, 09:14
Der Form halber solltest du den Unterhalt trotzdem fordern - um die Ansprüche des Kindes zu sichern. Außerdem erzählt er vielleicht auch nicht die ganze Wahrheit über seine finanzielle Lage.
von
Pamo
am 24.12.2021, 11:59
Wenn Kind da, ab zum JA Beistandschaft zur Vaterschaftsanernennung beantragen.
Die kümmern sich und du bist raus aus der Nummer.
Zeitgleich UHV beantragen, mit dem Verweis, dass die Vaterschaft über die Beistandschaft geregelt wird.
Ohne offiziellen Vater kein UHV.
Sorgerecht liegt bei dir.
Damit er das Sorgerecht auch bekommt muss er zum Gericht. Und dann kannst du immernoch Einspruch erheben.
Alles Gute!
von
Phila83
am 24.12.2021, 11:03
Du musst vorerst gar nicht mit ihm kommunizieren. Du musst ihm nicht mal mitteilen, wenn das Kind geboren ist. Du machst einen Termin beim Jugendamt und die regeln alles weitere.
von
Schnegge89
am 24.12.2021, 21:35