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Vaterschaftsanerkennung - Erzeuger weigert sich?

Thema: Vaterschaftsanerkennung - Erzeuger weigert sich?

Hallo ihr Lieben... Ich werde sehr bald meinen kleinen Sonnenschein zu Welt bringen und es bahnen sich schon wieder die nächsten Probleme an... Der Erzeuger ist ein schwieriger Mensch. Heute so morgen so. Noch hat er keinerlei Interesse an dem Kind. Möchte ihn wegen der Anerkennung ansprechen. Allerdings weiß ich jetzt schon, dass er sich weigern wird. Ich möchte auch ungern erneut zum Anwalt rennen. Aber ich habe die Vermutung,dass nichts anderes übrig bleibt. Wart ihr schon mal in einer ähnlichen Situation? Wie habt ihr das gehändelt und habt ihr Tipps für mich ? LG

von Tinaw28 am 23.12.2021, 21:39



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Ich würde warten bis das Kind geboren ist. Dann würde ich ihm einen Brief schicken, dass das Kind geboren ist und dass ich ihn zur Anerkennung der Vaterschaft und der Unterzeichnung eines Unterhaltstitel auffordere. Dass ich ihn ausserdem ab sofort zur Zahlung von Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle auf Konto X auffordere. Dass die beiden ersteren Dinge bei einem gemeinsamen Termin auf dem Jugendamt erledigt werden können. Das gemeinsame Sorgerecht würde ich ihm nicht einräumen.

von Pamo am 24.12.2021, 06:02



Antwort auf Beitrag von Pamo

Okay vielen Dank. Naja das mit dem Unterhalt hat sich vorerst erledigt. Da er unter den selbstbehalt fällt. Somit werde ich unterhaltsvorschuss beantragen...Selbst da hat er schon Theater gemacht. Da er das ja irgendwann zurückzahlen muss Und was das Sorgerecht angeht...davon hat er keine Ahnung...Er denkt, er hat es automatisch nach der Geburt...Ich werde ihn einfach in dem Glauben lassen

von Tinaw28 am 24.12.2021, 09:14



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Der Form halber solltest du den Unterhalt trotzdem fordern - um die Ansprüche des Kindes zu sichern. Außerdem erzählt er vielleicht auch nicht die ganze Wahrheit über seine finanzielle Lage.

von Pamo am 24.12.2021, 11:59



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Wenn Kind da, ab zum JA Beistandschaft zur Vaterschaftsanernennung beantragen. Die kümmern sich und du bist raus aus der Nummer. Zeitgleich UHV beantragen, mit dem Verweis, dass die Vaterschaft über die Beistandschaft geregelt wird. Ohne offiziellen Vater kein UHV. Sorgerecht liegt bei dir. Damit er das Sorgerecht auch bekommt muss er zum Gericht. Und dann kannst du immernoch Einspruch erheben. Alles Gute!

von Phila83 am 24.12.2021, 11:03



Antwort auf Beitrag von Tinaw28

Du musst vorerst gar nicht mit ihm kommunizieren. Du musst ihm nicht mal mitteilen, wenn das Kind geboren ist. Du machst einen Termin beim Jugendamt und die regeln alles weitere.

von Schnegge89 am 24.12.2021, 21:35